Sobald bei einer Vorrichtung so etwas wie ein Projektil durch ein laufähnliches Rohr mittels kalter / heißer Gase oder sonstwie getrieben wird ist damit ein Großteil der gesetzlichen Definition " Schußwaffe " erfüllt, egal wie primitiv diese Vorrichtung auch sein mag. Eingeschränkt wird das Ganze nur noch durch bestimmte Energiegrenzen die aber deratig niedrig sind (Airsoftler wissen es^^) , daß vor einigen Jahren selbst die Plymobil-Piratenkanone plötzlich laut Gesetz eine " Waffe " war.
Ein Stück Obst,Gemüse oder Plastik/Gummigeschoss was angetrieben durch Haarspray, Feuerzeuggas, Druckluft, etc. durch ein Rohr getrieben wird überschreitet diese Energiegrenzen um ein vielfaches, da eine wesentlich höhere Energie als 7,5J benötigt wird um auch nur eine 200g Einheit anzutreiben im Gegensatz zu einer 30er BB. Da können schnell mal einige hundert Joule zusammenkommen.
Also handelt es sich bei diesem Modell eindeutig um eine, wenn auch primitive Schußwaffe und sowas herzustellen ist ohne entsprechende Erlaubnis verboten.
Und bei der heutzutage allgegenwärtigen Hysterie bei allem was nur entfernt an eine " Waffe " erinnert wird dann gleich das ganz große Restriktionsprogramm durchgezogen.
Zwischen Halbwüchsigen die spaßige Sachen basteln und Terroristen die Bomben bauen wird hierzulande leider nicht mehr unterschieden.
Fazit:
Man muss umgehen, dass das "Geschoss" durch ein Rohr getreiben wird. Wie die Lage bei sich selbstreibenden Einheiten liegt ist mir unbekannt.
Oder: Der Spaß darf nicht mehr als 7,5J haben.