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Anbauten verändern nicht die Leistung, also ja.

Ich bezog mich auf den ursprünglichen Sinn des Threads: die Garantie. Kann der Hersteller / Importeur Ärger machen, wenn ich meine AK soweit auseinanderbaue, um nen anderen Handschutz umzubauen und ein viertel Jahr später hab ich Probleme mit dem Markierer

@Marvbeck

Der Punkt ist, das es nicht explizit verboten ist! Ergo kann ich keine Quelle nachreichen... Im Gesetz stehen nur die Dinge, die verboten sind oder eirgendwie gesondert geregelt werden- nicht die, die erlaubt sind... wenn du einen Text kennst, der das reinigen/neu schmieren einer GB oder das öffnen direkt verbietet, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mir diesen zukommen liessest, da mein Lehrer von der HK der BüMa Innung keinen solchen Text kennt. Dann könnte ich ihn dahingehend mal beeindrucken doch was gefunden zu haben ;)

Ich hatte hierzu schoneinmal einen Thread im Forum eröffnet:

http://www.airsoft-verzeichnis.de//index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=13040

@beau: meines Erachtens würde das unter §26 WaffG fallen. Ich geh mal davon aus dass dein BüMa-Lehrer diesen Paragraphen natürlich kennt. Weißt du, mit welcher Begründung er den §26 für nicht anwendbar hält? Evtl. weil "Wartung" nicht zu "Instandsetzung" gehört? Möglich wäre das, im WaffG ist "Instandsetzung" nicht näher definiert.

Genau das, Wartung ist keine Instandsetzung sondern wird als Pflege gehandhabt...

Deweitern behandelt §26 ja die Nichtgewerbliche Waffenherstellung,Bearbeitung (Tuning) und Instandsetzung sowie den Erwerb von Teilen die zu diesen Tätigkeiten nötig sind. Da aber Reperaturteile für Freie Waffen frei erhältlich sind (Bsp Schreckschusswaffen), ist der Einbau von gleichwertigen Reperaturteilen bei freien Waffen wieder gestattet

@ Beau

Da aber Reperaturteile für Freie Waffen frei erhältlich sind (Bsp Schreckschusswaffen), ist der Einbau von gleichwertigen Reperaturteilen bei freien Waffen wieder gestattet

§ 26 sagt nicht darüber aus, dass Reperaturen mit frei erhältlichen Teilen gestattet sind - es schließt lediglich den Besitz/Erwerb von benötigten wesentlichen Teilen ein, trifft aber keine explizite Entscheidung zur Instandsetzung - und demnach wäre dies immer noch nicht legal.

btw - können wir das angemessenerweise auf Dein Thread verlagern, da dies hier sich immer noch um die Garantie handelt.

ja, ich glaub das wär besser-bevor wir hier den Thread vollspamen.. ;)

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