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Ich schätze nicht , dass ein illegaller AirsoftSpieler , der von der Polizei erwischt worden ist , solche heftigen Strafen bekommt . Schätze die illegalen ASGs werden dann einfach zerstört und der Besitzer kriegt eine Verwarnung .

Wenn du Glück hast kommst du damit vielleicht durch;

aber der Typ der mit 30-06 ne Taube beschossen hat wird seinen Jagdschein (den er höchst wahrscheinlich hatte) und seine Waffen los, und wenn wir alle Glück haben wird der Irre noch in die Anstalt gesteckt.

Von wegen Jagdschein...!  Ne M1918 Springfield hat der Typ gehabt! Auch illegal (was auch sonst xD)

@ Markus:  Ich möchte die illusion nicht zerstören, aber nach Winnenden ect. wird auch härter bestraft.

Sobald sie über 0,5 Joule hat und F/A schießt ist sie eine illegale Kriegswaffe, und wird von der Justiz auch als solche angesehen.

Haha ^^

Ich find das Schreiben Gut !!!

Aber wer hat den dann Bastelanleitungen als solches eingefuert !? ^^
auser die Anleitung wie man nen Gili-S baut, ist in DE nichts mehr Tolles zum selberbauen erlaubt xD !!!

Ist doff, aber mann sollte sich damit abfinden , befohr man eben Blauen besuch bekommt !!!

Ich selbst hate schon meinen besuch!
Und ich sage euch, es lohnt sich nicht !!!

Hat hier eigentlich mal jemand die persönliche Erfahrung gemacht, dass aus irgendeinem Grund die Knifte konfisziert wurde und die zum Beschussamt ging?

Haben die einen dann tatsächlich angeschrieben, weil ein neues Hop-Up verbaut war oder nur kurz gechront, geprüft ob sie AEG oder SARG ist und dann wieder zurück?

Hab bisher noch von keinem gehört, den es so erwischt hat, wär mal interessant zu wissen....

Vielen Dank im Voraus!^^

bei mir war es zum Glueck vor 4.Maerz 2006 !

Wir haben nicht gross was bekommen ! (jaja das waren noch zeiten :P)

Wir haben legendlich unsere Messer abgenommen bekommen, denn die waren ab 18 !
Erst dachten wir, wir muessten denn Polizeieinsatz auch bezahlen...
wegen Heli und all den Leuten, aber wir hatten Glueck !

Hmm...nein ich meine, obs mal passiert ist, dass man aktuell nach geltendem Recht die Waffen abgenommen hat und diese dann wegen Veränderung der Internals vom Beschussamt überprüft und beanstandet wurden???

Theoretisch kannst du ja schon für ein anderes Hop-Up belangt werden, aber überprüfen die das beim Beschussamt tatsächlich oder müssten die das in der Theorie machen, tun es aber nie?

Wer hat denn da Erfahrung?  Und bevor einer SuFu schreit, ich habs echt nirgendwo gefunden! :D

Der Hop-up ist ein Verschleisteil !
Der Austausch ist notwendig !
Er vaerendert keine normalen werte (soll zumindest ^^)!

Oder willst du mir sagen, dass du nach dem Waffenreingigen zum Beschussamt must, da du nichtmehr das "Orginal-schmirfett drin hast mit dem es ge"F't wurde !?

Der totale Schwachsinn !

Spielt aber gemäß der aktuellen Rechtslage keine Rolle - Tauscht du etwas aus, das eine Leistungsveränderung auch NUR möglich macht, verliert die Waffe das F.

Somit ist es egal, ob du Feder, Hop-Up, Lauf oder was anderes wechselst -die Waffe ist in Ihrem Originalzustand mit den Original bauteilen ge-F-t worden.

Also selbst, wenn du ne schwächere Feder einbaust, weil du die FPS senken willst, verliert deine Waffe die deutsche Zulassung und somit illegal.

Die Frage ist für mich nur, ob jemand nen Fall kennt, wo so ein Vergehen tatsächlich geahndet wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Mitarbeiter im Beschussamt sich die Mühe macht, alles in seine Einzelteile zu zerlegen und anhand eines Katalogs oder gelagerten Originalexemplars zu vergleichen ob zum Beispiel das Original-HopUp ebenfalls aus Silikon war. Theoretisch müsste er es machen, aber ich denke, dass das Beschussamt in der Praxis einfach mal kurz chront und überprüft ob die Automatik-Funktion blockiert ist.

