Beim nächsten mal schaust de ihn an als würdest de Mitleid haben und bittest ihn ganz höflich das folgende zu unterschreiben...
Ich betreibe Fortbildung auf dem Gebiet der As Problematik bei der Bundespolizei, aber leider ist das kein flächendeckendes Projekt, da AS einfach kein Problem aus Behördlicher Sicht darstellt.
Das sollte evtl. auch mal jemand diesen Regierungsquerulanten, die ständig nach Änderungen des WaffG brüllen, mitteilen.
Also darf ich auf meinem Privatgelände hinterm haus so starke airsoft´s nutzen wie ich möchte?????
Vorraussetzung niemand wird gefährdet?
Grüße
Vorraussetzung, sie sind Gesetzeskonform...
d.h. wie ab werk!
Keine Illegalen tuning maßnahmen
oder wie meinste?
§ 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG
(4)Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstädten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungserngie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, [...] sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
damit ist zu verstehen das alle gängigen Airsofts ("Ultimate" Sniper mal ausgelassen )
mit der genehmigung des Grundstückseigners legal zu nutzen sind.
Vorraussetzung >0,5J die Kugeln können das Gelände nicht verlassen
Richtig interpretiert?
Grüße
ok dank dir!
das geschoss darf auch das gelände nicht verlassen können ;)
hatten wa geklärt , danke :)