WE G39 Mag auf externe Versorgung umrüsten: Wie gehts und wie sieht's mit der Rechtslage aus?

 
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(nachträglich editiert am 10.10.2011 um 23:29 Uhr)

Moin,

ich habe vor, mein selbstgebautes WE G39-Highcap auf externe Versorgung umzurüsten damit ich nicht mehr ständig Gas nachfüllen muss.

An dieser Stelle der Hinweis:

KEINE DUMMEN KOMMENTARE ZU HIGHCAPS!

WENN JEMAND ZICKIG WIRD SCHALTE ICH DIE MODS EIN!

 

Außerdem hätte ich gerne Ratschläge in Sachen Rechtslage nur von Leuten die sich SICHER sind, dass das was sie sagen auch stimmt!

 

Zu den Details:

 

Ich habe mir vor kurzem aus einem Realsteel-Magazin und einem GBB-magazin ein Highcap-Mag im Doppelmag-look gebaut (SIEHE FOTOALBUM), bei dem ich aber nach einer gewissen Anzahl an Schüssen (abhängig von den Temperaturen und der Schussfolge, habe bei SCHNELLEM Schießen bisher maximal 70 Schuss ohne Nachfüllen geschafft) Gas nachfüllen muss, was mir auf Dauer doch zu lästig wird.

Darum würde ich gerne Das Magazin auf externe Gas- oder Pressluftversorgung umrüsten und wissen wie ich diese Umrüstung am besten durchziehe.

Und ich muss wissen ob ich dabei an irgendwelchen gesetzlichen Grenzen kratze, da ich natürlich nichts illegales machen will.

 

Meine Ziele:

- Gas- oder Presslufttank im Rucksack

- Bei Gas Preise für Tanks / Wiederbefüllung

- Bei Pressluft die Möglichkeit den Tank selbst zu füllen (das und die wahrscheinlich höhere Wintertauglichkeit lassen mich zu Pressluft tendieren)

- Keine Übertretung von Gesetzen oder Bewegen in Grauzonen

 

Antworten gewisser mir gegenüber angriffslustiger Personen werde ich aus Sicherheitsgründen keinen Glauben schenken!!!!!

(629 Posts)

(nachträglich editiert am 13.10.2011 um 22:10 Uhr)

(EDIT: Wegen steigender antipathie für den Ersteller entziehe ich meine Hilfestellung)

Ist leider für Paintballplempen gedacht,

außerdem haste mir in Sachen Rechtslage keine Sicherheit verschafft

(die ich aber unbedingt haben will bevor ich loslege)

(1037 Posts)

(nachträglich editiert am 11.10.2011 um 13:00 Uhr)

Ich sehe das so:

 

Ein Magazin allgemein ist an sich kein "Waffenteil", deshalb kann man es auch frei kaufen und auch zb unverschlossen Transportieren. Demzufolge kannst es auch modifiezieren, wie jeden anderen Gegenstand auch.

 

Es stellt sich aber die Frage, ob bei der GBB das Magazin, welches bei Gas Waffen eine wichtige Rolle spielt, als "wichtiges Waffenteil"  ( korrekte Bezeichnung nach dem Waffengesetzt fällt mir grad nicht ein)  eingestuft wird und somit nicht "ausgetauscht" werden darf. Dafür müsste das Waffenbeschussamt eine Untersuchung durchführen und einen Bescheid ausgeben. Für S-AEGs gibt es so einen schon, für GBB meines wissens nicht- kann mich natürlich irren.

 

Sollte es nicht als "wichtiges" Teil eingestuft werden, wie zb das HopUp oder der Motor bei SAEG, dann kann man die Teile tauschen, sofern die Leistung nicht modifiziert wird.

 

Jedoch sehe ich hier das Hauptproblem : Wenn du ein HPA Kit einbaust kann die Leistung sicherlich auf bis zu 2,5 J gesteigert bzw eingestellt werden und wäre somit illegal. Dann müsste schon ein System eingebaut werden, dass die angegeben und getesteten 1,5 J nicht überschreitet.

 

Ich kann es nicht sicher sagen, aber da die Leistung der Waffen auch unmittelbar mit dem Tank und dem Betriebsduck abhängt, würde ich sagen, dass ein "austausch" nicht legal wäre.

Vllt hilft das weiter.

Alle Angaben ohne gewähr^^

Wenn ich unsinn erzählt habe, dann soll mich jemand korrigieren :)

 

Ich sehe keinen Grund, warum das nicht legal sein sollte. Wär's illegal, würde es das System für Scharfschützengewehre nicht geben. Und meines Wissens kann man Gaswaffen ja sowieso - je nach Gas - von der Stärke beeinflussen. Und das F erlischt ja nicht, nur weil ich von Gas-x auf Gas-y wechsle.