Aus diesem Grund habe ich gefragt. Bisher habe ich noch nie gehört, dass da einer so genau hingeschaut hat, aber vielleicht gibts doch welche da draußen....

Also- hattest du schonmal Ärger mit dem Beschussamt wegen deiner verbauten Internals? Oder Kennst du so jemanden? Dann poste hier! *g*

 

So wie ich das verstanden hab, Chronen die deine ASG und eine baugleiche aus ihrem Bestand, ist die Abweichung zu groß wird nachgeschaut, was du für Internals verbaut hast.

Ne, nichtb vom Bestand.

 

Jeder Importeur muss von der Serie 1 Referenzmodell im Lager behalten.

Das wird dann angerufen,der spaß wird gechront und wenn die abweichung größer als 0,3 Joule is wird nachgesehen.

(Insiderwissen)

Ich hatte mal vor ein paar Jahren Ärger mit den Kollegen von der LaPo.

Die hatten dann meine Waffe. War ein billig G36 für 45€ 0,5J konfiziert und überprüft.

Das Teil war nicht getunt, ich war über 14 und unter 18.

Irgendwann bekam ich einen Brief die Waffe hätte mehr als 0,5J...

Kann man dann den Händler dafür haftbar machen das der einem eine illegale Waffe verkauft hat?

Das mit dem Referenzmodell habe ich auch gelesen, wobei da wieder die Einschränkung gemacht wurde, dass bei vielen Bauserien ständig Nachfolger nach Deutschland kommen, die minimal anders sind. Aufgrunddessen gibt es nicht für jedes (!) Modell eine Referenzwaffe. Stimmt das?

Also das Leistungsniveo bei den Airsoftswaffen die es in Deutschland zu kaufen gibt könnte größer nicht sein! Bei den ü-0,5Joule gibt´s Airsoft´s mit ca. 1 Joule genauso wie Airsofts mit über 2 Joule im Handel zu kaufen, GBB´s liegen von Natur aus schon höher in der Leistung. Ich frage mich daher ernsthaft ob´s überhaubt noch eine enorme Rolle für die Beschußämter spielt ob eine Waffe die, wenn freiwillig vorgeführt sowieso wieder legall, zu prüfen ist genau dem Musterprotokoll entspricht oder sich einfach in einem Tolleranzbereich bewegt, bzw. ob ggf. die Fullauto-Funktion nicht gegeben ist. Letztlich wird einem bei der Beschlagnahmung von Eigentum durch Polizei (sei es jetzt eine Airsoftwaffe oder nicht) immer das recht auf Wiederspruch gegen die Beschlagnahmung als sollche gewährt, genau wie bei jedem anderm Verfahren das gegen eine Zivilperson eingeleitet wird. (wie bei StvO) Wenn das Verfahren bzw. die Waffe dann nicht in einer gewissen Zeit geprüft wurde, müßte sie dann nicht, egel ob mögliches Beweisstück oder nicht, wieder an den Eigentümer zurückgeführt werden? Wenn mich nicht alles täuscht müßte in diesem Fall seitens der Polizei ein beschleuningtes Verfahren eingeleitet werden, um den Sachverhalt zu prüfen bevor das recht auf Wiederspruch greift. ... Aber all das kann ich nicht rechtlich belegen oder aus eigener Erfahrung bestätigen, hab sowas nurmal gehört, bzw. mir eben mal ein Paar Gedanken gemacht.

Achja, zur "Montage" von Lampen und Lasern.

Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

DEMNACH ist der UMGANG (Besitz, anbau, etc.) mit für SCHUSSWAFFEN bestimmte ZIELBELEUCHTENDEN oder NACHTSICHTGERÄTEN mit WAFFENMONTAGE verboten!

Montage ist auch ein Verb, es bedeutet anbau...

Ein Laser ist nicht verboten...ein Laser der eine Montage für Waffen besitzt, oder an einer Waffe verbaut ist, schon.

Ich hoffe das klärt diesen Bullshit auf.

Desweiteren sind ü0,5 Joule keine illegalen Kriegswaffen, sondern illegale SCHUSSWAFFEN...das reicht aber schon.

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