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Folgendes, ein Kumpel von mir bekamm heute besuch von der Polizei diese haben wohl ein Bild einer M249 (ASG natürlich) in seinem Facebook Album gefunden. Problem der Polizei war ES WURDE IM FREIEN FOTOGRAPHIERT!!!. Nun meine Frage, er ist 17 darf die ASG also führen (im Verschlossenen Transportboxen, Rucksack etc. und auf Privatgelände darf man eine ASG doch auch benutzen? nehmen wir mal an das Foto (auf dem nichts als GRAS+ASG zu sehen ist) wurde bei ihm im Garten aufgenommen, ist das eine Strafttat? bzw Verboten? Der wahre Aufnahmeort war unser Gelände, dies ist legal was aber hierbei uninteressant ist da man ja nichts von der Umwelt auf dem Bild sieht. Wieso hat die Polizei also ein Problem mit einem Foto einer AS das im freien aufgenommen wurde? Wo es doch überhaupt kein Beweis gibt das die Aufnahme in der Öffentlichkeit gemacht wurde.



Solange es so ist wie du es beschreibst, können die nix machen, auch wenn sie es sich noch so sehr wünschen!

 

EDIT:

Desweiteren schaut die Polizei nicht einfach so durch Facebook, der wurde bestimmt von jemandem angeschwärzt!

War der angegebene Grund wirklich, dass er mit seinem Markierer dort war? Denn es gäbe noch zahlreiche andere Gründe, wie z.B. das Tragen von rechtlich geschützten Abzeichen oder etc.

Am besten wäre es natürlich, wenn du das Bild oder die wichtigen Teile davon hier postest oder besser beschreibst, damit man nachgucken könnte, worans lag

Naja wenn er Hecken (Sichtschutz) um den Garten hat und Aussenstehende nichts sehen ohne das Gelände zu Betreten können die nix machen, was mich jetzt Interessiert...Er hat sicherlich nicht Geschossen, und dabei verlassen Logicher Weise keine Kugeln das Gelände, darf er dan auch das M249 im Garten führen wenn kein Sichtschutz besteht.

Einmal mit dem ding am Fenster vorbei sieht das eh jeder (Spanner).

Edit: Ok jetzt hab ich das Bild gesehen, klar draußen... Aber wo will man sehen das es in der Öffentlichkeit gemacht wird, haben die Blau-Weißen Kollegen nichts besseres zu tun :(

es geht mir darum das jeder von uns schonmal Fotos von unseren Markieren Hochgelden hat uns das unsere Markierer dabei halt irgendwo im Gras lagen oder an der Hauswand lehnten, das ist doch nicht Verboten solche Pics bei FB Hochzuladen?

Wenn das Gelände nicht befriedet ist und z.B. ein Nachbar ihm im Garten mit seiner ASG hantieren sieht, ist es eine Straftat, da er es nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit tut.

Theoretisch kannst du also verklagt werden wenn dich ein Nachbar mit einer ASG in der Hand am Fenster vorbeilaufen sieht...

BTW: Bilder von ASG´s oder Airsoft würde ich nie auf Facebook oder andere "soziale" Netzwerke hochladen, ein zukünftiger Arbeitgeber könnte das falsch interpretieren... Im SVZ gibt´s regelmäßig Löschungen aller großen Airsoftgruppen, das liegt leider am negativen Image von Airsoft in der Öffentlichkeit.

Also rechtlich sehe ich auch kein Problem daran. 

Das Einzigste was ich mir vorstellen kann, ist dass Facebook öffentlich und für jeden zugänglich ist und das Bild einige "verschrecken" könnte und in einem öffentlichen sozialen netztwerk eher nix zusuchen hat. 

 

Ausschluss der Öffentlichkeit ist so ne sache...

