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Hey,

da ich hier im Forum was dieses Thema angeht nichts genaues gefunden habe stelle ich nun selbst eine Frage!

 

Ich mein der Besitz einer SAEG über 0,5J ist für U18 Personen Verboten...das is klar!

Aber darf ich als Ü18 mit einer SAEG über 0,5J auf eine U18 Person schiessen?

Sprich darf eine U18 Person an einem Skirm wo SAEG´s über 0,5J genutzt werden teilnehmen?

Bin ma gespannt was dabei raus kommt =)

gruss

 

Moin

Ja du darfst mit einer ASG die über 0.5j hat auf minderjährige Leute schiessen. Das ist ok aber eine person unter 18 darf keine ASG benutzen die ü0.5j hat.

 

Gesetzestexst gibts glaube nicht aber das Gesetz verbietet Leuten die u18sind mit ASG zu schießen die über 0.5j hat.

 

 

sky

Vielen Dank für die Schnelle Antwort.

Ich hab halt einiges gehört und wollte es mal genau wissen.

Da es nirgends niedergeschrieben steht ^^

 

Akki

 

Interessanter ist die rechtliche Lage von U18 Personen auf offiziellen OPs.

bzgl. Aufsichtsperson und Versicherungsfragen wer schuld ist, wenn der Kleine stolpert oder aus zu kurzer Entfernung von einer Ü0,5J Waffe von einen anderen Spieler getroffen wird.

Dafür sollte man sich eine vollständige Einverständnisserklärung der Eltern geben lassen. Und evtl. eine Verzichtserklärung.

Hier bitte Ich um Rat..

kann Ich überhaupt einen Schutzbefohlenen wissentlich (vorsatz) einer Potentiellen vermeidbaren Gefahr aussetzen?

Dieser darf ja nicht über sein Leben (Risiken) frei entscheiden..

Darf Ich mit einer 0,51- 7,0 joul Waffe auf Ihn anlegen... Ich habe da meine Zweifel....

Ich bin auf eure Antwort gespannt!

Gruß

AH

 

Ich würde sagen, das es auf die Joule Regelung des Spiels darauf an kommt, ob eine Verzichtserklärung in Kraft tritt oder nicht.

Sprich: Bei <0,5J bis 3,0J ist eine Verzichtserklärung leichter zu bekommen und anzunehmen von Eltern und den Organisatoren, als bei einem Spiel wo bis 7,5J gespielt wird und selbst Erwachsene die Gefahr nicht ganz einschätzen können.

Leichter ausgedrückt: Keine Eltern würden die Verzichtserklärung unterschreiben und kein Organisator (bei vollen Menschenverstand) würde ein unter 18 Jährigen spielen lassen, beim einem Spiel von bis zu 7,5J!

Die Gefahr ist da nicht einschätzbar, selbst wenn nur ab 18 Jährige spielen würden.

Also vom LARP kenne ich es so, daß besonders bei unter 16 jährigen eine von den Eltern bestätigte Aufsichtsperson immer in der Nähe der Kinder sein sollte.

Bei 16 und 17 jährigen bin ich mir nicht so sicher, wird aber meistens vorgeschrieben.

 

 

Aber mal ehrlich, wenn jemand mit einer 3J Waffe oder darunter jemanden verletzt ist in 99% der Fälle der Schütze schuld oder es war ein Unfall, ob das "Opfer" 14 ist oder 41.

 

 

Moin ^^

der Einsatz von 0,5ern und darüber ist unter 18 nicht verboten.

Hierbei geht es um den Erwerb und den Besitz.

Solltest Du also im Spiel mit Ü18ern eine Waffe bekommen die stärker ist als 0,5 darfst Du sie ruhigen Gewissens benutzen.

Genauso wie Du schon mit 12 oder jünger im Schützenverein mit 7,5 J unter Aufsicht schiessen dürftest.

Kaufen und besitzen hingegen darfst Du Ü0,5 J erst ab 18 Jahren.

Das mit der Aufsicht ist so eine Sache.

