wie viel darf eine Saeg an feuerkraft besitzen?
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Hallo ich möchte meine Acr von magpul tunen. jetzt würde ich aber gerne wissen bis wie viel eine saeg  an feuerkraft besitzen darf?

 

 

rechtlich 7.5 j

spielerisch ungefähr 1.5-höchstens 2 j

würde die Grenze auf 2,5 Joule legen mit großem Sicherheitsabstand. Wenn ich jetzt mal so die Regeln für die nächsten Ops durchschaue würde ich empfehlen die Waffe auf max. 2 Joule zu tunen.

Rechtlich viel mehr als 7,5 aber dann mit Waffenschein.

Spielerisch würde ich bis max. 2 Joule gehen.

mal ne andere frage ist das motortuning eigentlich erlaubt? sprich leistungsteigerung?

könnt mir gern auch ne pn schreiben danke. :-)

das meiste AEG zeug geht nur bis 5 J ( könnt mich eines bessern belehren ^^ )

aber lass das ding bis 2 max ( bleibt auch von Kosten noch normal )

Alle leistungsverändernden Maßnahmen sind zunächst illegal, müssen vom BüMa abgenommen werden, der chront das Gerät dann neu...


Sofern  du einfach nur nen anderen Motor reinschraubst müssste das aber gehen, verändert ja nich direkt die Leistung im Sinne der Mündungsgeschwindigkeit.

auf den meisten spielfeldern gilt so grob die regel: pro joule 10m sicherheitsabstand.

also überleg dir einfach mal folgendes:
1. wie präzise is die waffe
2. wie groß sind die distanzen, die du auf den spielfeldern hast, wo du bist
3. was hast du an geld auf der hohen kante liegen

falls jetzt wer beim letzten punkt dumm schaut, der sollte einfach mal nachdenken, denn ein leistungsbeeinflussender eingriff in eine waffe darf nur vom büchsenmachen getätigt werden und bedarf anschliesend einer abnahme durch das beschussamt. folglich is die waffe mal locker nen monat nicht einsatzbereit. und zum anderen is die kostenfrage bei verletzungen, denn der schütze frisst immer die schuld, wenns vor gericht geht und dann is schmerzensgeld oft nciht wenig.
ich hab selbst letztens aus ca 15m von ner gas-sniper auf die lippe bekommen und war auch direkt aufgeplatzt und blutig - jetzt überlegt einfach mal, wenn damit der finger erwischt wird oder so und derjenige womöglich damit in seinem beruf beeinträchtigt wird, denn dann zahlt der schütze sein leben lang!

aber nehmen wir mal an man würde an der Aeg die leistung steigern ohne das ein BüMa sie macht und geht damit aufm event (Aeg ist eine S-aeg+ ge"F"t ist sie auch)

und sie hat die leistung von 1J-2J  was würde dann passieren?

weil ich denk nicht das die meisten events die knifte komplett ausbauen und sehen das da ein anderer moto drinne ist^^

die chronen das und gut ist aber sollte die waffe von den Blauen männer mit genommen werden bist du im arsch weil dich das gericht só behandelt als hättest du eine echte waffe im kalieber umgebaut bsp: 9x19 --->,50   oder so nur als beispiel.#

ES IST ILLEAGAL

 

Äh,was?  Halt dich einfach raus wenn du keine Ahnung hast!

Warthog

alles klar das wollte ich nähmlich wissen. also wenn man seine knifte tunen möchte dann nur vom BüMa, bekommt man auch eine quittung bzw zertifikat das man vorlegen kann das ein BüMa sie getunt hat?

zum einen bekommt man wie für jede dienstleistung usw ja auch eine quitung/rechnung des büchsenmachers und zum andren bekommst du ein prüfprotokoll des beschussamtes, wo deine waffe genau getestet wurde, damit sie legal is und damit sie auch die energie aushält und dir nicht nach dem ersten schuss gleich der gesamte body um die ohren fliegt als beispiel ;)

auch wenns net gerade billig is, aber im vergleich zu mal eben 10.000 euro strafe oder so is der büchsenmachen definitiv billiger und man sollte es wirklich machen, wenn man den sport ernsthaft betreiben will und ihn nicht durch zeitungsartikel runterziehen will.

Ich zitiere einfach mal zu dem Thema, wenns recht ist:

 

 

Chris 
 

Zu dem Thema empfehle ich die Lektüre der WafVwV (41. ff)

41.3 besagt: Eine Bearbeitung liegt vor, wenn eine Waffe in ihrer Funktion geändert wird. Bie Funktionsweise wird durch stärkere / schwächre Federn nicht verändert und fällt damit auch nicht unter die erlaubnispflichtige Herstellung. Die Umwandlung von Einzelfeuer in Vollauto ist jedoch ist erlaubnispflichtig, sofern der Gegenstand danach noch unter Das Waffengesetz fällt (unter 0,5 J Spielzeug,=> Keien Anzeigepflicht darüber sowieso Verbotener Gegenstand)

Teile, die im Softairsinne relevantte Teile sind, sieht der Gesetzgeber als nicht gravierend für die Bestimmung der Waffeneigenschaft: So wäre die Änderung einer Feder gleichbedeutend mit der baulich zugelassenen Erhöhung/ Reduzierung der Patronenladung bei einem Wiederladerschützen, und diese ist Erlaubnisfrei! (und meist bei +50J bis +100J)

Der Austausch von Wechselläufen ist in 41.1 aus der Erlaubnispflicht herausgenommen und der Einbau von Tuningteilen, die vom Hersteller explizit dafür vorgesehen sind und deren Einbau gemäß Anleitung geschieht sind nach 41.2 ebenfalls von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Alle diese Umbauten erfolgen erlaubnisfrei und führen damit auch nicht zu eine Verfall des "F" der gern zitiert wird, jedoch im Waffengesetz nicht verankert ist. (Ausnahme Erhöhung über die 0,5J bzw. die 7,5J Grenze, diese ist jeweils Anzeigepflichtig)

Auch eine Softair unter 0,5 J darf ein "F" tragen, ohne damit ihre rechtliche Einstufung zu berühren. (z.B. Altbestand vor 2002)

@André: Da fehlt bissl was vom rechten Rand.



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