darf man selbstgebaute teile ( zahnräder selbst gefräst) verbauen?
Solange sie unter 0,5J bleibt, sollte das klar gehen, glaube ich.
Aber darf man eine Anscheinswaffe in der Leistungmodifizieren?
naja wenn selbstgebaute zahnräder drin sind steigert das doch nicht die leistung oder?
Jo, richtig.
Narguhl: Leistungsveränderung an Spielzeug ist rechtens und legal...solange es eben Spielzeug bleibt ;)
Das ist ja genau die Frage:
Wird eine Anscheinswaffe dadurch zu Spielzeug, daß sie unter 0,5J hat?
Du denkst falschrum.
Erstmal ist alles, was eine Geschossenergie unter 0,5J hat (grob gesagt, in speziellen Fällen muss man differenzieren und die Definition ausdehnen) Spielzeug.
Spezielle Bauarten dieser Spielzeuge (Merkmale sind im Anhang 1.6 des WaffG nachzulesen) ordnen sie in die Kategorie der Anscheinswaffen ein.
Fazit: Anscheinswaffen sind Spielzeuge. Solange Spielzeuge Spielzeuge bleiben (also die rechtlichen Kriterien dafür besitzen (vgl. zweiter Absatz)), kann dran rumgeschraubt werden wie man will, da das nicht verboten wurde.
Auf Deutsch: Solange das Spielzeug (grob gesehen) unter 0,5J bleibt, ist alles in Ordnung.
Und um auf eine Aussage zurückzukommen, die mir erscheint latent in deinem/n Post(s) vorhanden zu sein:
Nur Spielzeuge können Anscheinswaffen sein.
Genauso der Umkehrschluss:
Anscheinswaffen sind immer Spielzeuge.
Warum können auch Geräte mit F keine Anscheinswaffen sein? Ganz einfach, es sind Waffen. Keine Anscheinswaffen.
Ein verbrannter Leichnam ist ja auch kein Scheintod, mal drastisch ausgedrückt ;)