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Ich seh hier nur noch seitenlange Posts, die les ich mal nicht mehr alle; aber ich wollte grad mal folgendes dazu sagen.

Ich hab da was zum Federschnellwechselsystem von Ares gelesen und wies mit dem BüMa laufen kann oder auch nicht; ich würd folgendes sagen:

Wenn mans nicht grad mal völlig übertreibt, und ne 380%-Feder reinkloppt, wirds sowieso kaum jemand merken - und was niemand weiß, macht niemanden heiß. Nimmt man sich ein beliebiges Sturmgewehr und schraubt da ne 140%-Feder hinein, is das Ding bisschen stärker - wie auch immer, aber solang ich nich damit hausieren gehe, wirds auch niemand merken. Und kommen die blauen Jungs, wollen die ASG sehen, werden sie merken "Ah! Ist ge-F-t!" Dann lassen wir sie das Teil im Zweifelsfall mit zum Schießstand nehmen oder zum Beschussamt geben, die chronen das Gerät, merken: Hat weniger als 7,5 Joule - und gut ist das Ding. Der Besitzer bekommts zurück. Die Energie steht ja auch nich mit zwei Nachkommastellen auf der Knifte drauf. Um genau zu sein, ich hab ne Beretta von KJW (M9) und ne GSG MB03; auf letzterer ist lediglich ein F drauf, mehr nicht, auf ersterer steht noch Umarex Cal. 6mm BB. Auf Markierern, wo was draufsteht á la "<1,5J" is das natürlich nur bedingt machbar, muss eben mit Tuning unter der jeweiligen Kennzeichnung bleiben, damits wie bei den anderen nich auffällt.

Bitte beachten: Ob ich Tuning nun gutheiße oder die oben beschriebene Maßnahme praktiziere, ist 'ne andere Frage. Soll auch niemanden dazu anspornen, es zu tun; soll nur zeigen, dass Dinge halb so wild sein können, im Zweifelsfall.

Jede konfiszierte Waffe wandert in die KTU, wird beschossen und dann entweder geahndet oder wieder zurück gegeben.

0,2g Kugeln sind vorgeschrieben, werden aber nicht immer verwendet... deswegen sich immer versichern das es auch 0,2g Kugeln bei der KTU waren.

Naja, schön zu sehen ,dass hier bisher niemand seine tatsächlichen Erfahrungen mit dem Beschussamt berichtet hat. Das spricht dafür, dass das wirklich nur selten vorkommt! ;)

Gilt das gleiche dan auch für Tuningläufe, diese können auch die energie Steigern.

 

Und zum Thema mit den Lasern:

Laser klar, brauch man eig. nicht. Wäre mehr ein Nice to Have. Und muss auch mit Verantwortung genutzt werden!

Was mich stört ist das Lampen verboten sind. Das ich keine in DE dranschrauben darf vertrag ich ja noch aber das allein der Besitzt Verboten ist. Das nächste Spielfeld liegt in Frankreich (Veckring) und wer schonmal in V war, könnte erfahrung damit gemacht haben wie gemein so ne Flashlight an einem Sturmgewehr sein kann wenn man damit umgehen kann. (Immer aufs Licht schießen!)

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2012 um 21:20 Uhr)

Man kann Taschenlampen doch auch nebenbei zu einer Airsoft ("Waffe") in der Hand führen

so wie auf dem Bild ... oder?

Soweit mir bekannt ist ist der Besitz einer "Lichtmontage" illegal ...

Also ein Lampe die zum anbringen an eine Waffe vorbereitet ist (Lampe mit Montagering ect.)

Man darf aber doch eine Taschenlampe im Handschuhfach, und einen Montagering in der 

Reisetasch haben wenn man nach Frankreich fährt ... oder?

In Frankreich müßte es einem deutschen Staatsbürger ebenso nicht erlaubt sein eine Waffe mit 

Lichtmontage zu führen da ein deutscher Staatsbürger auch im Ausland unter deutsche 

Justitzobrigkeit fällt, ist also wie mit dem rauchen von Cannabis in den Niederlanden ... oder?

 Es wird wahrscheinlich nur keinen Kläger geben ... und wo kein Kläger da bekanntlich kein Richte! ;)



Nein, denn nach deiner Argumentation dürften erstens Franzosen bei uns Vollauto ballern wie sie lustig sind (bis zwei Joule zumindest (Ich glaube, da lag die Grenze, korrigiert mich)), Lampen und Laser etc. an Waffen haben usw.

