wie alt muss man mindestens sein, um zu spielen(im team)??
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(1797 Posts)

(nachträglich editiert am 11.07.2023 um 08:35 Uhr)

Um Hier mal den ganzen Kappes zu lichten.

 

Es sieht so aus. Haftbarkeit usw. erlauben es einem AS interessierten erst mit 18 auf einem Spielfeld zu stehen. Es sei denn du hast eien Notariell beglaubigte Erlaubniss deines Erziehungsberichtigten. Alles adnere zieht vor gericht nicht.

Des weiteren muss eine Aufsichtspperson die unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Minderjährigen vor ort sein und permamnete aufsicht pber den u18 führen.

 

Auf kinder zu schießen, kann einem Ü18 Spieler auch recht teuer zu stehen kommen....

Informiert euch beim lokalen Schützenverein für Jungschützen....

Dann braucht ihr hier nicht mit dummen Halbwissen und gefährlichen unwahrheiten haushalten....

 

"Um Hier mal den ganzen Kappes zu lichten.

..."

Diesen Beitrag würde ich als Pradebeispiel für ein Paradoxon bezeichnen.

 

@punktFünfNull

noch bin ich leider einzelgänger, weil ich bin ja auch noch nicht so der älteste  :/

- um deine Frage genau zu beantworten , würde ich sagen ab dem vollendeten 1 Lebensjahr, in der Krippe lernt man schnell im Team zu spielen.

Sollte es um Airsoft gehen, dann sollte das Gesetz eigentlich reichen um alles zu erklären.

Sollte es um Kindersport am Gesetz vorbei gehen, dann ab den Punkt , wo man einen Abzug betätigen kann.

Ich schätze mal das es nicht um ein Team ab 18 geht und nach der Frage zu urteilen ist selbst 14 schon gewagt, spielt doch nach der Schule bitte bei Oma und Opa im Garten, bitte nicht in der Stadt und bitte nicht in Wäldern ohne Erlaubnis.

Danke ^^

Ich weis nicht ob Legal ist aber.

Von den Eltern ne Waffe ab 18 Holen lassen, (nicht damit schießen oder berühren) die Eltern zum Büchsenmacher schicken und schwächere Feder einbauen lassen. Wenn du 18 bist einfach wieder zum Büchsenmacher neu "F"en lassen und Spaß haben

@Preacher: Legal schon aber auch völlig sinnlos.

1. sind SAEG meist teurer als unge"F"te 0,5er

2. hält die erste ASG nur in ganz, ganz seltenen Fällen länger als 4 Jahre.

3. Selbst wenn die solange durchhält, er zahlt ja dann nochmal für's (zweite) "F".

 

Außerdem ging's doch eigentlich um's Alter. Fawkes, ich würd mich an deiner Stelle erst ma nach nem Team in deiner Nähe umschauen und fragen ob die dir weiterhelfen könn'. Hier sagt dir eh jeder was anderes.

Solange du noch keine 18 bist solltest du dir aber dem Einverständnis deiner Eltern sicher sein, sonst geht's in die Hose egal wie du's anstellst. Deren Wort ist nämlich bis 18 Gesetz. Auch wenn alle anderen Gesetze strikt befolgt werden, deine Eltern haben das letzte Wort.

@(Pa)-Nik

Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber – außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums – ausübt.
(WaffG), Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4

Ich hoffe damit erklärt sich der Sachverhalt ;) Man KANN zuhause keine Waffe führen, da man sie erst führt, wenn man die eigenen Räumlichkeiten, das eigene, befriedete Besitztum verlässt.

@Frau Holle

Das ist doch Quark, so eine Bescheinigung muss nicht notariell beglaubigt sein. Hier reicht eine Einverständniserklärung / Übertragung der Aufsichtspflicht in schriftlicher Form. Sie muss halt von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und auf eine "vertrauenswürdige Person oder Institution" ausgestellt sein. Auch hierzu finden sich bei Google reichlich Informationen. Im Übrigen handhaben wir es mit unseren minderjährigen Mitgliedern genauso.

@Thomas: Zu deinem ersten "@"... du versuchst das nem Typ zu erklären, für den Waffen ausschließlich Dinge sind mit denen man jemanden "umnieten" kann (seine eigenen Worte)! ASG's zählen für ihn sowieso nicht dazu, von daher wird die Definition des Führens wohl eh keine Rolle für ihn spielen.

Und zum zweiten "@"...ich sag doch; ein Pradoxon ;) Will den Kappes lichten und stiftet noch viel mehr Verwirrung. Und das mit Halbwissen dessen "Haushalt" er versucht damit anderen zu ersparen.

Das is schon fast vortragsreif XD

Also gesetzlich gesehen darfst du ab 3 jahren Spielen,in einem Team naja gibt in den meisten Teams ein mindest alter also dementsprechend und Sinnvoll is Airsoft denke ich ab frühestens 16Jahren da ich von nem 16 Jährigen eine Gewisse Reife erwarten kann wobei es ausnahmen gibt aber unter 14J auf keinen Fall .

@.50

Und beide sind offensichtlich ü18 ;) Was dem Thema Airsoft u18 oder ü18 wieder eine gewisse Würze verleiht. Den Kids mangelndes Wissen unterstellen und selbst im Paragraphendschungel umherirren...

@ Frau Holle:

Also dieser Beitrag entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!

Folgende Rechtsbegriffe sind hier völlig fehl am Platze:

Notariell beglaubigt... Aktuelle Rechtslage sieht noch nicht einmal eine Form für die Beauftragung einer Aufsichtsperson vor, geschweige denn Beglaubigungen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht ... hier ist das Sorgerecht relevant, das Kind soll ja nicht umziehen oder das Land verlassen.

Teuer zu stehen kommen... interessant, wird genauso als Sportverletzung gewertet als ein Foul beim Fußball. Sportbedingtes Risiko. Wird im Zweifelsfall mit dem allgemeinen Haftungsausschluss geregelt.

Schützenvereine... haben meist bessere Kenntnisse über die lokalen Bierpreise als über die Rechtlichen Hintergründe für das Schießen außerhalb von Schießstätten.

Rechtlich sind ASG unter zum Spiel bestimmte Schussgeräte subsummiert, die nicht dazu geeignet oder bestimmt sind bei sachgerechter Handhabung Verletzungen zu verursachen.

Dummes Halbwissen und gefährlichen Unwahrheiten ... nun ja, davon hast Du ein prachtvolles Beispiel geliefert!

Wie so oft empfehle ich die Lektüre kompletter Gesetze inkl. Nebengesetze und Verwaltungsvorschriften!

 

Das Problem ist bloß immer, dass man an die Verwaltungsvorschriften als Normalsterblicher nicht herankommt ;)

hi , Fawkes, also Folgendes : Du darfst mit deinen 15 jahren ohne Probleme auf einem legalem Gelände AIRSOFT betreiben . Das Problem ist nur das die meisten ( ja , ich sage die meisten ,nicht alle ) Teams nur leute ü16 oder gar ü18 aufnehmen . Aber soweit ich das beurteilen kann steht dir rechtlich gesehen dir Tür offen.

mfg SKraker , ps: ich habe dasselbe Problem da ich erst 14 bin

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