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(nachträglich editiert am 01.02.2012 um 11:09 Uhr)

Darf ich in einem Forst spielen wenn ich die schriftliche genemigung vom Bürgermeister hab

und wie muss ich es absperren

Es muss befriedet sen .. also Zaun drum was in einem Öffentlichen Wald wohl kaum geht.

dem ist nichts mehr hinzuzufügen!


Ergo: Nein!

(201 Posts)

(nachträglich editiert am 31.01.2012 um 17:29 Uhr)

damit es hier keine missverständnisse gibt und zur befriedugung anderer hab ich mein aussage zurückgezogen...

Zusätzlich sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern dass Kugeln das befriedete Gebiet verlassen können.

@Felix: wenn du "glaub ich zumindest" hinzufügst, kannst es dir doch gleich sparen, wenn du es doch eh nicht genau weißt, oder nicht?

 

Ein Wald ist ein Naherholungsbiet und darf nicht einfach so befriedet werden. Egal ob Flatterband oder Bauzaun.

 

Eine Befriedung gilt erst als Befriedung, wenn man eine gewisse körperliche Anstrengung in Kauf nehmen muss, um diese zu überwinden.

Flatterband reicht nicht aus Nein.

 

Zudem ist das Forst von der Gemeinde oder vom Land???

Großer Unterschied. Ist es vom Land musst du den zuständigen Förster fragen. bzw zum Forstamt.

Und da kannst es dann gleich vergessen. 

Es muss gewährleistet sein das keine Kugel das Gelände verlässt also Mauer oder dergleichen. Oder aber du brauchst ne Sicherheitslinie rund ums gelände die die Breite der doppelten Reichweite der stärksten Waffe hat. 

So aber das wird nichts nützen denn es muss auch gewährleistet sein das keine Person in dieses Gelände kommt und das is beim Flatterband sehr schnell passiert. Zudem würd ich mich noch mit dem ansässigen Polizeiposten in Verbindung setzen um Missverständnisse auszuschließen.

 

Also auf Deutsch: Im öffentlich zugänglichen Wald: Vergiss es gleich auch mit der Genehmigung des Bürgermeisters.

 

Sollte irgendwas falsch sein in meinem Text korrigiert mich bitte

 

Gruß Nemo

"Glaub ich zumindest"..... Ich bin echt für einen "Dislike-Button!!!"

Das ist Gemeinde Wald und ziemlich weitläufig also wird es sowieso auf eine Sicherheitszone Hinauslaufen(wir spielen nur mit 0,5ern)

Dann müsstest du noch prüfen ob der Wald irgendwie geschützt ist, denn AS mit Wegegebot macht wenig Spaß

Außerdem schauen ob das betreffende Gebiet zur jagdlichen Nutzung verpachtet wurde

Ich würd das ganze fallenlassen. Die Gefahr schon allein das ihr einen Polizeieinsatz auslöst wegen einem Spaziergänger ist schon zu groß.

Hat einfach keinen sinn früher oder später landet ihr dann als negativ schlagzeile in den Medien und der ganze Sport steht wieder schlecht da.

Die Antwort ist eigentlich schon im Namen: Öffentlich

Öffentlich heisst für jederman zu betreten. Der Eigentümer (in dem Fall die Gemeinde, Das Land, oder sonst ein öffentlicher Träger ) müsste erstmal die Erlaubnis erteilen (Eher friert die Hölle zu) dann müsste eine Umfriedung sichergestellt werden, und es darf kein geschoss das Gelände verlassen können (unter normalen Umständen) Wird der Träger auch nicht zustimmen!

Also klare Antwort: vergiss es!

Die Erlaubnis hätten wir aber ich sehe da auch mittlerweile Schwarz aber lassen wir den Thread für meine Hochmotivierten Team Kollegen offen!

Wir haben auch ein Waldgebiet, jedoch haben wir eine ausnahme, und müssen es nicht umzäunen. Da es sich um eine Wildwechselzone handelt.  wir müssen jedoch garantieren das die Kugeln nicht über den spielfeldrand kommen. Was jedoch bei unserem Fall keinProblem ist, da es auf der einen Seite an eine Wiese Angrenzt und ein Weg erst in ein paar hundert metern kommt, und auch der anderen seine ist ein forstweg, dessen benutzung auf eingene Gefahr ist.

Da wird einfach die Spielfeld Grenze ein paar dutzend meter nach innen verlegt und durch Flatterband gekennzeichnet. Das hat bisher den behörden und Polizeibesuchen gereicht.

gruss Reaper

Kann immer nur empfehen: Nur Schwarz auf Weiß ist Wares, Auch vertreter von Behörden vergessen ihre Absprachen schnell, wenn es um die eigene Karriere geht!

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