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Also ich hab ma sone frage.

 

Ich werde nächstes Jahr 18 und ich wollte mir schon vor meinem 18. eine Ü18 ASG zulegen damit wenn ich 18 bin sofort eine habe und davor will auch auch noch diverse tunings vornehmen. Darf ich eine ü18 waffe zuhause liegen haben?

 

 

Soweit ich das weiß darfst du weder eine erwerben noch eine besitzen. Also nein.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Ü18 Kinften müssen vor u18 Leuten Nicht erreichbar sein. war das nicht so ?

 

 Nein du Darfst keine saeg besitzen ;D warte bist du 18 bist

Dein Vater kann sie kaufen und du darfst sie auch unter seienr aufsicht benutzten ,aber ich wurde es lassen ,warte noch ein bisschen .

... Halbwissen yippi! Wenn das Teil der Aufsicht einer ü18 Person untersteht und du nicht allleine dran kommst ist es kein Problem rechtlich gesehen. Das heißt aber auch wenn du die ASG in die Hand nimmst muss die Person dabei sein. Außer du hast dann  schon dein 18 Lebensjahr erreicht. Und wie schon gesagt wurde der Erwerb ist für dich trotzdem verboten.

soweit ich weis darf er sie auch nicht unter aufsicht nutzen es ist halt schlicht weg verboten aber ich glaube nicht das gleich ne hausdruchsuchung gestartet wird weil ihr ne woche bevor du 18 bist ne knifte im haus habt.

Bevor hier noch mehr halbwissen verbreitet wird benutzt mal die Suchfunktion... das Thema gab es schon. Oder versucht es einfach mal mit Zitaten aus dem Waffengesetz...

Unter aufsicht ist es doch erlaubt? Auf der Messe darf man ja auch als U18 mit Luftdruckgewehren schießen.

Unter Aufsicht einer Volljährigen Person ja.Ansonsten NEIN.Und das ist auch gut so.

Lass es einfach.

was macht das bitte für einen sinn eine ü18er zu kaufen, ein jahr bevor du sie überhaupt besitzen darfst?? entweder sie verstaubt in der zeit, oder du bekommst sie schon vorher, spielst dann damit und machst den sport noch mehr kaputt. von demher wart einfach, auserdem, vorfreude ist doch die schönste freude^^

Der Erwerb von Anscheinswaffen, die eine Mündungsenergie von mehr als 0,5J haben ist nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. wenn allerdings ein Erziehungsberechtigter dabei ist darf soagr ein 14 Jähriger eine Waffe mit über 0,5J erwerben. Auch bei einem Skirm darf ein 14 Jähriger theoretisch eine Ü0,5J Waffe benutzen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist.

 

Auf einem Skirm wäre es sehr fragwürdig. Unter Aufsicht bedeutet so viel wie "der Erwachsene muss JEDERZEIT dazu in der Lage sein einzugreifen".

Bei einem Skirm würde das bedeuten, dass ein Jugendlicher mit SAEG die ganze Zeit jemanden dabei hat, der nur darauf achtet, dass er keinen Mist baut. Wohl kaum zu gewährleisten ;)

Abgesehen davon verstehe ich auch den S-AEG-Wahn nicht. Man kann mit kleinen (LEGALEN) Maßnahmen eine 0,5er nahezu auf die Stock-Reichweite vieler S-AEGs bringen. Ein einfaches Silikon-Hopup erhöht die Reichweite und Präzision gerade schwächerer ASGs deutlich und das ohne dabei die Mündungsenergie zu erhöhen.
Wir hatten schon einige Teams, die nur ü18er gespielt haben und echt "am kotzen" waren weil unsere 0,5er bei deren Reichweiten mithalten, im Notfall aber auch FA schiessen konnten.

Wenn man nicht gerade snipern will reichen gut aufgebaute 0,5er oft vollkommen aus.

Der U 18 Jährige darf niemals die tatsächliche Gewalt über eine Ü18 Waffe ausüben!

Und schon garnicht erwerben!

Das Schießen mit Schusswaffen, die mit kalten Gasen arbeiten ist ab 12 möglich auf Schießstätten unter unmittelbarer Aufsicht durch eine dafür ausgebildete Person oder unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesem bestellten volljährigen Person.

Wird die U 18 jährige Person mit der Waffe angetroffen, ohne dass eine volljährige Person die Tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt oder die Aufsicht (Siehe oben) hat, so liegen folgende tatbestände vor:

Unerlaubter Waffenbesitz

Unerlaubtes Überlassen von Waffen an Minderjährihrige

Und ein Fall für das Jugendamt ist es dann auch automatisch!

Liest sich alles ganz prima im Führungszeugnis, wenn man mal einen Job haben möchte!

Entscheidet euch mal darf man jetzt eine Ü18 in z.B in einem Spiel führen, wenn ein Erziehungsberächtigter Aufsicht hat oder nicht.... Es nützt ihm hier nichts wen ihr mal so und mal so antwortet.

Wenn der Ü 18 Jährige sorgeberechtigt ist oder von einem Sorgeberechtigten dafür bestimmt wurde, so ist es erlaubt, sofern der Veranstalter diesem zustimmt.

 

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