Außerdem es so, dass in Deutschland der Anbau verboten ist. Deutschen Staatsbürgern ist es nicht verboten. Nur, wenn sie sich in Deutschland aufhalten. Beziehungsweise das deutsche Waffengesetz behält nur in Deutschland Gültigkeit.

(629 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2012 um 21:52 Uhr)

Und selbst wenn es in Frankreich Illegal wäre.

Mal ernsthaft, es stört dort keinen weil es einfach jeder machen darf und es gibt auch keinen Kläger!

 

Und Lampe + Sturmgewehr ist einfach was anderes als direkt an der Waffe die Lampe zu haben. ein Gekonter Griff am Voregrip und die Lampe hat ihren Zweck erfüllt...danach kann ich direkt Magazin wechseln etc ohne eine lampe verstauen zu müssen^^

(200 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2012 um 23:15 Uhr)

Eine "Lichtmontage" ist sowieso Illegal aber es reicht auch ein Klettband oder nen Gummiband selbst die wären Illegal wenn ihr eine Lampe/Laser oder anderen Zeilbeleuchtenden Gegenstand damit an eurer Waffe anbringt! 

Naja, hier kann man auch Scoperinge (Oder wie die heißen) benutzen, oder eine Lampenhalterung in der man in DE ein ausgegossenes Exemplar benutzt.

Ich Spiel ja deslängeren mit dem Gedanken mir ein PEQ oder Ähnliches bei Ebairsoft zu kaufen. Mein Problem dabei. Ich müsste es in Frankreich lagern und auch von dort aus bestellen zwecks Zoll.

Was mich an der ganzen Sache irgendwie wurmt ist folgendes:

In Deutschland ist es erlaubt ab 18 S-AEG bzw. GBB´s mit einer max. Leistung bis 7,5 Joule zu besitzen und nutzen. Weiter gilt das Waffen ab einer Joulezahl größer 0,5 Ü-18 Waffen sind. Das heisst im Endeffekt das ich innerhalb dieser Parameter freie Auswahl meiner Schussleistung bei Ü - 18 habe. Somit ist es doch vollkommen sinnlos vorzuschreiben das die Leistung nicht verändert werden darf innerhalb dieser Toleranzen, denn die Waffe unterliegt ja somit so oder so den gängigen Regelungen. Soll heissen, so lange die Waffe die 7,5 nicht überschreitet kann Sie doch gar nicht illegal sein.

Ach verdammtes Recht, da soll noch mal einer draus schlau werden ^^


Na ja wie auch immer.

 

MFG

 

PS: @ Hog: Schön geschrieben ^^

Es basiert eigtl. eher auf Hörensagen und Paranoia, dass immer behauptet wird jegliche leistungssteigernden Änderungen im Rahmen der 0,5-7,5J müssten neu beschossen werden.

Mir ist keinerlei Quelle bekannt, die das so vorschreibt.

Dies ist keine Rechtsauskunft. Dies ist nur ein kleiner Hinweis darauf, dass man in Rechtsfragen ruhig mehrere unabhängige Quellen befragen sollte.

 

Übrigens herzlichen Glückwunsch dem erfolgreichen Totengräber.

(406 Posts)

(nachträglich editiert am 07.03.2012 um 09:47 Uhr)


Mh, Anker zu spät geworfen... ich würd' sagen, das is weder verboten noch illegal. Wird wohl bloß ne Ordnungswiedrigkeit sein (falsch parken oder so) und der Kapitän bekommt sicher nur n Strafzettel an die Windschutzscheibe. ^^

@Christian:

 

Ist schon ne Weile her, dass deutsches Recht auf franz. Boden galt ... ;-)

ich spiele seit langem mit der Idee meine M4 auf FA umzubauen aber anstelle mit der selectorplate, den Feuerwahlhebel so zu blockieren das er nur semi einrasten kann, z.b mit einem klotz bzw anschlag den ich am body verschraube , so kan ich nach frankreich fahren den klotz entfernen und dort ohne Gb wechsel und gefummel FA spielen, vor der Grenzüberfahrt schraub ich die Sicherung wieder dran und fertig ist die S-AEG, jetzt ist meine frage ohne langes geflenne waaah du baust an deiner asg rum  usw. und so fort,  eine mechanische blockierung des feuerwahlhebels legal wäre , z.b hat die Thompson von Cybergun euch keine selectorplate , nur einen riegel der auf FA schaltet welcher bei den deutschen modellen blockiert ist ? die lösung ist meiner meunung nach immer noch besser als n stück selectorplate abzuschneiden. wäre halt eigenbau, und durch eine nicht autorisierte person durchgeführt aber rein technisch nicht illegal

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