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(124 Posts)

(nachträglich editiert am 20.02.2014 um 22:48 Uhr)

Auch wenn der Thread älter ist:
Ich habe eben erst einen MadBull 6.03er 650mm AEG lauf in meiner KJW M700 verbaut!
- Standart HU-Unit
- Ra-Tech Gummi

Ihr müsst einfach nur zum Schlosser gehen oder über bekannte an eine Drehbank kommen, um den Lauf zu bearbeiten. Steckt den GBB HU-Gummi drauf und reißt euch vorsichtig mit einer Anreißnadel das Ende des Gummis an. Da dort davor nun eine Nut hin muss, einfach dort ein paar 1/10 einstechen mit einem Einstechdrehmeißel der nicht breiter ist als eure Nase am Ende des Gummis. (Natürlich nicht zu tief einstechen, sonst ist der Lauf ab!)

Zum Finish evtl etwas Teflonband um HU den HU Gummi wickeln, wenn er angebracht ist. Auch mit so genanntem "Schrumpfschlauch" (Stülp-Schlauch, der sich zusammenzieht wenn er erwärmt wird) um den Nozzle kann man die Dichtigkeit des Systems evtl noch erhöhen.

Zur Veranschaulichung noch ein Bild von der Drehbearbeitung.


Edit: Den Lauf natürlich nicht zu fest im Backenfutter / Spannzange / Spannaufnahme in der Drehbank spannen, sonst verdrückt ihr ihn logischerweise. Musste auch noch zusätzlich bei meiner M700 (Police Edition) den Outer-Barrel vorn von 7,8mm auf 8,5mm Aufbohren, damit der neue Aussenlauf passt.



Wenn du jetzt das Ausgraben des Threads meinst: " hmm vielleicht :D "

Auf die Laufbearbeitung bezogen: Schon passiert^^

Den Außenlauf bearbeiten ist unproblematisch aber du hast doch auch den Inner Barrel bearbeitet oder?

(124 Posts)

(nachträglich editiert am 20.02.2014 um 23:09 Uhr)

Eben wie gesagt einzig und alleine den fehlenden Einstich / die Nut für die Nutzung von GBB - HopUp gummis eingestochen. Sonst ist nix am Innerbarrel geändert.

Dann kann man auch weiterhin die Originale HU-Unit mit GBB-Gummis nutzen.
Die finde ich eh am Besten, ist recht simpel gehalten & funktioniert.

Auf dem Bild siehst du was ich am Innerbarrel eingestochen hab.

Edit: Man sollte allerdings sich schon etwas grundlegend mit dem Drehen ausseinandersetzen bzw. mindestens Grundkenntisse haben. Ausserdem sollte man das bei geringster Drehzahl machen, da bei einer Lauflänge von 650mm schon etwas Unwucht bei höheren Drehzahlen auftreten kann. Ausserdem bekommt man so etwas nie 100%ig rundlaufend eingespannt ;)



Selbst dieses Bearbeiten des Inners ist nicht Konform mit dem Gesetz, da die Bauform eines wesentlichen Teils einer freien Waffe verändert wird.

 

Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffen-
handel
 
21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpf
ern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen auseinandergenommen wird.
Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.
 
Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise
geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (An-
lage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausge-
tauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronen-
lagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geän-
dert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurz-
waffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mecha-
nische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten er-
laubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen
bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist
es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.


Quelle: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf


Soll heissen, veränderst du etwas an dem wesentlichen Teil, stellst du eine Waffe her, was nur ein Büchsenmacher darf. Auch wenn es hier nur um ein freistechen einer Nut geht, ist es ein verändern/ bearbeiten eines wesentlichen Waffenteils.
(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 21.02.2014 um 02:01 Uhr)

Flea, anstatt das zu liken hätteste lieber die Erkenntnis aus dem Import von Tuningläufen Posten sollen.

