Airsoft über 0,5 Joule verboten

 
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Servus an alle

zu meinem Problem/frage:

 

Ich war gestern auf der zuständigen Polizeibehörde in meinem Ort da ich ein Airsoftgelände(reines Privatgelände) anmelden möchte bzw fragen was ich alles für auflagen eerfüllen muss/sollte.

Da sagte der zuständige Sachbearbeiter das alle Airsoftgewehre über 0,5 joul auch auf Privatgelände verboten seien, da es anscheinend eine gesetzesänderung gegeben hätte!!

 

Nun  meine Frage: Stimmt das ??? oder wollte er mich nur abwimmeln...

 

Weiß einer was??

 

Schon mal vielen Dank an euch Lachend

Das ist Bullshit was der Polizist dir da erzählt hat :0

genau das habe ichmir auch gedacht...

Nein das ist die Wahrheit, ich habe meine Airsofts gerade alle das Klo runter gespült.

Klär mal besser diesen Deppen von der Polente auf, bevor er noch weitere unbescholtene Airsoftler wegen seiner realitätsfernen Annahme schickaniert und leg ihm am besten gleich die letzte Ausgabe des Deutschen Waffengesetzes (WaffG) vor, damit er was für seine (offensichtlich nichtvorhandene) Bildung in dem Bereich tun kann.

 

Das ist definitiv eine Falschauskunft!

PUNKT!

danke jungs! kann mir einer mal nen link oder so schicken damit ich was vor ihm zur hand habe

Hier Suchdauer: 0,32s bei Google

Ich denke mal er wollte dich abwimmeln weil es für ihn nur Aufwand bedeutet und jeh nachdem zusätzlichen Streß mit Anwohnenden verursachen könnte.

Oder er hat ein bescheidenes Wissen über das Waffengesetz ;)

 

Wie schon gesagt geh nochmal hin und kläre ihn auf.

Am besten direkt noch nen Ausdruck aus dem Waffengesetz mitnehmen oder dir vorher eine Quelle raussuchen. Beamten lassen sich ungerne eines besseren belehren ;)

momentan ist noch alles so wie es meine vorposter beschreiben..

aber obacht...das steht zurzeit im raum...

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=9be2c0ff548e6d3a23c3b1d63ce5894a&act=attach&type=post&id=31359

 

die ist ein gesetzes entwurf zum verbot von anscheins waffen...ich möchte hier niemanden verrückt machen...dennoch is das ein hinweis auf kommende probleme für unseren sport.....

Der Gesetzesentwurf wurde bereits HIER zur Sprache gebracht

Daran merkt man wieder, wie oft die Polente falsch liegt. Die Airsoftler haben mehr Angst vor dem Gesetz, als es eigentlich in Wirklichkeit aussieht. Alles halb so wild, dass sieht man daran, dass selbst die Polizei sich ein Dreck um den kleinen Sport kümmert.

der entwurf ist rechnisch gesehen schon nicht ausgereift, da nicht zwischen Patronenwaffen und Nichtpatronenwaffen differenziert wird.

Mal die Weitreichenden Folgen außer Acht gelassen.

Hier gilt Ruhe bewahren!

(423 Posts)

(nachträglich editiert am 16.12.2011 um 14:01 Uhr)

Habe gerade nochmal direkt auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz nachgeguckt, ob irgendwelche Änderungen im WaffG vorgenommen wurden, aber Fehlanzeige, es ist immernoch alles beim Alten geblieben.

Einschlägig wäre an dieser Stelle der §12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG (zumindest was die Anmeldung des Geländes angeht, wobei das nichtmal nötig wäre).

Des weiteren regelt das Waffengesetz nur noch die Kennzeichnungspflicht mit dem entsprechenden "F". Wenn da alles seine Richtigkeit bei euch hat, kann da niemand was machen.

Also bleibt alles soweit erlaubt. Die Geschichte mit dem Gesetzentwurf ist mal wieder ne typischen Panikreaktion auf Katastrophen und hat bis zum Inkrafttreten gar nichts zu sagen.

Kleiner Tipp: Sollten alle Airsofts über 0,5Joule verboten SEIN, würde niemand sie mehr verkaufen, weil er sich damit ebenfalls strafbar machen würde. Da Airsoft24 und diverse andere Shop "immernoch" verkaufen, kann es nicht so arg sein.

HAHAHA,  dem Polizisten nen Wikipediaeintrag als Beweis vorlegen wird sicherlich nichts bringen, auch wenn du jetzt bestimmt fürchterlich stolz auf deine schnelle Google-Zeit bist ;D

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