Problem mit einem ASVZ Mitglied wegen Bestellung
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Überlegt mal was das alles kosten wird und stellt das mal in Vergleich zum Materialwert.

Wenn, aus irgendwelchen Gründen auch immer, hinterher raus kommt, dass der "Beschuldigte" garkeine Schuld hat, sitzt IHR erstmal auf den Kosten... und ob sowas dann eine Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden) dann noch trägt ist die andere Frage.

Was das kostet? Nix, da du auch die kosten gleich zurückholen kannst

Bitte meine Posts auch vollständig lesen.

Was ist, wenn dem Beschuldigtem garkeine Schuld nachgewiesen werden kann?
Soll er dann trotzdem dafür zahlen? Zahlst du etwa auch wenn jemand die Feuerwehr zu dir schickt weil irgendwer anders angerufen hat ohne erkenntlichen Grund?

Also wenns mal irgendwann soweit ist, dann stimmt hier etwas ganz gewaltig nicht mehr.

Nächstes mal bitte komplett lesen.

das problem ist hierbei

 

das aszv verkauf, kein verkauf vertrag hat bzw. rechnungen.

 

das heißt die polizei kann nichts machen. da du es in einem privatkauf gekauft hast und keine agbs oder rechnungen für die kaufentwicklung existieren. Es wär das gleiche als wenn du zum freund gehst ihn geld gibst und somit die hose kaufst. wenn dich dein freund reinlegt sitzt du selber dort.

 

 

einzige möglichkeit ist bei aszv mit paypal zu bezahlen. da kricht man sein geld immer wieder, wen ndas paket nicht ankommt. somit muss der verkäufer sicherstellen das er eine sendungsnummer hat und beweisen kan ndass er das paket weggeschickt hat.

 

 

@Little Bird: Ganz sooo schlimm ist das nicht.

Mein Bruder hat letztens über Facebook von einem Bekannten einen Ipod gekauft, dieser hat ihn aber dann nicht verschickt. Einfach zur Polizei gegangen, Anzeige erstattet, es musste lediglich der gedruckte Schriftverkehr mitgebracht werden.

Alos ich habe ihm vorhin noch einmal ne Mail geschriebn für den Fall das er doch im Urlaub ist und hab ihm ne Frist bis nächsten Freitag gesetzt, wenn dann nix da is weder Paket noch Geld denn geh ich zum Anwalt.

@Mario A.: Du könntest aber auch alles komplett lesen bevor du andere darum bittest. Gehen wir mal davon aus, daß Philipp's Angaben der Wahrheit entsprechen und nix weggelassen wurde, dann ist er definitiv im Recht und somit zahlt die Gegenseite alle anfallenden Kosten.

 

"das problem ist hierbei das aszv verkauf, kein verkauf vertrag hat bzw. rechnungen."

Die Absprachen die hier (im ASVZ) bezüglich eines Verkaufes getroffen werden, sind sehr wohl ein rechtsgültiger und verbindlicher Kaufvertrag. Es is völlig irrelavant ob sich's hierbei um Privatpersonen handelt, Vertrag ist Vertrag. Als Nachweise gelten der PN-Schriftverkehr (Screenshot), Kontoauszug und Paket-Quittungen.

Von irgendwas "ausgehen" ist immer Mist. Wenn nur das "Opfer" hier seine Geschichte schildert kann man nie mit Sicherheit sagen ob es auch alles so der Wahrheit entspricht, ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen. Jedoch ist die subjektive Einschätzung einer Sachlage durch sowas immer stark beeinflusst und kann eigentlich nicht als Fixpunkt in so einer Diskussion gesetzt werden.

Es ist auch lediglich nur eine Warnung, da so ein Schnellschuss auch schnell nach hinten losgehen kann.

Wie bereits gesagt, Dir wird der Weg zum Anwalt nicht unterbleiben - nimm ALLES mit, was Du und Korrespondenz und Unterlagen hast INKL.der Bankverbindung mit Kontoinhaber, spätestens, wenn ein Schreiben des Anwalts zu IHR kommt, wird SIE den Namen und die Adresse des "Verkäufers" schon rausrücken... Zwinkernd 

Auch bei einem Privatverkauf, den der Käufer mündl.bzw.schriftlich zusagt, bindet ihn das an die Lieferung des Artikels, auch OHNE Rechnung!
Wenn er sogar noch Geld für einen Artikel bekommen hat, zusichert Dir diesen sogar schon zugeschickt zu haben - ALLA HOP!!!
Auf zum Anwalt und weitere Schritte einleiten, gar nicht lange rummachen!!!

Aber was in eigener Sache:
was kann man denn mit ASVZ Mitglieder machen, die bei einem was VERBINDLICH kaufen, einfach nicht zahlen und einen darauf dann sitzen lassen - ich habe da auch so einen an der Hand - mir geht es dabei nicht um das Geld an sich, sondern einfach nur ums Prinzip...

Dadurch ensteht dir doch aber kein direkter Schaden. Verkauf's einfach an jemand anders und schließ ihn von zukünftigen Verkäufen aus, fertig. Ich würd da kein Wind drum machen, wer nich zahlt hat Pech gehabt.

Bird, auch zusagen zu einem Kauf oder Tausch im Internet sind vor Gericht zu verwenden, habe es schon oft genug mitbekommen. Das ist zwar Arbeit die beim Beweise sammeln entsteht, aber es geht.

So die Zeit für ihn ist um und mein Magazin ist immernoch nicht da d.h. ich geh am Montag zum Anwalt.

Wäre vielleicht für viele interessant, wenn du uns auf dem Laufenden hältst.

So das mit dem Mag hat sich jetz hoffentliche geklärt ich habe heute von ihm ne mail bekommen das er im krankenhaus lag und deshalb nich schreiben konnte er schickt das mag sofort los denke mal das ich es bis samstag habe.

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