Wenn ich mit meiner Asg ein Fenster vorbeigehe sieht es auch jeder.

ich erinnere nur an Airsoft GI, Stormtec etc die jeden Tag sowas Hochladen, und wir beide also ich und mein Kumpel haben natürlich unsere Daten nur für Freunde sichtbar und mein zukünftiger Chef ist nicht in meiner Freundesliste:D

Hallo??? Gehts noch??? "Guten Tag hier die Polizei, auf den Bildern in ihrem Facebook sind Airsoftwaffen zu sehen, die Staatsanwaltschaft hat uns nur deswegen einen Durchsuchungsbefehl erteilt sie stehen unter schwerem Tatverdacht eine Airsoftwaffe auf ihrem Grundstück fotografiert zu haben, des weiteren sind sie beschuldigt worden ihren Rasen nicht ordnugsgemäß nach §§ 762 Absatz 51 Gartenbau und Grünanlagenpflegeverordnung getrimmt zu haben." Hallo??? geht´s noch??? Und dann das Gerede von wegen mit einem Airsoft am Fenster vorbei gehen. Wenn man´s nicht aus´m Fenster hält kann einen deswegen keiner verklagen wenn man in seinem Haus eine freie Waffe führt. Oder wird man wegen Sittenwiedrichkeit verklagt wenn man zuhause nackt unter der Dusche steht weil man den Vorhang nicht zugezogen hat? Im Gegenteil kann man sogar die Nachbarn verklagen wenn die mit einem Fernglas am Fenster stehen!!

Oha und du nimmst Drogen nach deinen Bildern zu urteilen ;)

 

Jaa da muss man sich wirklich fragen ob die nichts besseres zu tun haben als Facebook zu hacken und dan wegen belanglosigkeiten erstmal alles liegen zu lassen und den "Hobbyamokläufer" eins reinzuwürgen, anstadt mal wirklich Verbrechen zu bekämpfen Unentschlossen

 

Und wer dich da angeschwärzt hat naja...

(Erinnert mich an die Heutige Simpsons Folge (DasBöseWort) wo Ned Flanders jedes Viedeo auf die Anständigkeit prüft)

Die Polizei darf meines Wissens keine Accounts im Internet "hacken". (korrigiert mich wenn ich doch falsch liege)

Wenn dein Profil privat ist und nur für "Freunde" sichtbar ist, muss es wahrscheinlich einer deiner Facebook-Freunde gewesen sein.

Und, Nein sie können dir gar nichts!

 

Och Leute, die Sheriffs machen auch nur ihren Job und der ist nun mal potentiellen Straftaten auf den Grund zu gehen. Also hört bitte mit eurem besserwisserischem Gehabe auf und bleibt sachlich. Was haben denn die Mädels und Jungs in Blau gemacht? Das gute Stück angeschaut, für gut befunden, weitergefahren? Gemeckert? "DuDuDu" gemacht?

Der allgemeinen Meinung, dass diese Bilder nichts in FB, WKW und wie sie sich alle nennen zu suchen haben schließe ich mich an. Ob nun öffentlich sichtbar oder nicht - immer mit einem Fehler des Betreibers und einem eventuell doch nicht so tollen Kumpel wie man denkt rechnen... ;-)

Ein Bild zähl ohnehin nicht als Beweismittel und ohne Durchsuchungsbefehl können die dir zuhaus rechtlich garnichts wollen. So ... Das ganze Gerede hier ist echt absoluter Schwachsinn (Hier ein ungültiger Beweis dafür das ich mir den Kopf zerbreche ob ich mir lieber eine M200-Intervention von Ares kaufe oder doch lieber 4 bis 5 andere S-AEG´s.

Fest halten liebe Gemeinde, hab soeben erfahren das dem o.g. Kumpel eine komplette Mappe mit all seinen FB Kommentaren etc. vorgelegt wurde!!! die neue Stasi oder was, zu kotzen ich dachte man bräuchte für sowas wenigstens einen Tatverdacht oder Richterbeschluss etc???

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