Bis zum Einbau ist es nur ein Rohr, dh wenn ich an nen Rohr rumfriemle ist das erlaubt, es wird ja erst mit dem Einbau Waffenrelevant wodurch man ja kein Relevantes teil bearbeitet hat, dies würde man nur wenn man es vorher ausgebaut hat und es relevant war.

  flea the badass
schrieb am 01.06.2012 um 12:00 Uhr
 

So, ich habe mich nochmal ausführlich mit Chris unterhalten. Er hatte auch den entsprechenden Sachbearbeiter des BKA kontaktiert und folgende Aussage per Mail bekommen:

Hallo Herr XXXXXXX,

im Nachgang zu unserem Telefonat von eben übersende ich ihnen die Anfrage und meine dazugehörige Antwort, die offenbar dem von ihnen erwähnten Foren-Eintrag zu Grunde liegt, zur Kenntnis.


Zur Klarstellung:

Ein Rohr, das sowohl in Spielzeug und in Waffen (in diesem Fall Softairwaffen mit "F im Fünfeck"-Zeichen) als Lauf verwendet werden kann, wird erst mit der Widmung für die Waffe, spätestens mit Einbau in eine Waffe zum relevanten Waffenteil. Vorher ist dieses Rohr ein Rohr, das für verschiedene Zwecke verwendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Robert MXXXXXXXXXXX
Bundeskriminalamt
SO11 Waffenrecht
Telefon: +49 611 55-XXXXX
Telefax: +49 611 55-XXXXX
E-Mail: SO11-Waffenrecht@bka.bund.de 

 oder wie es Chris nett ausdrücke (auch wenn er es vor dem schreiben von Flea postete, past es immernoch super)

Chris (ATW)
schrieb am 28.05.2012 um 19:46 Uhr
 

Was unterscheidet den Innenlauf einer U 0,5 J AEG (frei zu besitzen gem. WaffG) von dem Lauf in einer SAEG Ü 0,5 Joule?

Antwort: Garnichts.

Somit kann der Innenlauf einer Airsoft auch für sich genommen keinerlei Waffeneigenschaft besitzen. Denn dann währe er Kennzeichnungspflkichtig und ganz bestimmt nicht  frei zu erwerben.

Und die Präzision des Kalibers ist keinerlei Bestandteil einer Rechtsnorm. Kaliber ist immer 6mm BB egal ob es real 6,1mm 6,06mm oder 6,01 mm sind. 

Leute, warum müsst Ihr immer Verbote und Probleme sehen, wo gar keine existieren! 

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/downloads/doc_view/173-fb_152_teile_softair_waffe-pdf.html (Wichtigster Bereich ist der Letzte Satz S3 und erster Abschnitt S4)

Ja ich weiss es ging um Einbau in eine GBB aber um einen AEG-Innenlauf.

Und um mal richtig Benzin ins Feuer zu schütten, wenn ich bei ner S-AEG die Selectorplate zerbreche und ne neue Einbau, muss ich die bearbeiten um ne legale Waffe zu haben. Bei S-GBB ist das mit dem Feuerwahlhebel das selbe Spiel.

Vielleicht seh ich das jetzt auch falsch, aber die Funktionsweise bzw. Die Funktion des Laufs bleibt doch gleich? Kann man wieder so oder so sehen..

 

Ich will hier jetzt nix von wegen Halbwissen, illegaler Waffenbearbeitung etc. verbreiten,  daher sag ich jetzt einfach mal, dass die von mir beschriebene Bearbeitung unter eigener Verantwortung abläuft. 

@Streik, Chris seine Arbeit in allen Ehren, aber da ich mir eine Rechtsauskunft über einen praktizierenden Anwalt eingeholt habe( ja, ein Waffenrechtler), bleibe ich bei meiner Meinung.

Leider ist es anscheinend vielen Staatsanwaltschaften(habe inzwischen mehrere Fälle mitbekommen) egal, was das Gesetz sagt, wenn die das so sehen, dann kannst du dich auch auf den Kopf stellen.

Recht haben und bekommen sind zwei verschiedenen Dinge.

 

Streik: Meiner Ansicht nach war der MadBull AEG-Lauf von Anfang an dafür vorgesehen (gewidmet) in das besagte Gewehr verbaut zu werden. Insofern sehe ich hier ein nicht erlaubtes Bearbeiten von Teilen. 

Ich zitiere aus der Waffenrechtsinfo von Chris:

 

"Der Einbau selbstgefertigter oder bearbeiteter Teile ist nicht
erlaubnisfrei."