Im Normfall hat der Spielorganisator die Verantwortung.

Verletzungen können bei jedem Sport geschehen.

Es ist jedoch immer abzuwägen ob der Minderjährige die nötige Reife besitzt und diese Bürde trägt der Organisator.

In Fällen des bewussten 3J Schußes auf einen Minderjährigen erübrigt sich wohl die Frage der Schuldzuweisung... wie oben schon von einigen erwähnt sind natürlich auch die Spieler für Ihr eigenes Handeln verantwortlich.

Um sich zusätzliche Sicherheit zu verschaffen ist es unabdingbar die Eltern über das Vorhaben, ihr Kind zu einem Airsoftspiel mitzunehmen zu informieren und deren Entscheidung zu befolgen.

Denn Aufsichtspflichthabende und damit in erster Linie verantwortlich sind am Ende immer die Eltern.

...im Besitz ist der derjenige, welcher die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausübt...

 

d.h. Ein Autodieb ist Besitzer des gestohlenen Fahrzeugs aber nicht der Eigentümer dessen.

 

Der Besitz für u 18 Jährige eines >0,5J AS-Sportgerätes ist verboten.

 

Der Überlaser macht sich hierbei strafbar (oder Owie). Parallelervergleich zur Abgabe von Alkohol an Kinder.

 

Das Schießen auf Schießständen ist ne ganz andere Sache und ist hiermit nicht vergleichbar. Unser Sport ist ehr mit dem IPSC zu vergleichen. Das darf auch kein U 18 (in Deu) machen.

 

gruss

@Alexander: da kann ich Sirke nur zustimmen, das ist absoluter Blödsinn was du erzählst - gerade bei Rechtsbelangen sollte man nicht mit irgendwelchem Halbwissen hier was schreiben (sorry, aber ist so).

Waffen (und alles über 0,5 Joule zählt als Waffe) dürfen nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind in Besitz gebracht werden. Wie Sirke vollkommen richtig erklärt hat, hat Besitz nichts mit kaufen zu tun, sondern jemand besitzt eine Sache, wenn er die "tatsächliche Herrschaft" über die Sache hat - gleich wie er in juristischer Beziehung dazu steht (gekauft, gefunden, gestohlen, geschenkt/überlassen, ...).

Wenn jemand also unter 18 ist und bekommt eine Ü18 Softair wie auch immer in die Hand, dann ist das illegal. Sowohl der U18-Jährige als auch derjenige der ihm die Waffe überlassen hat, macht sich strafbar.

aber das war auch gar nicht das thema dieses threads, aber solch einen falsch-post kann ich nicht so stehen lassen.

zum thema:
kommt auf den veranstalter drauf an. im normalfall müssen die eltern eine einverständniserklärung geben, da die jugendlichen noch nicht für sich selbst unterschreiben können (bzw. das keine Gültigkeit hätte). in dieser erklärung steht, dass sie den kindern selbstständigkeit bescheinigen (sie also keine aufsicht brauchen) und dass sie den veranstalter und alle anderen von jeglichen haftungsansprüchen freisprechen. es gibt aber auch viele events, die U18 gar nicht erst zulassen.

 

In dem Fall löscht bitte meine Nachrichten,

ich entschuldige mich für die Themenunrelevanz sowie meine falsche Formulierung.

 

 

 

Habe noch etwas gefunden, bezüglich Geldstrafen und das führen von AS:

[...]

Es wird darauf hingewiesen, dass das Führen sog. Anscheinswaffen außerhalb des befriedeten Besitztums eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die gem. §§ 42 a Absatz 1 Nummer 1, 53 Absatz 1 Nummer 21 a des Waffengesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

[...]

Ich schätze für 10000 € muss man damit schon ne Bank ober nen Ladne überfallen.

Nein,keine Bank überfallen,es reicht,wenn man dich zum 2.mal damit erwischt! Dann sind 10000 Euro Strafe(nicht Ordnungsgeld) fällig. Beimn 1.mal liegt es noch im ermessen des Richters.

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