Katanas, Macheten & Co.

 
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(nachträglich editiert am 08.06.2012 um 14:59 Uhr)

(nachträglich editiert am 17.04.2012 um 02:15 Uhr)

Ok. Wer von den Schreiberlingen der letzten Seiten hat sich schonmal mit der Thematik auseinandergesetzt... Keiner? Wieso überrascht mich das nicht -.-

Ganz simpel: Wenn Schwert stumpf, dann kannstes führen - wenn scharf, dann nicht. Ich würde allerdings auch stumpfe Waffen nicht in der Öffentlichkeit offen führen, wenn ich nicht in der entsprechenden Gewandung unterwegs bin.

Wenn du auf einem privaten Spielfeld unterwegs bist, musst du das mit dem Besitzer klären, ob du ein scharfes Schwert führen darfst.

€dit: Die Klingenlänge bei Messern beträgt übrigens 12cm.

haste evtl nen link....von der Weste wo die Schwerthalterung von Werk aus angebracht ist ....hab mir auch schon mal überlegt so ein Ding mitzuschleppen für cqb
...allerdings die larp variante ;)

Wahrscheinlich meint er die Tasche wo ne Schrotflinte reinkommt ^^


(nachträglich editiert am 08.06.2012 um 14:59 Uhr)
(1544 Posts)

(nachträglich editiert am 17.04.2012 um 10:33 Uhr)

Im alten waffengesetz gab es da eine genaue Abgrenzung für Theater-, bzw. Schaukampfwaffen im neuen ist das nicht mehr so. Ist meiner Meinung nach eine Ermessensfrage. Meines Wissens gibt es da keine klare Aussage darüber, deshalb gilt Vorsicht ist besser als Nachsicht. Also in der Öffentlichkeit würde ich das Führen von Schaukampfwaffen vermeiden, Ausnahme Reenactmentveranstaltungen, MA Märkte usw..

In einem snderem Forum habe ich folgenden Post gefunden, den ich nicht vorenthalten möchte, allerdings da Quellenangaben fehlen mit Vorsicht zu genießen:

"Dekorationsstücke oder solche für Theateraufführungen oder Geschichtsnachspiele (sog. Reenactements) mit stumpfer Schneide oder Spitze sind aufgrund ihrer NICHT der Beseitigung oder Herabsetzung der Abwehrfähigkeit von Menschen dienenden Zweckbestimmung KEINE Hieb - oder Stoßwaffen i. S. des WaffG"

Nachtrag: Das Zitat soll angeblich aus dem Lehrbuch der bayrischen Polizei stammen, könnte ich mir gut vorstellen in Bayern ist ja alles geregelt.Zwinkernd


 

Es gibt einen BKA-Bescheid, der inhaltlich gleich ist.


(nachträglich editiert am 08.06.2012 um 14:59 Uhr)

Du hast also keine Ahnung aber interpretierst munter weiter? ;)

Ein Schaukampfschwert ist nicht vom Wesen dazu bestimmt, "unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen" - aber ein Tonfa schon. Ein Schaukampfschwert ist ein Sportgerät - ein Tonfa ein Verteidigungswerkzeug.

An den Baustellen stehen doch immer diese lustigen Stahlstangen rum, an denen Flatterband befestigt wird - definitiv dazu geeignet, jemanden zu verletzen aber nicht vom Wesen dazu bestimmt.

(1544 Posts)

(nachträglich editiert am 17.04.2012 um 12:00 Uhr)

"Ich behaupte trotzdem, dass ich mit meinem Schaukampfschwert (gerade gewogen: 1,2 kg), das keine Klinge und keine Spitze besitzt, in der Lage bin die Abwehr meines Gegenübers (unbewaffnet) zu durchbrechen und erhebliche bis tödliche Verletzungen hervorzurufen"

 

@ Thomas kommt immer auf den Gegner anZwinkernd.(Sorry war ne Steilvorlage)

Im Prinzip sieht es wieder mal ne schwammige Sache, welche nicht klar geregelt ist. Es kommt immer auf den gesunden Menschenverstand an.

Bei diversen Reenactments sind wir auch in voller Montur mit Breitschwert und Montur in die Kneipe eingerückt, weils einfach so gewünscht war. Würde mir sonst nie einfallen.


(nachträglich editiert am 08.06.2012 um 14:59 Uhr)

Rein theoretisch... Ja. Ich würds allerdings nicht machen ^^

Meiner Meinung nach ist der Nahkampf generell in diesem Sport unangebracht. Ein Messer sehe ich noch als Werkzeug (auch nur in manchen Fällen), aber Katanas und Schwerter sind doch letztendlich zum Verletzten gebaut und haben (meiner Meinung nach) nichts beim(oder im?) Airsoft zu suchen.

Scharfe Klingenwaffen (sofern sie nicht unter den Verbotskatalog aus der Anlage 2 WaffG fallen) dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden. Das Führen ist jedoch gem. §42a verboten.

Transport (Erlaubnisfreies Führen) erfolgt nicht zugriffsbereit in einem geschlossenem Behältnis.

Auf befriedetem Besitztum, mit Zustimmung des Eigners ist das Führen erlaubt.

Abgerundete und abgestumnpfte Klingen gelten als Sportgeräte oder Dekogegenstände und sind keine Waffen im Sinne des WaffG. Können aber als gefährliche Gegenstände aus Gefahrabwehrgründen von der Polizei sichergestellt werden.

das war's mehr ist grundsätzlich nicht zu beachten!

(893 Posts)

(nachträglich editiert am 18.04.2012 um 10:54 Uhr)

@Eric Cal.50

Nein, die Weste hat keine Halterung für Shotguns, sondern wirklich eine extra nur für Katanas, wegen der gebogenen Form und dem Tsuba am Griff (die "Platte" die Griff und Klinge trennt).
Ich hab geguckt, doch jetzt gibt es sie nicht mehr, ich hab schon angefragt, ob sie die wieder reinbekommen.
Falls einer den Shop wissen will: waffen-ostheimer.de

Gab auch mal eine bei Softairmegastore, aber da bestell ich nicht...

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