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Tja, da ist das Gesetz ungeneau, da es davon ausgeht, dass nur der originalhersteller entsprechende Teile bereitstellt.

Bai ASG gibt es ja sogar im Netz via Voutube Anleitungen von den originalherstellern, wie biem Tuning zu verfahren ist. Also ist vom Hersteller (Sofern es derartige Anleitungen gibt) auch ein Umba vorgesehen...

Ich habe mir mal vorgenommen ein längeres Telefonat miot dem BKA zu führen um evtl. mal nen Feststellungsbescheid zu dem Thema zu bekommen, der dann abschließend sagt, is ok oder is nicht ok... oder ist unter bestimmten Vorraussetzungen ok...

Dann hätte man endgültig Rechtssicherheit.

 

Tja es ist alles Auslegungssache ich gehe mal vom schlimmst möglichen Fall aus und rechne damit das ich wenn ich bei Reperaturen meiner GB ne strafe bekommen könnte aber wo kein Kläger da kein Richter....Federtuning halte ich eh für Unnötig

 

Und wenn ich ne Austausch Gearbox einbaue veränder ich an der Orginal Feder auch ...!

Danke, dan habe ich mittlerweile auch!

Hilft leider nur bedingt, da Veränderungen an Wesentlichen Waffenteilen Untersagt sind (Sprich Gearbox muss gleich bleiben) aber der Austausch von verschlissenen Teilen wiederum erlaubt ist.

Würde bedeuten: Sind die Gears durch kann man sie Ersetzen, aber nicht durch Speed oder Torqhe Gears sondern nur wieder durch dem Originaleinbau entsprechende.

Verwaltungsrechtlich würde das sogar bedeuten, dass die Gearboxen und der Innenlauf

das "F" bekommen müssten und nicht der Body der Waffe!

Aber dem Gesetzgeber ist das Thema einfach zu Unwichtig, als dass er sich vernünftig darum kümmert...... ist vielleicht auch besser so!

 

 

also feder is immernoch nich inordnung, weils ja zum "verschluss" also zum wesentlichen waffenteil gehört oder ?

Tja, dazu gibt es leider keinen Bescheid, aber, da die Feder Hauptantriebselement ist, müsste sie der Gearbox gleichgestellt sein.

Wobei wirtziger Weise die Herstellung vom Patronenmunition frei ist und somit auch die Veränderung um bummelige 50 Joule.

Interessant ist, dass LKA und BKA nur überprüfen ob die 7,5 'er Grenze eingehalten ist und nur die Beschußämter Bauartvergleiche durchführen.

LKA und BKA aber nur an die Beschußämter weitergeben, wenn 7,5 beim Chronen auf der Messtrecke (gem Messprotokoll) überschritten wurde.

Weiterhin gibt es keinerlei verbindliche Aussagen was die Veränderung der Leistung angeht! Außerdem schwanken die Waffen auch locker um 20% zu der angegebenen Leistungsabgabe nach oben und unten. Also wenn man 20 % drunter liegt kann man noch etwas dran machen und die Bauartbedingte Leistung ist immernoch im grünen Bereich!

 

das is doch alles scheiße irgentwie Brüllend

ja sehr unbefriedigend... habe sogar schon mit dem BKA direkt mich in Verbindung gesetzt, aber die konnten mir auch nür äußerst bedingt weiterhelfen. Sehen das eben aus ihrer Perspektive und ärgern sich nicht gern mit Spielzeug rum!

 

jo schon klar

aber dann könnte man sowas auch ruhig komplett freigeben bis 7,5j dann wär ja alles ok
ne saeg kriegt man eh nur mit eigenbauteilen auf annähernd 7j solche tuningteile gibts gar nich zu kaufen

tja, so macht es das BKA

Als Spielbar sind ASG aus meiner Sicht mit allen Augen zugekniffen sowieso nur bis 4J

Das ist weit darunter!

Der Einzige, der es anders sieht sind die Beschußämter, die ihren Stempel als absolut unveränderbar ansehen.

Aber da müssten sich Politiker mit beschäftigen, aber die rühren sich bestimmt nicht pro AS.... gute Presse und Wahlkampf geht nur komtra AS... traurig aber wahr.

ich muss mal wieder mit ein paar Leuten Telefonieren... villeicht bekomme ich ja noch mehr Info oder stoße was im kleinen an!

jo deswegen ja esi einfach unspielbar und kaum erreichbar

das wär cool wenn du noch weitermachst !

hoffe es bewegt sich ma was in dem bereich

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