Original Waffe in Airsoft umbauen. Legal?
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Hallo,

ich sehe in immer mehr Videos wie eigenst gebaute Airsofts vorgestellt werden. Meistens aus Deko/Sammlerwaffen.

 

Nun wollte ich mal fragen, ob so etwas überhaupt erlaubt ist, oder ob es illegal ist eine Waffe zur Airsoft umzubauen?

 

Gruß

Benny

Warum sollte das illegal sein?

Solange das ein BüMa mit Waffenherstelllizenz macht, kann man sowas machen.
Man selber darf sowas jedoch nicht, sondern nur spezialisiertes Fachpersonal mit entsprechnender Genehmigung.

MfG

man kann sich ne genehmigung besorgen und dann darf man das auch

dann muss man es allerdings noch zum beschussamt bringen

Es ist legal Dekomodelle, die NIE eine echte Waffe waren umzubauen.

Demilitarisierte Originalwaffen dürfen nach KrWaffKontrG nicht wieder schussfähig gemacht werden.

Im Gesetzestext gibt es keine Ausnahme, also ist es egal, ob z.B bei einer Pistole ein 9 mm Geschoss oder ein 6 mm BB verschossen werden kann. Es ist und bleibt verboten.

@ Hugo

Wo steht das genau? Ich finde nur den §13a

§ 13a Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

[...]
Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können.
[...]

Da steht nicht direkt, dass dies verboten ist.
Der Teil "bestimmungsgemäßer Einsatz" muss dabei besonders betrachtet werden.
Der Einsatz einer Kriegswaffe ist nicht zu schießen, sondern sein Ziel kampfunfähig zu machen.
Eine AS-Waffe kann aber keinen Menschen kampfunfähig machen, daher hat der Umbau zu einer AS-Waffe in meinen Augen keinen Einfluss auf den "bestimmungsgemäßen Einsatz".

Dies ist jetzt meine Annahme - um das genauer zu definieren, müsste man auch den ganzen Kram zur Definition "Schusswaffe" nachschlagen.

Oder gibt es andere Punkte, die dies untersagen soll?

MfG

 

EDIT:

WaffG - Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)Begriffsbestimmungen

[...]
1.1
[...]
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung , zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
[...]

Schnell mal nachgeschaut und gut - damit hat sich das geklärt, denke ich.
Die Aussage von Hugo müsste so korrekt sein ;)

MfG

Hast recht, steht nicht im KWG.

Aber das Waffengesetz (Anlage1) hat das hier:

 

1.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
1.4.1
das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,
1.4.2
der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.3
in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.4
bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

-
bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder
-
im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder
-
andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist,
1.4.5
bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel

-
mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
-
andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,

 

 

Du kannst eine deaktivierte Waffe nicht zu einer ASG umbauen ohne den Lauf gesetzwidrig zu verändern.

Der Lauf ist dann aber nach dem Gesetz her kein Lauf mehr sondern nur noch ein Rohr was einen Lauf hält. Das es verboten ist würde ich daraus nicht schlussfolgern

Airsoftwaffen sind von Gesetzwegen her Schusswaffen im Uneigentlichen Sinn.

Eine Reaktivierung einer deaktivierten Schusswaffe ist nur mit der Entsprechenden Genehmigung des BKA und Beschussamtes legal. Ein Umbau einer deaktivierten Schusswaffe in eine AS-Gun ist eine Reaktivierung im Sinne des Waff. Ges. und somit nicht zulässig.

Dekoiwaffen waren niemals echte Waffen und theortisch müsste der Umbau in eine 0,5 Joule AS-Gun legal sein...

Eine zur Dekowaffe abgeänderte Originalwaffe darf zur Airsoft umgebaut werden, solange an den zur Abänderung getroffene Maßnahmen nichts verändert wird.

D.h. abgeschliffene Schlagbolzen, Verstiftungen im Lauf/Verschluss, Bohrungen im Lauf/Verschluss usw. nicht verändert werden.

Das Ganze gilt aber nur für Airsofts UNTER 0,5 Joule, die Bezeichnung "Waffe" trifft hier nämlich noch nicht zu!

Ausser im Gesetz für Anscheinswaffen, dort schon!

An Spielzeug darf jeder (noch ;-) ) rumbasteln soviel er will, deshalb ist der Umbau auch erlaubt, insofern man da an den "Drosseln" der Dekowaffen nix macht. Vollauto ist dann übrigens auch erlaubt...

