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Das ein Förster es gleich verbietet ist nicht unbedingt die Regel.Es gibt auch umgängliche dieser Zunft!


(nachträglich editiert am 01.02.2012 um 11:10 Uhr)

meine Vater hat erzählt er kennt den entsprechenden Förster persönlich d.h. es könnte sein Das wir Glück haben!

EDIT:mit glück meine ich die Genehmigung vom Förster!

"Glück" .... lasst es sein! Punkt!

@Manu W.

wenn du schon felix wegen "ich glaube" frasen verunglimpfst. dann solltest du es bei solchen sätzen: "Eine Befriedung gilt erst als Befriedung, wenn man eine gewisse körperliche Anstrengung in Kauf nehmen muss, um diese zu überwinden."

bei dir nicht einfach weglassen, denn dies entspricht nicht der wahrheit.

Moin,

bei uns in Schleswig-Holstein darf der Wald laut Landeswaldgesetz §17 von jederman betreten werden. Nur wenige Ausnahmen (Holzeinschlag, Rückearbeiten, Wegebau und genehmigte Sperrflächen) verbieten das Betreten bestimmter Flächen.

Der §20 Landeswaldgesetz regelt das "Sperren von Wald". Hiernach dürfen Waldflächen nur vom Waldbesitzer gesperrt werden, wenn:

1.

die Sperrung aus wichtigen Gründen des Waldschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, der Verkehrssicherung oder zur Vermeidung erheblicher Schäden am Wald erforderlich ist,

2. 

Störungen die Erhaltung bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten wesentlich beeinträchtigen können oder

3.

ein anderer wichtiger Grund die Sperrung im Einzelfall erfordert

Eine Sperrung ist von der zuständigen Forstbehörde zu genehmigen und eine Sperrung zeitlich zu befristen.

 

Unabhängig davon, ob der jeweilige Wald in Privatbesitz ist oder dem Land / Bund gehört, ist es fraglich ob eine Genehmigung nur vom Besitzer / Pächter (Bürgermeister ect.) und dem OK von der zuständigen Polizei ausreicht, um rechtlich abgesichert zu sein. Wenn ein Spaziergänger ein Wald nicht betreten kann, weil dieser von Softairspielern gesperrt ist, und er dies bei der Forstbehörde meldet, könnte es durchaus für alle Beteiligten (Spieler, Pächter, Eigentümer) Probleme geben. Man müsste bei der Forstbehörde mal anfragen inwieweit eine Sperrung durch Softairspieler von deren Seite möglich ist und ab welcher Waldgröße dies notwendig ist.

Pietsch

ok also muss ich als nächstes zum Förster?!

(67 Posts)

(nachträglich editiert am 01.02.2012 um 11:28 Uhr)

Ich denke, der beste Weg ist sämtliche Personen und Behörden die zuständig sind aufzusuchen, bzw. mit diesen Kontakt aufzunehmen. Der Förster selbst kann keine Genehmigung erteilen, ohne das eine Genehmigung der Forstbehörde vorliegt.

Das Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" scheint mir hier sehr gewagt, zumal es um den Einsatz von Schusswaffen geht...

Wenn es ganz böse kommt, kann man es sogar als Wilderei auslegen. Als Wilderei gilt übrigens auch (nur mal so am Rande) wenn ein Jagdpächter mit einer Schusswaffe  ein Revier betritt, in dem er keine Jagdausübungsberechtigung besitzt. Schiesst er Wild an, und dies flüchtet ins Nachbarrevier, dann darf der Jäger nicht ohne weiteres dem Wild ins Nachbarrevier folgen.

Also gilt:
zuerst vom Bürgermeister eine Schriftliche Genehmigung
Dann Genehmigung Vom Förster
dann zur Polizei und mit denen (und mit dem Förster) die Befriedung absprechen.

Nicht ganz ;-)

Mein Vorschlag wäre:

1. Eigentümer / Pächter
2. Förster (nur wenn es einen zuständigen Förster gibt)
3. Forstamt
4. Ordnungsamt (falls nicht durch den Bürgermeister in die Wege geleitet)
5. Polizei
6. Jagdpächter (sofern nötig) 


Wenn alle (schriftlichen) Genehmigungen von 1. - 4. vorliegen, dürfte es m.E. von der Polizei keine Probleme geben. Wenn diese informiert ist, dann wird es im Falle eines "Notrufes" durch Passanten wohl nicht zu einem Großeinsatz kommen...

Ich empfehle auch sämtliche Genehmigungen der nächsten Instanz, die du aufsuchst, vorzulegen. Allerdings zweifel ich an eine Genehmigung durch das Forstamt. Drücke dir aber die Daumen!

Ganz wichtig: Du solltest überall persönlich vorsprechen und gut vorbereit sein. Ein guter und solider Eindruck kann schon Türen öffnen - ist wie bei einer Bewerbung... 

@Marcel Neuendorf: Ich kann es nur so wiedergeben, wie es mir unser Ordnungsamt gesagt hat, wie es bei uns aussieht. Da du jenseits vom Weißwurschtäquator lebst, kann es bei euch komplett anders geregelt sein.

achja was vielleicht Hilfreich ist ich Komme auch aus SH

Welcher Kanton???

 

Ich weiß das der Kanton Thurgau und Schaffhausen ein Verbot aufgesetzt haben stand in der Zeitung aber ob des jetzt schon rechtskräftig ist weiß ich nicht.

 

nur ein befreundeter Schweizer Verein musste deswegen sein spielfeld aufgeben!

SH=Schweiz ???

hab ich was verpasst?

ich meine das  Schleswig Holstein in Deutschland genauer gesagt an der Grenze zu Dänemark

und was ist ein Kanton?

Hey,

wenn das Gelände befriedet sein muss, sodass keine Kugeln es verlassen können,

dann müsste man doch dem kompletten Gelände mauern und ein dach bauen?

Kugeln können ja das Gelände verlassen wenn man in die Luft schiesst oder übern Zaun, nicht wahr?

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