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(1321 Posts)

(nachträglich editiert am 05.06.2022 um 23:21 Uhr)

 

 

Sobald du an der Ware manipulierst, ja...

Das ist überall so. Wenn du nen PC kaufst, darfst du auch nicht an der Hardware schrauben, wenn du die Garantie für das Gerät in Anspruch nehmen willst.

Mit dem Wechsel von Systemteilen (zb Feder) verlierst du nicht nur die Garantie, sondern auch die Betriebserlaubnis für die Waffe.

 

Du bist somit im Besitz einer Illegalen Schusswaffe.

Kann sie dazu noch Dauerfeuer und hat über 0,5J Ist das ein verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWK).

 

 

An den Internals darfst du gar nicht herumpfuschen.

 

Externaly darfst du Anbauten verwenden, diese müssen aber entfernbar sein.

 

Paintjobs oder Modifizierung zB am Body lassen die Garantie ebenfalls erlöschen.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

RON, das ist quatsch. du darfst an den internals etwas machen, solange die leistung bleibt wie vom Beschussamt beschossen...

es regt sich keiner auf wenn du nen anderen motor und high speed räder verbaust, um ein besseres ansprech verhalten zu bekommen...Solange die Leistung gleich bleibt is alles IO... steht ja auch im gesetz das leistungs manipulationen nicht zulässig sind, von zahnrädern / Motoren / pistons, ist da nicht die rede...

Oliver, dann würde ich dich bitten dir den §26 des WaffG nochmal genauer anzusehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html

 

Das stimmt, es regt sich keiner drüber auf. Legal ist es dennoch eher weniger.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

der abschnitt ist mir neu, ich werde mich damit mal genauer beschäftigen

 

walles was die leistung verändert is ilegal.

auch putzen.

Klar, es ist illegal mitnem Lappen den Body abzuwischen.... also wirklich!

Ich habe lange mit einem Fachmann recherchiert um herauszufinden das man die GB öffnen darf um diese zu reparieren oder zu reinigen!  Nur die Leistung muss gleich bleiben!

ist mir aber neu das die garatnie verfällt wenn man ein Paintjob macht :D Lachend

Doch, wenn du eine Ware anmalst erlischt die Rücknahmepflicht des Händlers. da die Ware nur im Ursprünglichen Zustand umgetauscht werden kann... das Bepinseln befreit den Händler jedoch nocht von der Reparaturpflicht innerhalb der Garantie!

ich wöllt die knifte aucgh nicht zurück geben ich will das das ding repariert und funktioniert ^^ mehr nicht :D

@Beau

Mir ist kein Punkt im WaffG bekannt, der dies gestattet - so stumpf das auch sein mag, aus derzeitiger Sicht ist das Waffenreinigen des Innenlebens einer ASG verboten.
Wenn Ihr schon recherchiert habt, dann habt Ihr auch sicherlich Quellen, die dies belegen - bitte nachreichen, danke.

MfG

Kann ich z.b. einen anderen Handschutz anbauen? Dazu muß ich den Markierer ja zumindest zum Teil zerlegen. Hatte damit jmd schonmal von Problemen gehört?

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