Modifikation einer 0,5er Airsoft ohne Leistungssteigerung
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Ich möchte mein G36 auf Blowback umrüsten. Die Waffe hat laut 2 Chronos definitiv <0,5J und ist ja damit Spielzeug und unterliegt dem Anscheinswaffengesetz. Wie sieht das der Gesetzgeber?

Moin

Ich sach jetzt mal ganz leise das es Legal ist. So sicher bin ich mir da nicht aber eigendlich solte das voll ok sein!

Solange unter 0,5J und kein F kannst du damit machen was du willst. Jedenfalls was Modifikation etc angeht.

Wie willst du vorgehen?

GB öffnen, oben Ausfräsen, Leine am Spanhebel befestigen und zurück in die GB führen.
Also bleiben alle Teile erhalten die für die Leistung maßgeblich sind.

Hab ich mir fast gedacht das so darauf geantwortet wird. Wie das im zweifelsfall der SA oder ein richter sieht ist zweifelhaft.

Ups,soweit ich weiss darf die GB nicht geöffnet werden,bei manchen 0,5ern ist die sogar versiegelt, Mit Aufkleber oder Schraubenlack...

aber dennoch bleibt es Spielzeug oder? und im Zweifelsfall wird es eh zur PTB geschickt.

Wobei ich sagen muss, dass auf diesen Aufklebern steht (auf dem bei meiner M4 zumindest), dass das Öffnen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das heißt nicht, dass es verboten ist, abgesehen davon ist es doch totaler schwachsinn sie nicht öffnen zu dürfen, bei <0,5J ASG's darf man es doch auch.

Nein,bei >0,5ern darfst du es auch nicht!! Nicht mal zur Wartung!!!

Auf die Gefahr hin das ich dann gleich Gesteinigt werde.

Das interessiert doch sowieso kein Schwein! ... (sry aber so ist es ja)

Naja,wenns so wäre,wärs nicht verboten!  Aber es kontrolliert keiner... Dennoch sollte man Umbauten lieber unterlassen......

 

Das ist genauso verboten wie nachts mit 45 durch die 30er Zone zu fahren.

 

edit: also beim F

 

 

Ohne F darfst du eigentlich drin rum basteln solange du unter 0,5J bleibst.

Du darfst auch über 0,5er GB´s öffnen aber nur zum Warten und nicht um Leistungssteigernde Dinge zu ändern. Das Thema hatten wir hier schonmal vor langer Zeit.

Wenn wir vom WaffG ausgehen steht da dass Veränderungen der wesentlichen Bestandteile einer Waffe nur von Personen ausgeführt werden dürfen die

Befugt sind durch staatlich anerkannte Prüfung (Büchsenmacher)

Ausnahmen für Importeure. (Selectorplate beschneiden, Tuningmaßnahmen durchführen und  zum Beschußamt zur Nachprüfung senden)

Es findet in Deinem Fall keine Veränderung des Laufs, des Patronenlagers, des Verschlusses oder eine Änderung des Griffstücks mit Abzugssystem (da Abzug in Gearbox integriert und nicht im Griffstück) statt.

Was also ist eine Gearbox?

Diese steht nicht im WaffG.

Sobald jedoch die oben genannten Teile hinzukommen wird alles gemeinsam zu einer Waffe nach dem WaffG:

Schußwaffen im Sinne des WaffG sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch heisse oder kalte Gase durch einen Lauf getrieben werden.

(dabei ist es egal ob 0,08, 0,5 oder aufwärts bis zu 7,5 Joule da alle mit kalten Gasen "Luftdruck" arbeiten.)

Der Anscheinswaffenparagraph besagt hauptsächlich nur das Geräte welche Waffentypisch aussehen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

Kostet dann richtig schön Strafe.

Im Bezug auf den Unfug den bereits viele mit Airsoftwaffen angestellt haben.

Es ist ingesamt leider immernoch eine große gesetzl. Grauzone.

Bisherige Erfahrungen zeigen dass solange die Veränderungen nicht die Schußkraft, Leistung oder die wesentlichen Bestandteile betreffen auch von Privatpersonen durchgeführt werden können.

Es muss jedoch beachtet werden das jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen dabei verfällt.

Wenn jemand hierzu Einwände hat bitte direkt mit aktuellen Gesetzestexten oder gerichtlichen Beschlüssen argumentieren.

Mein Wissenstand kann veraltet sein da ich die Waffensachkundeprüfung im letzten Jahr abgelegt habe.

Soweit mir aber bekannt ist kamen seither keine wirklichen Änderungen uns betreffend dazu.

Jan hat recht, als wenn die Polizei täglich 10000 von Hausdurchsuchungen machen würde.

tu was du für richtig hälst, solange du dich an die joulegrenzen hälst.

mein beitrag, mfg

Achja mein Post bezog sich auf uns und nicht auf die behörden, weil wer hat denn noch nicht getunt oder seine aufgemacht zum Pflegen Reparieren?!? ^^

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