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Moin Moin,

hier habe ich Mal eine Frage an Euch und bitte um präzise Antworten.

Mein Teammitglied hat sich vor kurzem im ASVZ eine Waffe vom Marktplatz gekauft für knapp € 300,- inkl Zubehör.

Als diese ankam haben wir beide diese ausgepackt und stellten fest, das 

1. die Bodyhalterung gebrochen war

2. Boxenkabel verlegt

3. Motor zieht nicht durch, 2 Jam verursacht bei knapp 10 Schuß

1+2 wäre ja nicht so schlimm, wenn der Verkäufer Sie nicht als Neuwärtig angepriesen hätte. Laut seiner Beschreibung wurde nichts verändert.

Dies kann so nicht stehen gelassen werden, da es sich hier um eine nicht korrekte Aussage handelt.

Was würdet Ihr nun Raten bzw. machen.

 

Vielen Dank im Voraus, für Eure Rückmeldungen.

 

Gruss Frank

Durch die Zustimmung durch beide Seiten wurde ein Kaufvertrag zu Stande gebracht(stichwort "KaufenButton")

Somit gilt das 14Tagewiederufsrecht.

Waffe an den Vorbesitzer, kohle zum Teamate.

Solte der nicht reagieren Anwalt einschalten

 

Greetz

Dark

(246 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2012 um 10:25 Uhr)

1. Denn Verkäufer anschreiben und alles mit Ihm besprechen ggf. telefonieren.

2. Wenn Punkt 1. nichts bringt, dann Eine Frist setzen und binnen 2 Wochen sein Geld zurück verlangen.

3. Wenn Punkt 2 nichts bringt, zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Spätestens dann wird er reagieren, vermute ich mal.

 

@Skull

14 tägiges Rückgaberecht besteht nicht bei Privatverkäufen, zumindest nicht, wenn es ausgeschlossen wird.

was wurde dann im KaufButtonfred bequatscht? das eben wenn beide zustimmen automatisch ein kaufvertrag(und der ist rechstgültig) zustande kommt.

Ganz genau, es ist ein rechtsgültiger Vertrag, das heißt aber nicht, dass du bei einem Privatverkäufer ein 14 tägiges Rückgaberecht hast !!!

ich habe eben schonmal das Bsp. Automobil angebracht also hier auch.

 

Der unterschied ist nur die Summe, hier sind es kleinere Diemensionen aber sollte es vor einen richter gehen wird der immer dem geschädigten recht geben.

Nämlich das hier ein rechstgültiger Vertrag bestand in einem Privatverkauf, und das Wiederrufsrecht eingefordert werden kann

Das kannst du nicht einfordern wenn alles in Ordnung ist!!!

Glaub mir.

 

Klar, in seinem Fall muss er das Geld zurück bekommen da der Vertrag rechtswiedrig ist, da der Artikel defekt war.
Aber ansonsten hast du bei Privatkauf kein Rückgaberecht (wenn es in der Artikelbeschreibung erwähnt wird).

es ging doch Grade um die schrottwaffe? oder redeten wir von ner funktionierenden Waffe? ihm wurde Msit gechickt also kriegt er seine Kohle wieder, simpel.

wenn einer von euch 2 ausgebildeter kaufmann ist oder anwalt sollers sagen, aber ohne hinweis auf § bringt euer ja-nein garnix.

Dein Wunsch ist mir Befehl ^^

2.3 Rücknahme

Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.

 

Er muss natürlich sein Geld zurück bekommen, das habe ich ja auch in meinem ersten Post geschrieben.
Du aber schriebst:

"Durch die Zustimmung durch beide Seiten wurde ein Kaufvertrag zu Stande gebracht(stichwort "KaufenButton")

Somit gilt das 14Tagewiederufsrecht."

Und das stimmt nicht so.

Nur weil man auf den KaufenButton drückt, hat man nicht gleich Rückgaberecht !!!

Erstmal Dank für die Antworten.

Der Hammer ist, wir haben gerade Mal den Motor getauscht und der Motor von mir hatte Spähne dran, vermute mal das die Gear def ist.

Da der verkäufer einen 11,1 lipo Akku drin hatte.

Nach meiner Erkenntnis ist dies zu hoch für diese waffe.

Ich selbst benutze nur 7,4 - 9,6 V Akku von Lipo.

 

Gruss Frank

Nix tauschen oder selber dran rumfummeln, denn dann bekommst du gar nichts mehr zurück!!!

Denn dann bastelst du an der Waffe, somit hast du gar kein Anrecht mehr auf Rücknahme!!!

Wen der Mangel vor dem kauf verschwiegen wurde ,kann man das ding wieder zurück schiken ...

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2012 um 11:26 Uhr)

denkt bitte dran, es ist kauf zwischen privat, und man muss da immer nachweisen das der mangel schon war wenn man es bekommen hat. also wenn vk dann sagt "ohne mangel versendet" sitzt man da und brauchn anwalt oder denkt sich 'ich kauf nurnoch von nase zu nase'

 

tipp. bei privatkauf, als nachweis immer karton vor dem öffnen abfilmen, das alles sicht+lesbar ist (hd cam nutzen), auch absender, und dann beim weiterfilmen(ungeschnitten, ohne unterbrechung) öffnen und ware prüfen. so habt ihr am ende 1 video was als nachweis für schäden genutzt werden kann.

versender können das auch so machen (andersrum) aber müssten das filmchen machen bis zum punkt wo der spediteur das ding abnimmt (sehr langer film)

@ Streik

Die Idee ist gut, nur leider wird ein Videobeweis vor Gericht nicht anerkannt.

Mag sein, dass der ein oder andere Richter aufgrund dessen zu gunsten des Geschädigten handelt, ist aber nicht die Regel.

Aber immerhin besser, als gar keinen Beweis zu haben.

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