Beschädigungen beim Kauf verschwiegen!
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Da liegst du etwas Falsch. 

ein Verfahren von mir wurde auch wegen Nichtichkeit eingestellt.

Streitwert war nur 50€.

Pech.... Nicht locker lassen.

 

Mein geringster  Anwaltsbetrag war 9,99Euro. Vorkasse hier war ~15Euro

 

Ein Brief von Anwalt reichte in diesem Fall.

 

Mein geringster Gerichtsfall waren 17,99Euro. Kosten hier bei waren höcher als die Summe. Mit ~50Euro muste ich Vorkasse gehn.

 

Das Geld gabs immer zurück, von der Gegenseite.

Pech ?

Du kannst nicht von dir auf andere zurück führen. 

Nur weil der eine so entscheidet muss es nicht der andere.

@Redmax: Kann's sein, daß es sich bei deinem Verfahren um ein Strafrechtsverfahren gehandelt hat?

Ging um vorsetzlichen Betrug.

Is aber keine Antwort auf meine Frage. Ich versuch's mal anders: Wie ist es zu dem Verfahren gekomm', durch eine Anzeige bei der Polizei oder hat dein Anwalt das Verfahren veranlasst (ohne polizeiliche Anzeige)?

War bei Anwalt und der hat mir geraten ihn zu Anzuzeigen.

(5263 Posts)

(nachträglich editiert am 02.11.2011 um 12:41 Uhr)

Also ein Strafrechtsverfahren. Da hast du den Grund wieso es eingestellt wurde. Ein Strafrechtverfahren wird immer im Interesse des Staates, vertreten durch den Staatsanwalt, geführt. Die Schuld konnte deinem Gegner sicherlich nich 100%ig nachgewiesen werden bzw. wäre dies mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden gewesen. Daran hat der Staat kein Interesse und das Verfahren wird wegen Geringfügigkei eingestellt.

Genau das is der Grund, wesshalb ich bei sowas von einer polizeilichen Anzeige abrate. Es bringt gar nix, da der Staat völlig andere Interessen verfolgt.

Ich würde fast behaupten, du hattest den falschen Anwalt. Ein Zivilrechtsverfahren (wenn es denn soweit kommt) wäre nicht eingestellt worden weil es da nämlich um die Interessen der beteiligten Personen geht und nicht um die des Staates. D.h. es wird solange geführt bis sich alle einig sind, einer aufgibt oder ein Richter urteilt bzw anordnet. Im Allgemeinen kommt es jedoch eher zu einem Vergleich als zu einem Verfahren, d.h. man einigt sich bereits vor einem Verfahren.

@ .50

gut das man sowas mal erfährt. war vor kurzem auch davor jemanden anzuzeigen. es hat sich dann so geklärt. aber nun weiss ich wie ich es richtig anzugehen hätte.

danke =)

Also in so einem Fall kann er nicht ersthaft behaupten, er wüsste nichts davon! Sowas kann schließlich nicht beim Versand passieren!

Ich würde, wenn er nicht allzu weit weg wohnt hin fahren. Wenn das nicht geht, oder du einfach keinen Lust hast, schreib ihm eine Nachricht/Mail in der du ihm ersthaft sagst, dass du entweder dafür Geld von ihm willst, oder den Tausch rückgängig machen willst. Wenn er sich dann immernoch dumm stellt oder sich weigert, droh ihm damit, einen Anwalt einzuschalten. Wenn er dann immernoch nicht will, schalte einen Anwalt ein!

Das ist ein eindeutiger Fall von Betrug! Er muss von solchen gravierenden Mängeln gewusst haben! Wenn du den Schriftverkehr (PNs) von euch noch hast, mach einen Screenshot davon!

Ich hoffe es geht gut für dich aus!

wie is denn jetzt eigentlich ausgegangen?

Eigl. find ich es ja toll, dass man in den Threads hier, quasi nur die Frage lesen muss und dann zu Walter Ruf und 0.50 scrollt, dabei alles kapiert, keine doofen Zwischensätze findet und auch alles richtig ist.

ABER hier muss ich doch mal sagen, die Frage war:

 

Was haltet ihr von so einem Verhalten?



In Laufe der Antworten, hat das Thema ja auch die übliche Wendung genommen, und wir sind alle etwas schlauer, aber was soll man davon auch halten?

Möglichkeit 1:

Dein Artikel war bereits während der Verhandlung beschädigt.

Möglichkeit 2:

Der Artikel wurde nach eingeleitetem Handel deffekt.

 

In beiden Fällen kann man von Verschlepung, Verschleierung, Betrug ausgehen.

Alles in vers. Stadien aber immer Mutwillig und Bewusst.

Du hast deine Leistung des Tauschgeschäfts (Vertrag) erfüllt. Die Gegenseite liefert nicht wie vereinbart. = . Zivilklage

 

mfG

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