Als Minderjähriger ne Ü18 besitzen?!?

 
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Hey,

ich hab da ma ne Frage: Da ich noch neu im Sort bin hab ich noch nich viel Ahnung^^

Ich stelle jetzt mal ein paar Szenarien auf, in denen ein minderjähriger, der über 14 ist eine oder mehrere Airsoft Waffen ab 18 Besitzt:

1. Die Nachbarn beschweren sich über lärm (z.b. ne GBB) und rufen die Polizei. Die überprüft alles und stellt fest, dass der 15 Jährige Junge ne GBB ab 18 besitzt.

was passiert?

2. Die Polizei bekommt wieder durch Nachbarn mit, dass der 15 Jährige eine ab 18 besitzt und fragt, woher die ist: 1. aus dem Internet von einem Anonymen Verkäufer 2. von einem Freund 3. von den Eltern

3. Die Polizei wird durch einen falschen Waffentranzport oder Präsentation der Waffe in der Öffentlichkein auf den 15 Jährigen aufmerksam

4. Die Polizei trifft den 15 Jährigen mit Freunden im wald am zocken

5. Die Polizei kommt auf einen öffentlichen Skirm (z.b. ne größere OP) und überprüft die Leute und bemekrt auch, dass der 15 Jährige ne Ü18 hat.

6. Die Polizei bemerkt, dass der 15 Jährige seine ab 14 Waffe illegal getunt hat, sprich das Loch abgeklebt.

 

Was passiert in allen 6 Szenarien? Was passiert mit unserem armen Jungen? Was passiert mit den Eltern?

 

Wär sehr froh über ne genaue und gut verständliche antwort von euch!

 

Vielen Dank

 

MfG!

Wieso der arme Junge? Hoffentlich bekommt er ordentlich Ärger.

hm ich bin skeptisch ob du 35 bist

ich denke ich mal das DU der 15jährige bist der eine ü18er hat/will und schauen will wie er sich absichert bzw was ihm schlimmstens passieren kann

 

was auf jedenfall passiert ist das der Ruf unseres Sports wieder beschädigt ist auch wenns vlt "nur" bei den nachbarn ist

 

korrigier mich wenn ich falsch lieg

 

Edit seh grad du hast dir eine Ü18waffe gekauft

mein ich auch wär sich nicht ans gesetz hält sollte bestraft werden wolln war mla hoffen das nicht du der ''arme junge'' bist..

 

 

MfG. CryZor

Also in den meisten Szenarien wird das erste vorgehen der Pollizei wohl die Konfiszierung der Waffe sein ( natürlich nur vorrübergehend. Bis eine Person anwesend ist, die die Waffe führen darf). Im Anschluss werden Aufgrund der Minderjährigkeit auf jeden Fall die Eltern hinzugezogen.

Da alle Waffen ab 18 nicht mehr als Spielzeug sondern als Anscheinswaffe gesehen wird, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz mit dem wohl nicht zu spaßen ist. Ob eine solche Anzeige gegen eine Minderjährige Person gestellt werden kann, bin ich mir nicht sicher.

In Fall 3 wäre es logischer weise eine doppelte Anzeige wegen Besitz / verstoß gegen Transportauflagen

Falls der Junge den Händler bekannt gibt ( was auf jeden fall zu raten ist da jegliche Kooperation hilfreich ist ) kann dieser bei einem Verkauf ohne Alternachweis auch noch Angezeigt werden.

Sollten die Eltern dem Jungen die Waffe überlassen haben, kann es sein das sich das Jugendamt in diesem Fall einschaltet.

nun ja, in allen wird die polizei dich wegen verschiedener vergehen dran kriegen, für die deine eltern dann ordentlich blechen können:

 

besitz einer freie waffe durch minderjährige in allen beispielen: ordnungswidrigkeit mit strafe von 1.000 bis 10.000€, je nach schwere des vergehens und einschätzung des richters

 

und führen einer freien waffe in der öffentlichkeit (wald und OP): wieder 1.000-10.000 für den besitz und für das führen nocheinmal 1.000-10.000€

 

durch das tunen und zukleben wird das ganze zu einer selbst hergsetellten schusswaffe, die ohne das beschussamt getestet zu sein als überhaupt nicht erlaub tgilt. strafmaß weiß ich nicht, wird aber wie bei den andern vergehen oder eher höher sein.

 

hab ich was vergessen? ich hoffe nicht

 

höchstens dass du in der wohnung damit ballern darfst, ist ja befriedetes gelände. und du kannst immer noch sagen, dass sie deinem vater gehört.

Ich denke mal, dass es um jemanden geht, der nicht im ASVZ ist bzw. seine Persöhnlichkeit nicht bekannt geben will. Also jemand aus dem Bekanntenkreis oder so..

denn welcher Idiot kauft sich eine m4 GBB, eine 2Joule AWP und ein Dan Wesson Revolver (gut 3J)..

Und er hat ein Bild einer AK74u im Fotoalbum, welcher er wahrscheinluch verkauft (hat). Sie hat wahrscheinlich <0,5J und er will/wollte sie loswerden, weil er endlich 18 ist...

Wenn ich falsch liege, dann tut mir das leid. Ansonsten wurde shcon alles gesagt.

Dem Jungen gehört die GBB quer ins Maul geschoben.

 

Alle haben sich an die Gesetze zu halten, egal ob es einem gefällt oder nicht.

NanoX ich bin deiner meinung allerdings geht das etwas dezenter:D

In den ersten 5 wird auf jeden fall die Waffe eingezogen und wahrscheinlich vernichtet und im 6. das oben genannte + Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz, weil das dann ne >0,5 Joule mit Vollautomatik und ohne F inm Fünfeck ist.

@Threadersteller Ehrlich :D... Du kannst ja nur über dich schreiben. Ein Erwachsener würde niemals sowas schreiben, denn in dem Altersabschnitt hat man ein weniger mehr lebenserfahrung und kentn sich ein wenig mit dem Gesetz aus. Solche Leute die sich nicht an's gesetz halten, gehören weg gesperrt oder gänzlich Verbot sich eine Waffe zuzulegen.

ich hab mit einem geredet der einen altersnachweis von ihm gesehen hat

 

also anscheinend ist er der für den er sich ausgegeben hat

 

ich bin mir da aber trozdem nich sicher

Ich würde sagen er ist der "Arme Junge" alleine weil er sich Ghost MW2 genannt hat -.- Man kennt ja die Situation das die meisten MW2 - Spieler unter 16 sind .... Dann nach das Rumprollen das seine AWP 2 Joule hat auf seinem profil und die Frage an sich find ich Anzeichen genug das er höchstens 16 ist. Und die Antwort auf deine Frage zum Thema Ü-18 ASG bei einem 14-Jährigem wurde schon mehrfach beantwortet

Also mit dem zukleben Verstößt sogar gegen das Kriegs Waffen Kontroll Gesetz ,weil Vollauto dem Militär Vorbehalten ist.

Und nun müssen auch die leiden die nichts getan habe, bzw. das gesetz beachten und keine 18 sind....

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