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Die mitgelieferten Akkus kann man eh Entsorgen. 

Ja natürlich kann man das! Aber ich wollte ja wissen ob  wirklich keiner dabei war!

weil er oben Nicht aufgelistet wurde!!

Steht auch in der Sniper Beschreibung nicht drin, also wird wohl Keiner dabei sein. 

@Thor: Akku war keiner dabei!

Meine Erfahrung mit der UAR

 

Netter, mittelmässig verarbeiteter Body

 

Gefüllt mit Schrott

Schiel ich oder sehe ich hier ein F auf ner 0,5er ASG?

Selbst wenn es eine wär, wo ist das Problem?

OK habs verpeilt, mein Fehler... 

@Stefan

Erklär mal einem Polizist der sich ein bisschen auskennt und dich die Waffe vorführen lässt warum deine Waffe (mit F = Waffe nicht Spielzeug) Vollauto schießt.

Zum ändern des Feuermodus ist definitiv eine Waffenbearbeitungsgenehmigung notwendig und die Waffe wird nicht zum Spielzeug wenn man vorher ne 80er Feder einsetzt ;-)

Das F muss beim drosseln nicht entfernt werden, daher ist das völlig egal solange die Vollautowaffe nicht über 0,5J schafft. Siehe dazu auch die Rechtslagethreads.

Aber natürlch würde es einen aufmerksamen Polizisten verwirren und er würde sie zu Testzwecken beschlagnahmen

Hast du einen Link zu einem Rechtslagethread in dem die Gesetzliche Grundlage anhand von aktuellen Urteilen oder Gesetzestexten behandelt wird? Zu dem Thema finde ich nämlich nur "Meinungen und Auffassungen"

Ich wurde bei meiner Fachkundeprüfung auf diese Thematiken befragt und lag mit meiner Auffassung richtig, das niemand ohne Waffenbearbeitungsgenehmigung an einer Waffe die Leistung verändern oder gar den Feuermodus modifizieren darf.

Was in meinen Augen auch Logisch ist und sich mit den Prüfzeugnissen der PTB widerspiegelt die ich für Jede Importierte Waffe anfertigen lasse.

Dort gibt es eine obere Toleranzgrenze und die liegt nicht generell bei 7,5 Joule...

Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren ;-)

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 01.01.2014 um 20:42 Uhr)

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=1&threadnummer=0000096743

 

erste Seite vom PDF links unten

 

und ja du hast recht, keiner darf an ner Waffe basteln, aber das muss erstmal bewiesen werden das s ne Waffe war und nicht von einem Berechtigten zum Spielzeug gemacht wurde, dafür gibts keine Auflagen/Nachweispflicht (nach meinem Wissensstand)

 

und zum PTB protokoll, es ist wichtig zum Prüfen usw, aber es steht nirgens, das der ermittelte Wert bindend ist.

es steht überall "F= >0,5j <=7,5j" was in dem Bereich liegt ist derzeit legal egal ob ein unberechtigter dran war oder nicht und SOLANGE nur mit frei erhältlichen (alles was man in D kaufen/importieren kann) Teilen getauscht wurde.

Hi Streik,

ich hab mal flüchtig einen Blick in Nr. 21.1 WaffVwV geworfen und kann ad hoc nicht erkennen wie er daraus schließt das der Einbau erlaubnisfrei ist....

Ich bin überzeugt, das solange nix passiert wird das alles geduldet und es ist auch noch nicht vorgekommen das ein Hinterlegungsmuster bei mir angefordert wurde.

Aber im Hinblick auf diverse Gespräche mit der PTB - ich hab ziemlich oft mit denen zu tun da wir ständig neue Modelle da hin schicken - ist das alles nicht ganz einfach.

Genaugenommen kannst du ja nach CZ fahren und deine Waffe dort selbst umbauen und dann wieder nach D als Spielzeug (wenn unter 0,5) einführen. 

Ich möchte aber  in niemandes Haut stecken der mit einer Leistungssteigerung bei einem Spiel eine schwere Verletzung an einem Mitspieler verursacht. Dann wette ich wird definitiv das Hinterlegungsmuster angefordert und was dann passiert wenn die Waffe davon in wesentlichen Teilen abweicht kannman sich ausdenken.

Letztendlich:

Ich möchte kein Mießmacher sein und bin sicherlich der allerletzt der gegen Tuning ist (ich lebe ja auch vom Verkauf der Teile) Aber man sollte sich immer bewusst sein das es ein zweischneidiges Schwert ist. 

(13033 Posts)

(nachträglich editiert am 02.01.2014 um 12:37 Uhr)

das hat Chris auch iwo geschrieben, aber bis ich das gefunden habe kann dauern, also falls wer das findet/hat bitte ma Posten.

 

Bernd, danke das du Sachlich bist+Bleibst und nichts als Tatsache hinstellst, gibts leider zu oft selbst bei Shopbetreibern...

 

Hab grade was gefunden Rechtslage-Guide:

Die WaffVwV zum Waffengesetz wird ein wenig präziser und lässt vor allem durchblicken dass es um Modifikationen bei Patronenwaffen geht:

41.1
Herstellen ist auch das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen auseinandergenommen wird .

41.2
Eine Schusswaffe wird instand gesetzt, wenn ihre Funktionsfähigkeit wieder hergestellt oder wenn Mängel, die die Schusswaffe funktionsunfähig machen, beseitigt werden. Eine Erlaubnis für die Instandsetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn Teile eines
Schussapparates ausgetauscht werden, die vom Hersteller des Schussapparates nach dessen Anleitung eingebaut werden
, ohne dass hierbei die Bauart verändert wird ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 1. WaffV).

 

und wenn ich mich nicht gänzlich Irre habe ich auch noch NIE in einem Gesetzestext gelesen das es verboten ist die Schussleistung (V0 / J) zu erhöhen (Was bei ner Scharfen 417 vom 12 zum 20" Lauf definitiv gemacht würde was aber durch Wechsellauf nach angaben des Herstellers passieren würde, oder auch schon wenn man handgeladene Munition verwendet steigert sich teils die V0 um bis zu 200m/s).

und da gilt: "was nicht verboten ist, ist erlaubt" (oder habt ihr je ein Gesetz gelesen was es erlaubt den/die Lebensgefährten/in zu küssen) ist das erhöhen der Leistung einer AEG erlaubt solange =< 7,5j und kein FA+F bei >0,5j. (beide Links letztes Blatt #1 #2)

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