Wenns dann um Waffen über 0,5 Joule geht wirds kriminell, denn solche Waffen dürfen nur Büchsen/Waffenmacher herstellen, da es sich um Einzelstücke handelt,d.h. am besten/billigsten sowas unter 0,5 Joule bauen und dann zum Büchsen/Waffenbauer gehen und über einen Umbau auf über 0,5 und auf Semi reden. Abnahme beim Beschussamt muss natürlich auch noch sein.

Diese Angaben nach besten Wissen und Gewissen, Korrekturen erlaubt bzw. erwünscht.

Gruss

Ludwich

Super, dann musst du den lauf außerhabl des origninallaufs anbringen, da der Originallauf komplett verschlossen bleiben muss.

Mit einer Gearbox wird es auch schwierig, schließlich muss die verschweißte Abzugseinheit auch bleiben wie sie ist. Viele Veränderungsmöglichkeiten bleiben dir da nicht.

Richtig so siehts aus, es gibt aber auch sehr alte Dekowaffen.

Dort wurde nur der Schlagbolzen abgeschliffen. Die haben aber trotzdem eine Stempelung zur Dekowaffe und sind legal, da ist der Lauf und Verschluss noch original.

Sind aber sehr gesucht und deshalb demensprechend teuer...

Fazit: es lohnt sich nicht!

Lieber abwarten was der Markt in Zukunft noch so bringt :-)

 

 

Als kleine Korrektur: deaktivierte Originale sind keine Dekowaffen sondern Deko Teilesätze(älteres Datum- Zusammenbau immernoch illegal) oder halt deaktivierte Waffen.

deko Waffen sind nie echte Waffen gewesen und nicht zum aktivieren geeignet aufgrund des Materials... (Beispielsweise Denix Waffen aus Spanien)

Bei Dekowaffen ist meist gar kein Patronenlager  vorhanden und das Material lässt sich leicht durchbohren.

Bei deaktivierten Originalen ist das Lager verschweißt und darf nur vom BüMa wieder geöffnet werden! Und das ist nicht leicht, da der Scweißstahl sehr hart ist und sich auch Diamantbohrer daran abreiben...

Um hier mal einen alten Thread wiederzubeleben, da ich ein sehr verwandtes Problem habe:
Ich bin am überlegen, den freien Teilesatz eines MGs zu einer Airsoft umzubauen (<0,5J natürlich, soll schließlich als MG verwendet werden, wofür man natürlich Dauerfeuer braucht :P)

Hat sich hier an der rechtlichen Lage denn etwas geändert, nachdem es seit dieser Thread geschrieben wurde ja eine (oder sogar zwei?) Waffenrechtsnovelle(n) gab?

Laut ZIB gilt bei Teilesätzen:
"Sie haben weiterhin nun die Möglichkeit die Produkte als freie Teilesets zu erwerben. Hier erhalten Sie einen kompletten Satz der Waffenteile jedoch ohne die wesentlichen Teile. Das heißt bei Langwaffen (Waffen länger >50cm) sind Lauf mit Patronenlager und Verschluß nicht im Set enthalten."

Nachdem man den Verschluss nicht braucht, müsste man dazu ja nur noch den original Außenlauf durch ein selbst gedrehtes Dekorohr (keine Züge, kein Patronenlager, also soweit mir bekannt auch rechtlich kein Lauf und damit erlaubt. Bitte weist mich darauf hin, falls es hier eine Regel gibt die mir nicht bekannt ist) ersetzten, und könnte dann Internals einer <0,5J Waffe einbauen.

Soweit ich das beurteile sollte das komplett Waffenrechtskonform sein, da keine Waffenrelevanten Teile verändert oder hergestellt werden, das Produkt fällt also lediglich unter die Beschränkungen für Anscheinswaffen, oder gibt es hier weitere Einschränkungen an die ich nicht denke?

Ich hoffe ihr könnt mir hier noch ein wenig Input geben, oder zumindest bestätigen, dass ich keine Regelungen übersehen haben, die das Projekt illegal machen würden :)

Und bitte gebt Quellen für eventuelle gesetzliche Regelungen an auf die ihr euch beruht, da diese für mich sonst nicht nachvollziehbar oder überprüfbar sind ;)

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 26.06.2020 um 18:50 Uhr)

Das wird mit dem neuen Waffengesetz etwas komplizierter. So ist die Liste wesentlicher Teile stark erweitert worden.

Hier mal der Link zum Leitfaden des BKA, was nun ein wesentliches Waffenteil ist: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/leitfadenWaffenteile.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ved=2ahUKEwiKsoKh95_qAhWBM-wKHfnwD1gQFjACegQIBhAC&usg=AOvVaw0NLBQ12ewOiaj-n5BAzJSB

 

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