Streng genommen IST das Wechseln des Gases ein leistungssteigernder Eingriff, so dass du dir die Waffe für jedes Gas neu F-en lassen müsstest sobald sie die Leistung die beim Beschussamt festgestellt wurde überschreitet.

 

Umgehen könnte man das indem man mit dem stärksten (legal und frei) verfügbaren Gas testet und damit alle schwächeren gase Abdeckt, denke das wird aber kein Importeur machen da er dann ständig Reklamationen bekommt wie "meine Waffe bringt keine 6,5J sondern nur 1,6J" ...

Daher würde ich nen HPA system mit dem maximal möglichen Druck der sich handelsüblich einfüllen lässt neu abnehmen lassen um auf der ganz sicheren Seite zu sein.

 

(1037 Posts)

(nachträglich editiert am 11.10.2011 um 14:26 Uhr)

Das mit den schwankenden Gasstärken ist in der Tat ein Argument.

Aber nur weil es das System für Scharfschützengewehre gibt, heißt es nicht, dass es bei uns legal ist. Immerhin kann man jede menge Tuning-Teile kaufen, die aber nicht  selber! eingebaut werden dürfen.

Danke erst mal für die ersten Antworten

 

Aber eine Sache bereitet mir Kopfschmerzen:

"Wenn du ein HPA Kit einbaust kann die Leistung sicherlich auf bis zu 2,5 J gesteigert bzw eingestellt werden und wäre somit illegal."


Wäre dann nicht auch der Einbau eines NPAS-systems illegal? Damit kommt man glaube ich auf ähnliche Stärken und braucht soweit ich verstanden hab trotzdem kein neues F.

'n paar Leute bei GasGunEmpire haben schon darüber geschrieben dass sie das gemacht haben, jedoch hab ich da nie was von F-problemen mitgekriegt

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 11.10.2011 um 15:42 Uhr)

naja bein NPAS ist das ja eher nen "Designfehler" das Ding wurde gebaut um zu DROSSELN nicht um zu Verstärken (Negative power adjustment System).

 

Dass es vonn "offen" eben stärker macht hängt mit der Länge zusammen (habe das gleiche Problem mit der L85)

Damit sollte rein rechtlich der Einbau ok sein solange du es soweit zu hast dass es nicht über die eingetragene Leistung rausgeht.

Nen HPA system genauso, solange du es nicht stärker betreibst (oder einstellen kannst) als die Orginalleistung... kein Problem 

 

Prinzipiell gilt: sinngemäß "du darfst die Waffe nur bis zur eingetragenen Leistung Betreiben, alles was mehr wird muss vom Beschussamt neu geprüft werden" also müsste theoretisch JEDE Waffe deren leistung erhöht wurde zum Beschussamt (ausser du bleibst insgesamt unter 0,5j)

Also: Schussleistungssteigernde Umbauten immer vom Büchsenmasser und dann zum Beschussamt ... JEDE!!! Leistungssteigernde Veränderung!!!

 

Dass die Jungs von Gasgunempire keine Probleme haben hängt entweder damit zusammen dass sie

-zum Beschussamt rennen (neu F-en lassen ist ja unter 7,5J eigendlich kein Problem wenn man jemanden findet der Zeit hat ^^)

-NPAS nur zm drosseln wie vorgesehen benutzen

-sich nicht haben erwischen lassen

-Den Kontrolleuren das egal war

denn: in der Praxis werden die Waffen vor Ort gecront und solange sie unter 7,XJ bleiben sagt keiner was, rechtlich ist das allerdings bedenklich

Also selbst wenn ich die Leistung höher drehen KÖNNTE, aber es nicht tue, käme ich ohne neues F aus?

 

(In jedem Fall würde ich es so machen dass ich's nicht särker als 1,5 Joule kriege, zu leicht hat man's mal versehentlich zu weit aufgedreht)

für mein Verständnis nach JA, aber versuche mal nachzuweisen, dass du es nicht hättest höher drehen können wenn dir jemand ans Bein pinkeln will.

beim NPAS sollte das mit passenden unterlegscheiben machbar sein ;)

Kann man denn die maximale Leistung nicht auch z.B. durch dünnere Schläuche begrenzen? Oder auch indem man den Regler so modifiziert dass er sich ab der angegebenen Leistung nicht weiter aufdrehen lässt?

am Ventil/Druckminderer nen Anschlag anbringen, dass es sich nicht weiter öffnen lässt sollte machbar sein

Das klingt doch gut.

 

Nur um absolut sicher zu gehen warte ich aber noch auf weitere Antworten.

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