HMM... muss ich mal ausprobieren. ich denke mein Vater ist so ziemlich der berechtigste dafür ;).
Ich kann nur zu stimmen und sagen das NUR ein Erziehungsberechtigter dir diese Waffe kaufen und du darfst sie auch Nur unter seiner aufsicht Tunen o.Ä. bzw benutzen.
Das selbe ist beim Schützenverrein man darf sogar ab 14 mit Kleinkalieber gewehren schiessen aber auch nur mit erziehungs berechtigten.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
MfG
Danke für den Rechtschreibfehler ;) und Danke für die Info :). Aber das versuch ich mal, wenn der Veranstalter es erlaubt.
Wieso werden eigentlich noch solche Fragen gestellt wenn die offensichtlich plausibelsten, logischsten und zum Teil belegten Antworten ignoriert werden? Man könnte meinen, die meisten entscheiden sich für die Antworten die ihnen am meisten zusagen und nich für die, die richtig sind. Da braucht ihr auch nich erst fragen wenn ihr am Ende eh das macht was ihr wollt.
"Der Erwerb von Anscheinswaffen, die eine Mündungsenergie von mehr als 0,5J..."
Und was is das denn schon wieder für'n Käse? Es gibt keine Anscheinswaffen über 0,5J. Alles was mehr als 0,5J hat ist laut Gesetz eine Waffe (ohne Anschein)!