Seite: 1 2

Darf ich hier mal eine gesonderte Fragestellung einwerfen?

Mir geht es um das Tragen von <0,5Joule Waffen bei einem Geländemarsch (also in der Öffentlichkeit).

Darf man das?

alles klar. Hatte da nämlich mal etwas gehört, daß dies mit einem kleinen Waffenschein möglich wäre. Hat sich dann aber auch mit dem Gesetzestext zu "Anscheinwaffen" und deiner Antwort, wohl als Unrichtig herausgestellt.

Vielen Dank

Seite: 1 2



Anzeige