Tuning: Wann ist was erlaubt?

 
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Welche Teil einer Airsoft darf man wechseln? Was darf ich selber wechseln? Was muß ein BüMa wechseln? Wann muß ich zum Beschußamt?

Normalerweise kannst du bei ein 0,5er Gewehr alles austauschen und umbauen!

Solange du eben nicht die 0,5er Grenze überschreitest!

 

Da 0,5er Rechtlich wie Playmobil Spielzeug geahndet werden.

 

Bei einer Ü18, darfst du alles ändern. Aber es darf nicht Leistungssteigernd wirken!

 

Sprich keine Stärkere Feder!

 

Sobald du die Leistung verändern möchtest, ab zum BüMa und der baut die Teile ein, und nimmt es ab!

 

So ist mein Stand aus all meiner Fragerei und Recherche.

 

Lange Nächte Im Büro und hunderte Von Waffenrechtskommentaren später:

Also Konkret besteht gem. WAffV und WaffVWV keine Erlaubnispflicht für:

Den Einbau von Wechselläufen, die ohne weitere Einpassung in die Waffe eingesetzt werden.

Den Austausch von Verschleißteilen, solange sie nach Anleitung des Waffenherstellers eingesetzt werden und die Bauart nicht verändern.

Äußerliche Veränderungen, die ausschließlich dekorativen Charakter haben.

Austausch von Hop Up Einheiten oder Motoren mit Anbauteilen, da diese keine wesentlichen Waffenteile sind und keinen Einfluss auf die eigentliche Schussabgabe haben.

Austausch von Verschleißanfälligen Teilen durch belastzbarere gleichartige Teile.

Weiterhin kompliziert ist:

Leistungssteigernde Maßnahmen, da diese unter Umständen den Verlust der Privilegierung zur Folge haben können (Welche Umstände, steht aber nirgends)

BKA Prüfungsordnung  sagt: unter 7,5 Joule kein bedarf für nähere Prüfung,

Beschussämter sagen: Alles was anders ist, als wir es festgeschrieben haben, ist illegal!

LKA's sagen mal "alles ist illegal, was die Leistung steigert", andere sagen "es könnte unter Umständen den Verfall des "F"  zur Folge haben!"

Somit sind die in diesem Bereich tätigen Behörden auch nicht so wirklich wie das ganze handzuhaben ist, ich investiere erstmal 88 Euro und organisiere mir den GROßEN KOMMENTAR zum Waffenrecht und dann recherchier ich weiter. Notfalls müsste man einen Kostenpflichtigen BKA Bescheid anfordern, mal sehen, was die so kosten! Aber der wäre dann Verbindlich! (Im Guten, wie im Schlechten)

 

 

Sicher das man bei 0,5 Joule alles verändern kann?
Ich hatte War-t-hog gefragt und er sagt bei 0,5 Joule darf man nichts verändern.

Was denn jetzt ? :D

 

Bei 0,5J darf man alles Verändern so lange die Tatsächliche Energie danach nicht 0,5j übersteigt.ZB

Du Bastelst und Chronst dan hast sag ich mal

0,49

0,51

0,47

0,47

0,48

Dan ist die waffe Legal als 0,5er den im gesätz steht das es Ok ist wen man Spitze max U 0,6j hat was Durch Wärme der sonne so schon Passieren kan den dan dehnen sich die Teile aus.

Alle 0,5 Joule ASG sind von allen (bis auf §42a) Waffenrechtlichen Einschräkungen ausgenommen. Dazu gehört auch die Erlaubnispflicht für Herstellung und Bearbeitung.

Wenn amtlich gechront wird gilt der 0,6 J Spitzenwert, aber ich würde sicherheitshalber empfehlen unter einem Pik von 0,5 zu bleiben, wie gesagt: ungenaues Gerät, Wetterbedingungen, etc. Dann ist man auf Nummer sicher!

 

Lustig.

Mir stellt sich gerade die Frage, wer das überprüfen soll. Ich meine das Gesetz ist manchmal so schon sehr "schwammig" aber das ist im Airsoft-Bereich mehr als nur schwammig. Von daher würde mich das auch mal interessieren was alles erlaubt ist ohne BüMA oder Beschussamt.

Evtl gibt es beim BKA und LKA spezialisten dafür, aber ich meine, dass die sich aber mehr mit den "richtigen" Waffen befassen. Ich glaube kaum, dass bei der Bundes- und Landespolizei  Spezialisten dafür vorhanden sind, die von außen Feststellen könnten, dass im Inneren sich ein illegales Tuning befinden könnte.

Außerdem muss dieser Grundrechtseingriff erstmal gerechtfertigt sein. Tatsachen müssten die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine  illegal getunte ASG handeln könnte, auch wenn sie unter 7,5 Joule liegt. Und das zu rechtfertigen, wenn es sich um eine freie Waffe mit einem F handelt diese auch noch zu entziehen, stell ich mir schwierig vor.

Desweiteren ist der Bundesweite Stellenabbau des Polizei-Personals sicher Grund dafür, dass sich da sicher um wichtigere Sachen gekümmert wird.

 

Also Bei der Bundespolizei gibt es zumindest einen im Bereich Niedersachsen!

Prüfverordnung sieht bei Antreffen / Auffinden und Anfangsverdacht erstmal eine reine Prüfung auf 7,5 Joule mit Chrono  vor (Bei Waffe mit "F").

