Beschädigungen beim Kauf verschwiegen!
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Ich hatte einen ähnlichen Fall vor einiger Zeit:

Einen PDA gebraucht gekauft, als Display für ein Projekt, Angabe des Verkäufers: Voll funktionsfähig, getestet!

Er kam ohne Netzteil. Seine Aussage: "Hätte man auf dem Bild sehen müssen, dass da kein netzteil bei ist". Meine Aussage: "Ohne Lademöglichkeit stellt sich die Frage, wie der denn getestet wurde?"

Hat ihn zurücknehmen müssen, für die Folgekosten hätte er mir ein IPad schenken können, wäre billiger gekommen...

 

ich fass dir das mal kurz zusammen:

- Waffe ist kaputt - ohne das du es wustest!

- Kauf/Tausch -vertrag ist Nichtig! (eindeutiger text wo steht ,wer ,was tauscht/kauft)

- schick ihm das Ding zurück und hohl dir deine Waffe wieder

- schickt er deine Waffe nicht zu --> Anwalt

 

gaaaaanz einfach eben :)

dürfte gk/wk/sozi (ka wies bei euch heißt!) 8. Klasse sein

"Hat ihn zurücknehmen müssen, für die Folgekosten hätte er mir ein IPad schenken können, wäre billiger gekommen..."

Genau DAS is m.E. die angemessene Konsequenz. Nur SO und nich anders hat das auch längerfristig nen "pädagogischen" Effekt. Dieses Einigen, Entgegenkommen und womöglich die Hälfte selber übernehmen, kurz; mit nem blauen Auge davon komm' lassen fördert doch solches Verhalten.

"Och, von 5x Betrug geht's max 2x schief und dabei mach ich immer noch kein Verlust. Läuft doch prima."

Wenn die aber mal so richtig für bluten müssen, überlegen die sich's 2x bevor's sie's nochmal versuchen!

Wer weiß schon wie viele der wie oft schon beschissen hat.

Ich würd gar nich lange fackeln und erst recht nich "betteln".

In diesem Sinne:

Schnipp-Schnapp-Rübe-ab

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Viele denken ja immer das, nur weil mans im Privaten macht, man sich sämtlich Freiheiten nehmen kann. Ihr hattet einen Vertrag, er kam seiner Pflicht, die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort nicht nach, schon bei der Abwicklung (Lieferung) kam er in Verzug.

Ich gehe stark davon aus, das er nicht die Bohne hat wie es für ihn enden kann..... Gar nicht erst hinweisen, Tauschware einfordern (mit Frist), Tauschware unfrei zurück, wenn da was zuckt, mahnen und dann Amtsgericht, die Kosten trägst du zwar zum Anfang aber er wird sich schnell bewegen wenn er sieht was er dann zahlen darf.

Genau, verlange die Waffe zurück und dulde solches Verhalten nicht. Fahre zu ihm hin und haue ihm die Waffe um die Ohren, damit er danach genauso beschädigt ist.

der letzte beitrag war mehr als FAIL ...

Warum ihn wörtlich bluten lassen ,wenn man ihm das Geld aus den Taschen saugen kann?

tach auch,

bin ja vollstens eurer meinung. sowas geht absolut nicht. allerdings scheint bisher gar nicht in erwägung gezogen worden zu sein das evtl auch beschädigungen vom versand her entstanden sind !?

 

das wirft die Frage auf ...

 

In welchem Zustand kam das Packet an?

Normal könntest ihn auch wegen Betrug anzeigen wenn ers wirklich nicht in der Beschreibung hatte...

Anzeigen bringen gar nicht. Das ist was für Weicheier, die gerne gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen...

Zum Anwalt gehen und dem Verkäufer richtig in den Arsch treten lassen bringts schon eher... Kostet natürlich und man hat das Risiko, dass der Verkäufer lieber Schulden hat, statt zu zahlen.

 

Ne Anzeige bringt nichts, außer dass du dem Staat Kosten verusrsacht, die Beamten ein bisschen ermitteln und das Strafverfahren höchstwarscheinlich irgendwann einfach eingestellt wird. Davon bekommt man sein Geld oder seine Tauschware auch nicht zurück.

"...das evtl auch beschädigungen vom versand her entstanden sind !?"

Zeig mir nur einen einzigen Fall indem es beim Versand zu solchen Schäden gekommen is. Das Paket hätte äußerlich so offensichtlich beschädigt sein müssen, daß es kein Zusteller gewagt hätte das einfach so nem Kunden in die Hand zu drücken. Da machen die eher nen Totalverlust draus als das die sowas komentarlos abliefern.

(866 Posts)

(nachträglich editiert am 29.10.2011 um 15:48 Uhr)

hier stand nichts ...

mein tipp! auch wenn du aggros hast! sei nett und red mit dem jungen...er wird sich bei den passenden worten , bestimmt mal ins gewissen reden lassen! ......ich für meine seite aus ,würd hinfahren und ihn umhauen,ohne worte ....aber ihr seid ja zumglück nicht ich! freundliche grüße

Ich kann nur .50 und Steven zustimmen.

Lass ihn ihn tief in die Tasche greifen für so 'nen Mist, das ist die perfekte Strafe und legal obendrein (draufhauen eher weniger ;).

Was soll das Getexte von hinfahren und ich nenns mal erpressen, Selbstjustiz stellt noch immer eine Straftat dar.

Wie bereits auf Seite 1 geschrieben steht: Anwalt nehmen. Der kommt vor Lachen, über so leicht verdientes Geld, nicht in den Schlaf.

 

Und eure Auslagen gibts zurück. Und die Idee:

"...man hat das Risiko, dass der Verkäufer lieber Schulden hat, statt zu zahlen." ist Käse. Wenn er es drauf anlegt gibts ein Urteil. Dann  kannst du ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen. Auch diese Kosten gibts zurück.

 

Auch die immer gern gebrachten Ausreden "Das ist geringwertig das macht kein Anwalt/ Gericht" ist Blödsinn. Ihr bezahlt die Leute dafür das sie es tun.

 

gruss

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