Mitnahme von Anscheinungswaffen im Waffenkoffer in der Bahn
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Hallo,

Könnt ihr mir helfen ?

Ist es erlaubt, mit einer Anscheinungswaffe in einem Waffenkoffer, sich in die Bahn zusetzen und mit der zu fahren ?

- Ich überlege mir einen Waffentasche zukaufen und müsste auch viel Zug fahren zu Ops & anderen Teams allerdings benutze ich bis jetzt eine Gitarrentasche und die sieht natürlich in der Bahn besser aus als eine Waffentasche ^^

Ich habe schon gelesen, dass die Mitnahme von Schusswaffen, selbst wenn sie in einem Waffenkoffer sind, in der Bahn untersagt ist:

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Sehr geehrter Herr XXXXXXX,



vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.07.2008.



Die Mitnahme von Schusswaffen im Waffenkoffer ist laut EVO Eisenbahnverkehrsordnung in Zügen der DB nicht zugelassen.



Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 01805 194 195 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend) täglich rund um die Uhr. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.



Danke für Ihr Interesse an der Bahn.

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Quelle: hier

Leider ist das echt so. Die einzelnen Öffis haben da evtl andere Bedingungen, bei dem mitteldeutschen Verkehrsbund ist es aber so.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

hol dir doch n hardcase in form einer gitarre..  und dein ganzes restliches geraffel  komm in nen rucksack... ( bei op´s evtl in nen rollkoffer)...

 

 wo kein richter da kein kläger... oder so... XD

ne reine anscheinswaffe könntest du mitnehmen, alles was aber wirklich schießen kann ist tabu. kommt auch drauf an, mit welchem dienstleister du fährst... (beförderungsbedingungen und hausordnungen der unterwegs-bahnhöfe studieren!).

wenn du gegen die beförderungsbedingungen verstößt, musst du damit rechen in irgend nem kuhkaff ausgesetzt zu werden.

Ich habe einen gut 80cm langes, silbernes Hardcase mit 4 Schlössern (zwei regulär, zwei zahlen), in das sowohl mein G36, als auch meine Glock passt und welches ich zum Transport selbiger überall hin verwende.

Es ist vollkommen ralle was der Typ neben dir denkt was da drin ist, es ist auch vollkommen ralle ob der Kontrolleur sehen will, was drin ist.

Es ist ein abgeschlossener Koffer und da hat bis auf die Polizei niemand drin rumzuwühlen...wenn sie dich wegen einem verschlossenen Koffer und weil du nicht wolltest das eine DB Kraft dein Zeug durchwühlt vor die Tür setzen, dann hol dir nen Anwalt und erklag dein Recht, denn selbst wenn du eine "Schusswaffe" mit dir schleppst, in diesem Moment ist nicht klar gewesen, das du eine Airsoft mit dir trägst.

Als ich das letzte mal nachgesehen habe, war das mitnehmen von Gepäck in Zügen nämlich erlaubt, und nirgentwo steht, das die meinen Kram durchsuchen dürfen...

Also.

Ausserdem hat mich noch niemand gefragt...

Ist ja nicht so als würden die einfach Gepäck kontrollen machen, und jeden rauswerfen, der sich weigert<.<

Das wärs noch.

Tolle Antworten, aber die Frage war: "Ist es erlaubt, mit einer Anscheinungswaffe in einem Waffenkoffer, sich in die Bahn zusetzen und mit der zu fahren ?"

 

Und da ist die Antwort: beschäftige dich mit den Beförderungsbedingungen.

 

Was du darfst und was du machst und wer da rein schaun darf, ist richtig und schön, aber könnte ein falsches Bild der rechtlichen Situation vermitteln(die nunmal von den genauen Beförderungsbedingungen abhängt).

 

Beisp: MVB: Waffen dürfen nicht mitgenommen werden (>0,5 =freie Waffe=darfst du nicht!)

Also nen "Freifahrschein" kann dir hier keiner Ausstellen.

Es gibt Bedingungen und Regeln durch die Betreiber der Transportmittel die du beschreibst.

Aber es hat niemanden zu interessieren was du da transportierst, wenn dein Koffer nicht herrenlos rumsteht bzw dieser abgeschlossen ist.