Für illegales Tuning müsste dann ein Anfangstatverdacht bestehen oder eine entsprechende Anzeige, die darauf hinweißt (also Irgendjemand hat einen angeschissen)

In dem Fall kann das zum Beschussamt gehen (Muss aber nicht, weil Geringfügigkeit festgestellt) und die testen mit ballistischem Parafin die Eindringtiefen. Diese Gleichen sie mit dem Prüfprotokoll der Referenzwaffen ab und stellen dann fest ob die Toleranzen überschritten sind und die Waffe nicht mehr hinreichend den Eigenschaften zu "F"-Erteilung gleicht und somit das "F" verfällt. Dann wäre es Waffenbesitz ohne die dafür vorgesehene Erlaubnis (WBK).

Wie tief in die Prüfung eingestiegen wird, ist maßgeblich abhängig von den Umgangsformen und der Kooperations/ Auskunftsbereitschft, die während der Maßnahmen entgegengebracht wird.

Polizisten sind auch nur Menschen und sind Detailbeflissener bei Kunden, die ihnen auf die Nerven gehen!

Ja, bei einer Anzeige oder Aussage ("Anscheißen") ist das wieder was anderes.

Kann schon sein das es da welche gibt , aber sicher sehr rar. Und bei der Bundespolizei wird sich sicher eher um die ASGs befasst, die über die Grenze verbracht werden, oder maximal werden sie sicher auch eingesetzt zur Unterstützung der Landespolizei.

Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren ;-)

 

MkG

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

ABER:

es gibt (nicht nur im Bereich Sportschießen) für jede Waffe verschiedene Munitionen. Das ding ist, das es Tatsächlich Sportschützen Mun. gibt bei der die Mündungsenergie schnell mal und 100-200J steigt...

Ich glaube kaum, dass der Sportschütze jedesmal zum Amt rennt, um seine Waffe neu beschießen zu lassen...

 

In dem Sinne, denke ich das Mit den Leistungsveränderung gemeint ist:

Die freie Waffe nicht über ihr Limit zu treiben (7,5J)
Und wäre es möglich mit ner ASG ü7,5J zu erreichen, wäre diese ja NIE auf den Deutschen markt gekommen, denn ein bisschen Ahnung haben die Spitzbuben vom Beschussamt ja auch. (Bezug nehment auf den FRED vom Ares G36, Chris weis welchen ich meine)

 

 

Beide Waffen  (ASG und WBK Pflichtige) sind Als WAFFE definiert (Feuerwaffe war glaube ich der genau Wortlaut, egal).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Teil des Gesetzes so auszulegen ist, wie das Im Moment hier der Fall ist...

 

Problem ist wieder was die Waffenrechtler als OK empfinden (7,5 und der Tag ist Dein Freund!)

Oder die Verwaltungsspezis vom Beschussamt, (Alles illegal, was wir nicht so genehmigt haben!)

Da ist die Hauptdiskrepanz!

Munitionsherstellung ist Erlaubnisfrei und plusminus 100J hat man mit Ladungsveränderung schnell zusammen!

Aber da müsste man mal ein vernünftiges Urteil zu haben! Wie gesagt ich bleibe dran und werde noch ein paar weitere Behörden nerven!

@ Andy: Also die BP beschäftigt auch auch mit der Verbringung im Inland, wenn es den Bereich Bahn tangiert oder wenn bei Illegalen Spielen auf Bahnanlagen was festgestellt wird. Auch kommen gelegentlich Fälle vor, bei denen Züge mit ASG beschossen wurden.

@Oliver: Schusswaffe ist richtig, Feuerwaffen arbeiten immer mit heißen Gasen!

Mal aus meiner persönlichen Sicht: Keiner brauch zum spielen ne ASG über 4J und 4 J ist weit unter 7,5 J und J,5 J ist der Schwellwert, bei dem es laut Wundbalistiker nicht zur Penetration kommt.

Mann könnte intern versuchen einen einheitlichen Codex aufzustellen, in dem Waffenleistungen für ein einheitliches faires Spielgleichgewicht festgelegt werden, das wäre zwar ne extrem harte Aufgabe, da es Hardcorefetis gibt für die 7,49 noch nicht hart genug ist und solche die 2 J schon heftig finden, aber wäre doch mal ein Ansatz!

 

Ja mit der Bahn ist mir auch bekannt, nur konnte ich mir gerade nicht vorstellen, dass sich Leute zum Spiel auf Bahnanlagen verabreden, aber manchen scheint nichts  doof genug zu sein ^^

Also ich habe schon regelmäßig von BB Funden in Abstellanlagen und alten Stellwerken Kenntnis erlangt... ;) . Mistbratzen grummel!

und auch auf Haltepunkten findet man regelmäßig BB's (Letztes Mal gestern auf dem Weg zum Dienst)

Also da gibt es schon entsprechende Lagen!

Kannst ja mal den Waffenrechtsmenschen von der BP kontaktieren! Soll ein ausgemachtes Arschloch sein! Nummer müsste ich noch irgendwo rumfliegen haben !

Ich finds faszinierend das in unserem schönen Deutschland, wo normalerweiße alles bis ins kleinste Detail geregelt iss solche Grauzonen bestehen!!

Vorallem das man zu einem Thema fünf verschieden aussagen bekommt!!!

Und zu eurer Diskussion in Bezug auf 7,49 J des iss nicht mehr Feierlich!!

Ich persönlich spiele mit 2,2J und bin der Meinung mehr wie 3,5 braucht man gar nicht.

Denn ees ist ein Sport ich will dem Gegenüber ja keine Verletzungen oder Schmerzen beifügen.

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