Airsoft Artillerie Marke Eigenbau
Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8

Ich schließe mich PunktFünfNull (.50) an, der Logik nach wären auch echte Mörser nicht von der Regelung betroffen.

Aber da greift doch die Bam regel wieder oder irre mich da?

Ich glaub es geht eher danach ob die Waffe auch aus der Hand abgefeuert werden kann. Und wieso BAM es ist doch kein Feuerwerkskörper oder der gleichen.

Also wenn mich einer mit dem Ding aus 5 Metern abschiessen würde gäbs aber Streß...^^

Da musst du aber ziemlich hoch springen können, wenn du in 5m Entfernung getroffen werden willst,,,

ich bau aktuell an einer PAK, dazu bau ich einfach ein gehäuse und am Ende vom Rohr wird ein M203 eingebaut.

 

M203 sowie die Granaten sind ge f

 

Um den M203 hab cih ja lediglcih nen hübsches Gehäuse gebaut.

 

Wozu brauch ichs, kp hatte einfach lust drauf des Ding zu bauenLachend , wenn ich fertig bin und an den Thread denke lad ich hier mal ein paar Bilder hoch.

klingt vernünftig. Bin auf die Bilder gespannt^^

Ich roll das jetz noch mal auf. Also, Chris sagte:

"Das ist kein tragbarer Gegenstand! Also vergesst ds mit dem F!

Für Stationäre Objekte zählt das WaffG nicht!"


...und weiter:

"Am vergleichbarsten wären Bonbonkanonen, die auf Volksfesten verwendung finden und mit einer Pressluftlasche betrieben werden, auch diese sind legal!

Nicht umsonst spricht das Waffg von tragbaren Gegenständen!"

 

Das kann man nich so steh'n lassen denn das is Ansichtssache. Ich könnte das z.B. so interpretieren; ich nehm mein 0,5er M249, verschraub das schwenkbar auf nen Anhänger oder ne Ladefläche. Somit is es nich mehr tragbar und kann folglich nicht zur Waffe werden. Ich tausch dann mal eben noch die Feder damit ich auf z.B. 2J komm und darf das Ding dann mit zwei Kumpels durch's Gemüse karren wärend einer schön mit fullauto das Blattwerk locht.

Das kann nich legal sein!

Bei den Mörsern/Haubitzen hab ich auch so meine Zweifel. Ich meine mal etwas gelesen zu haben das so ziehmlich alles was...

1. einen Lauf

2. eine Sperrvorrichtung zum Auslösen der Schussabgabe (sprich Abzug)

3. eine Mündungsenergie von mehr als 0,5J

...hat, in Deutschland als Waffe bzw als Schußwaffe gilt. Da spielt es m.M.n. keine Rolle wie groß oder schwer das Ding is oder ob's durch eine Person bewegt werden kann.

Ich finde hier besteht dringend Klärungsbedarf, bevor die ersten ihre vermeintlich legalen, selbstgezimmerten Großgeräte aus der Garage schieben!

 

edit: Ich unterstelle Chris keinesfalls das seine Aussage falsch is! Ich bin aber davon überzeugt, daß diese unvollständig und evtl. aus dem Zusammenhang gerissen ist.

Relevant wäre hier die Ausnutzung des Gesetzes im Wortlaut (Kombination der im Film gezeigten Artilleriekanone mit dem Prinzip der im Thread genannten Kartoffelkanone!)

Bei der Kartoffelkanone wird das Geschoss von Vorne bündig in das Abschussrohr eingesetzt. Damit Das Gerät unter "Schusswaffen" fällt muss der Beschleunigende und Richtungsgebende  Teil (der Lauf) definitionsgemäß mindestens 2 Mal Kaliber lang sein, was bei einem Positionieren des Geschosses an der Laufmündung nicht gegeben ist. Somit keine Schusswaffe iSd WaffG. Dafür aber eine Munitionsabschussvorrichtung, welche den Schusswaffen gleichgestellt ist, sofern sie tragbar ist. Fällt Tragbarkeit und Lauf Gem. Definition weg, so unterfällt der Gegenstand nicht dem Waffengesetz.

Da zum Antrieb kalte Gase verwendet werden fallen auch alle Regelungen, die Pyrotechnische Munition / Antriebsverfahren regelt, weg.

Somit legal umsetzbar!

"Damit Das Gerät unter "Schusswaffen" fällt muss der Beschleunigende und Richtungsgebende  Teil (der Lauf) definitionsgemäß mindestens 2 Mal Kaliber lang sein, was bei einem Positionieren des Geschosses an der Laufmündung nicht gegeben ist."

Das ist schon ein m.E. bedeutendes Detail mehr. Das die Legalität von der Lauflänge abhängig is wurde noch nicht erwähnt.

Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das also, wenn ich den Lauf einer M249 auf 11,...mm kürze, wäre es keine Waffe mehr, egal wie hoch die Mündungsenergie is?

Es wäre ein einer Schußwaffe gleichgestellter gegenstand, solange sie tragbar ist und müsste gleich einer Schusswaffe rechtlich behandelt werden!

Außer Du baust ein neues Gehäuse, dass das Ding aussieht wie ein Leopard 2 und nicht mehr tragbar ist (Einfaches Auflaffettieren reicht nach WaffG nicht), dann würde es gehen!

Was ist wenn die Montage an eine Lafette nicht mehr rückgängig zu machen ist? Änlich wie die Deaktivierung einer Schusswaffe

Darf nicht mehr tragbar sein!

Aber wer will mit einem 11mm Lauf Arbeiten, damit bekommt man ja gerade mal 0,02 J hin!

Was ich meine ist ein Airsoft MG das unwiederbringlich an ein Fahrzeug montiert ist. wäre das legal?

Ja, mit 11mm langen Lauf! Das sagt das Gesetz, wenn 0,02 J reichen?

Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8



Anzeige