Ich rate von Taschen, und Stofftragetaschen dringend ab da dein Transportgut dadurch definiert wird und so Ärger entstehen kann.

Kleidung ist Grundsätzlich egal, solange du nicht Amtsmisbrauch machst(also Abzeichen und co.).

Also Nimm nen Koffer mit Hardschale, mit Schloß(gesetzlich reicht ein Schloß) und nutze das Verkehrsmittel deiner Wahl.

Dabei beachte aber bitte die Transportbestimmungen im Koffer bei "Anscheinswaffen" Magazine,Munition,Akku,Softair getrennt von einander also nicht zugriffsbereit transportieren.

Dann kannst über jeden Polizisten lachen der dir was will, da lacht auch der Anwalt mit dir... denn und richtest dich voll nach dem Waffengesetz...

Ob der Transport von dem Betreiber "erlaubt" ist ? Steht in den Transportbedingungen drin, wenn nichts zum dem drin steht kann er dir auch nix!Dalacht der Anwalt wieder mit dir...

MFG Olli

PS: fahr mit Auto und Koffer im Kofferraum! Gesagtes bezieht sich auf eine Person über 18 Jahre... bist du jünger, Finger weg von Airsoft!!!

PPS: Waffen ungleich Anscheinswaffen, daher rechtliche Grauzone ...

 

"PPS: Waffen ungleich Anscheinswaffen, daher rechtliche Grauzone ..."

 

Sorry mein Vater ist Jurist ^^

 

Waffe = so lange auch freie Waffe bis etwas anderes angemerkt ist. Die juristische Definition von Waffe schließet freie Waffen leider ein, solange in der Aufführung kein Trennungsbegriff verwendet wurde.

Ja ok, Definitionssache.

Frag mal deinen Vater ob du mit nem "Bärentöter" Sportbogen und echten scharfen Pfeilen im Köcher durch die Welt laufen darfst.

Antwort: ja da Sportgerät(zahlt nicht als Waffe), kann aber auf 300 Meter nen Menschen töten soviel zum Thema Waffen...

Daher meine Meinung... nimms Auto und sei 18 Jahre^^

MFG Olli

"Frag mal deinen Vater ob du mit nem "Bärentöter" Sportbogen und echten scharfen Pfeilen im Köcher durch die Welt laufen darfst."

 

Hab ich schon, wegen LARP Bögen. Auch diese gelten im Bezug auf MVB Bedingungen als Waffen. Leider leider...

 

Sportgerät (als Waffe) darf auch nicht mit der MVB beförtdert werden, da der juristische Begriff der Waffe Projektile jeglicher Art einschließt (ja Pfeile gelten als projektile im Recht..gaga). Sogar LARP Polster Schwerter, karnevals Pistolen und Plastik Ritterschwerter fallen da drunter. Das die Bevölkerung und das MVB Personal daruf scheißen, ändert nix an einem evtuellem Recchtsstreit ^^

 

das sind Anscheinwaffen. Anscheinwaffen sind auch Anscheinschwerter. Es ist im dschungel des deutschen Rechts auch nur verständlich wenn mensch entsprechende Grundsatzurteile kennt. Eckelhaft!

Anscheinswaffen sind keine freien Waffen, Herr Juristen Sohn...Freie Waffen sind Waffen, Anscheinswaffen sind keine Waffen...Anscheinswaffen sind nur Gegenstände, die Aussehen wie Waffen, aber keine sind.

Folglich ist eine Anscheinswaffe auch keine "Schusswaffe" und damit Spielzeug, Spielzeug darf jeder haben (ab 3 Jahren), nur unterliegen Anscheinswaffen einem FÜHRUNGSVERBOT...

Verschlossen in einem Waffenkoffer, getrennt von Akku, Magazinen und Munition, führt man aber nicht.

Punkt geklärt?

Und die Aussage "bist du nicht 18, finger Weg von Airsoft" ist völliger Müll...man braucht nur Leute die einem helfen, mehr nicht...wie zum Beispiel ü 18 Jährige, die Autos haben, damit man zum Spiel kommt.

