Marktplatz für Doofe?

 
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@Thomas ich beziehe das jetzt auf dein Ersten Beitrag in diesem Thread

 

Ich finds aus Prinzip schon dreist z.B die TS Sx9 DB für 200 euro im Marktplatz anzubieten , meistens fehlen dann noch ein paar Hülsen etc.

 

So dann schreibt man die Leute an , fragt warum 200 euro NP ist 180 €

Dann bekommt man eine Antwort wie " naund ich hab sie für 230 € gekauft " aber was können wir dafür wenn irgendwelche Honks zu blöd zum googlen sind und überteuerte Waffen kaufen , ich glaub nicht das alle so dumm sind manche machens einfach weil sie hoffen es kommt ein Idiot der keine Ahnung hat und sie für das Geld kauft , solche Verkäufe sollten mMn direkt geschloßen werden .

 

 

 

PS : @FünfpunktNull " Das is nix Neues Thomas, aber was kann man schon groß dagegen tun? Es wird sich kein Mod finden der sich hinsetzt und alle Verkäufe auf korrekte Preise checkt." also ich kenne eigtl von jeder Airsoft die unterschiedlichen Preise aus den ganzen Shops. Und es macht kein großen Zeitaufwand den Artikel kurz bei google zu suchen das geht meist in unter 20 sekunden und man findet meist direkt was günstigeres.

 

PPS : grad im Marktplatz ist ein gutes Beispiel . Superruger Hawk neupreis 129€ , verhandelbar mit dem Shop auf 110 €. Es gibt ein Angebot hier im ASVZ für 90 euro , die anderen 2 kosten 120 -130 also Neupreis.

es gibt keinen Taschengeld - §.................

Sorry, aber das sagen ich meinen Söhnen und das sage ich dir ;)

Gruß

@Lessus: warum schreibst du dann den ASVZ Papa nicht an, und übernimmst den Part mit der Angebotprüfung? Das wäre mal ein richtiger Schritt.. :-)

Och ich hab ihn schon 2 mal wegen etwas angeschrieben , und nie ne Antwort bekommen. Du kannst es ihm ja schreiben mir ist es zu dumm , sein Forum , sollte er sich drum kümmern , right ?

Nein dann solltest du dich Rechtlich nochmal Informieren, ich studiere nebenbei Wirtschafts Informatik und ich hatte das letztens in BRC um meine Referenzen mal darzulegen.

 

Das der nicht Taschengeld § heißt ist mir klar aber diese Regelnung von wegen das man Rechtlich gesehen nicht mehr kaufen kann als man Taschengeld bekommt gibt es. Wenn du umbedingt darauf bestehst suche ich dir noch den Passenden § aus mein Buch!

Aber wenn du das so handhaben willst, darfst du das alles hier nur hinnehmen, und nicht drüber "meckern" letztendlich lebt eine CommunityPlattform NUR von der Community.... ;-)

Zu dem Taschengeld dings , ja da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen , es gibt eine Festgelegte Summe , für die minderjährige etwas erwerben können ohne das die Eltern zum Laden gehen können und sagen können das sie das nicht erlaubt haben und ihr geld zurück wollen etc . Das liegt meines wissens aber sogar über 500 €

 

 

@Waldgeist ich würd des ja machen , aber bekomm ja eh keine Antwort.

..........ja gern, ich kenn auch das BGB und hab damit des öfteren zu tun, wenn kanns nur der 110 sein, nur wenn man ihn liest steht da nichts von Taschengeld....... und der § heisst auch nicht so ;) , mal ganz davon ab ist es schon interessant, wenn ein beschränkt geschäftsfähiger rechtlich wirksame Kaufverträge abschliessen kann, da muß er dann quasi die "Erlaubnis" der Elter aufn Tisch legen, sonst ist es im guten Glauben..........naja es gibt solche und solche.

500€ in welchen § stehen die denn ^^

sry für die stumpfe formulierung aber wer so dumm ist und sowas dan kauft der ist selbst schuld. auch ein anfänger weiß wie man preise verlgeicht und wer einfach blind irgendwas kauft was ihm grad so passt, der hat es sowiso dick genug um sich einen finanzielen "ausrustcher" zu erlauben, von daher wer so nen schrott dan kauft dem sei gesagt "shit happens"

wiki hahahahaha.......... BGB bitte!

Ich habs gewußt, ich werf mich weg, nur leider heisst der nicht Taschengeld § und WIKI............. naja wer das als Quelle sieht, bitte!

Das Problem bei diesen § ist, es ist auslegungs sache, du kannst kein 10 Jahre altest Kind losschicken und sagen geh nach Media Markt und kauf mal den Plasma für 2000€. Dass würde keiner machen. Aber wie sieht es aus wenn das Kind nach MM geht und 100€ für ein MP4 Player aufem Tisch legt? Sagt die Kassierer/in was? vll aber vll auch nicht. Und vorallem was ist wenn das Taschengeld 1000€ Monatlich bekommt weil Elter reich e.c pp...Wie gesagt ist auslegungssache und ist Rechtlich ziemlich grau. Aber wie gesagt "Rechtlich" gesehen ist das so. Und was ist wenn du wirklich mal ein Vater/Mama hast der dich deswegen Anzeigt und bla bla bla...?

 

Kann mir jemand zu 100% Garantieren das da nichts passiert?

es gibt keinen paragraphen hab in der rechtskunde schonmal gefragt da der verkäufer unseres örtlichen AS-lades meinte die grenze läge bei 50€ xDD

.das mein ich ja, Volksmund Taschengeld § genannt, sagt eigentlich nichts über das selbige aus, man kann sich drauf berufen, aber das ist sehr schwammig............. Du kannst aber einen "unter" 18 als Boten einsetzen, dann darf er dies, bedarf aber eines Schriftstückes............

 

ich kanns manchmal verstehen warum die preise so hoch sind: einige müssen sich von ihren geliebten sachen einfach trennen wollen es aber eigentlich gar nicht. von manchen dingen trennt man sich nur ungern und wenn dann nur für einen preis den man als selbstverständlich für seine geliebte knifte annimmt.

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