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 21.02.2014 um 11:39 Uhr)

Ich habe mehr angst das mein Kind überfahren wird als von nem Typen verlustig wird.

Habe auch mehr Angst das mich einer Besoffen überfährt als das nen Attentäter mich Verwante oder Bekannte tötet.

Was will ich damit sagen?

Hört auf angst vor dem zu haben was ihr hört, macht euch lieber nen Kopf was die wirklichen Gefahren sind.

Flea, deine persönliche Meinung interessiert das Gesetzbuch 0, genauso wie es dieses Buch interessiert was ich will. Bis zum Einbau ein Rohr Relevanz erst ab Einbau.

Um Chris 23.01.2013 14:23 nochmals zu zitieren:

Streng genommen sind diese Modifikationen eine Bearbeitung nach §26 WaffG.... Aber nur in der Theorie, in der Praxis kein Problem. Nicht nachvollziehbar, nicht Nachweisungspflichtig und interessiert niemanden.

 

Oder anders gesagt, meinste wirklich das irgendjemand den HU-Gummi abmacht, sieht der Lauf ist anders und dann schaut obs den iwo so zu kaufen gibt?

Bei Innenteilen, die Verschleißteile sind, habe ich keine Rechnung, nach 3-4 Monaten weiss ich auch nicht mehr wo ichs gekauft habe.

Und nun sollen die mir mal nachweisen wenn ich selber gefummelt habe, straffrei bis zur Nachweisung der Straftat.

Wir sind hier aber nicht bei "Wie umgehe ich rechtliche Bestimmungen am effektivsten", sondern beim Waffenrecht. Und wenn jetzt jemand daher kommt und sowas öffentlich in einem Forum postet, wird ihm die Rechtslage erläutert. Zumal hier auch gegebenenfalls für die Polizei ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht und somit der User ziemlich Ärger bekommen kann. 

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 21.02.2014 um 11:47 Uhr)

KANN.

Wie gesagt, ich will die Kontrolle sehen die den Upper vom Lower macht.

Sone Scherze machen die nichtmal bei der Kontrolle wenn sie eingezogen wird, da wird beschossen, geschaut ob FA oder nicht und ob die J mit der Gesetzlage übereinstimmen, das wars.

Das wird höchstens zur Zerlegung geschickt, wenn mans schafft die von nem Defekt zu überzeugen wenn sie bei ü0,5j FA hat. und selbst dann ist nur gefummel an der GB.

 

Aber ja, wenn ihr sone Bearbeitung macht, machts im Ausland und bauts da ein, da ists legal. Aber wehe ihr bringt die Bearbeiteten Teile eingebaut nach D.

 

Wenn sie einen anpissen wollen wegen Waffenbesitz, dann machen die das auch wenn alles legal ist.

Recht hat der mit dem besseren Rechtsverdreher...

Falsch! Wir sind hier in der Rubrik Technik: gasbetriebene ASG's. Hier ging es ursprünglich darum, wie man die Effizienz der KJW M700 erhöhen kann. Wie man die Rechtslage betrachtet, ist jedem selbst überlassen,  denn diese waffe ist ab 18 Jahren freu verkäuflich und damit ist auch der Käufer volljährig und muss sich seines Handelns bewusst sein. Demnach dürfte man ja auch nicht, was viele machen, eine andere HU-Unit einbauen und diese anpassen, da auch dieses Teil (ob jetzt positiv oder negativ) die Mündungsenergie verändert,  und somit ja evtl ein waffenrelevantes teil ist.

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 21.02.2014 um 11:54 Uhr)

Es ist Wumpe obs die J ändert, wenn ihr wollt dürfter aus einer 0,8j GBB eine 7,5j GBB machen, solange alles mit gekauften Teilen ist.

Kein neues F nötig, Kein Büma nötig, kein Nachweis nötig.

 und "evtl ein waffenrelevantes teil ist." HU-Chamber ist KEIN waffenrelevantes Teil, steht auch in der PDF die ich verlinkte, hat selben Aufgaben und Funktionen wie in einer AEG, von daher ist es auch gleich zu behandeln.

Was ist Falsch und von wem?

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