Hört auf die Jugend auszubremsen...helft ihr lieber<.<

der juristische begriff der anscheinwaffe bei den beförderungsmittel bestimmungen der öffis ist ein anderer als im waffengesetz. aber ist egal, ich hab auch ewig gebraucht das alles zu rallen...

 

"Sogar LARP Polster Schwerter, karnevals Pistolen und Plastik Ritterschwerter fallen da drunter."

 

die fallen unter die waffen definition des MVB, aber wie gesagt ich muss noch 100 posts schreiben um das zu erklären

Larpschwerter fallen auch darunter ?

Lol ne das glaube ich dir nicht...

Bei der Bahn vielleicht aber ich habe da noch keinen Schaffner getroffen der was gegen meine Larpaxt gesagt hat...

Sportbögen sind keine Waffen, da die Pfeile nicht als Geschoß gelten...

(was nicht drin steht, gilt halt nicht!)

Bolzen,BB,echte Muni schon lt. Waffengesetz daher kannste auch damit in der öffentlichkeit rumlaufen, deshalb ist das WG ja auch so lächerlich dumm.

Ja Kinder mit 0,08er Spielzeug können diese frei in der Öffentlichkeit tragen.

Anscheinswaffen sind im Waffengesetz separiert, sind aber keine "echten" Waffen.

Ein Bekannter von mir hat drei Klagen bekommen weil er ne 0,5er in ner Decke transportiert hat. Die Polente meinte er transportiere eine Kriegswaffe auch nach dem die das Ding begutachtet hatten... lol ... Polente die keine Ahnung hat.

Meine Erfahrung bisher mit Polente entweder junger Streber den ich erstmal einnorden mußte oder nen Alter Hase der auch mal schießen will und sich dann totlacht...

MFG Olli

Bitte hier ende des Themas, ich denke der Eröffner hat genug Infos!

PS: Der Gestzgeber hat sich nicht gut mit diesem Thema beschäftigt und einfach sinnlos Maßnahmen ergriffen, ein einfacher Vergleich mit der Gesetzgebung in unseren Angrenzenden Nachbarn zeigt deutlich das Wir es mal wieder total übertreiben und damit es einfach wieder viel schlimmer machen als es in Wirklichkeit ist. ^^

PPS: zu DDR-Zeiten war man ab 8 Jahre im Schießverein und hat teilweise mit 10 Jahren kk geschoßen und fast alle Familien auf dem Land hatten ne Kniffte(Luftgewehr) mit mehr als 7,5 Joule und keiner hat sich damit erschoßen ... verbotenes reitzt doch nur mehr... oder ?

"Es ist ein abgeschlossener Koffer und da hat bis auf die Polizei niemand drin rumzuwühlen...wenn sie dich wegen einem verschlossenen Koffer und weil du nicht wolltest das eine DB Kraft dein Zeug durchwühlt vor die Tür setzen, dann hol dir nen Anwalt und erklag dein Recht, denn selbst wenn du eine "Schusswaffe" mit dir schleppst, in diesem Moment ist nicht klar gewesen, das du eine Airsoft mit dir trägst."

 

 

Dumme Idee, die schmeißen dich raus und haben dabei einfach recht. Da bringt dir dein Anwalt auch nichts.

Das nennt man Hausrecht.

Was Waffe ist und was nicht, liegt letztendlich im Ermessen des Zugbegleiters oder der Kontrolleure, die haben für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und wenn diese gefährdet werden, dann können sie dich rausschmeißen oder den BGS dazu holen.

Der Zug ist Privatbesitz, der Verkehrsträger hat das hausrecht und bestimmt die Regeln, die definitionen einer Waffe, die von der Deutschen Justiz verwendet werden gelten da nicht.

 

Wann hat denn schon mal Bahnpersonal bitte Koffer oder Seesack oder Taschen kontrolliert ?

Mal doch den schwarzen Peter nicht an die Wand. solange es nicht nach Waffe aussieht interessiert es niemanden. Ausser du gibts damit an oder machst dich anders verdächtig.

Also ruhig Blut bitte...

MFG Olli

(4 Jahre Bahnfahrt Bundeswehr und nicht eine Kontrolle meiner Utensilien)

PS: Hausrecht haste recht, ist im Vereinsgebäude bei uns nicht anders!

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