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Auch bei privaten Geschäften gibt es so etwas wie einen „arglistig verschwiegener Mangel“.

 

In diesem Falle wurde der Käufer, scheinbar absichtlich nicht, über den wirklichen Zustand der Ware informiert.

 

Der Artikel wurde als "Neuwertig" beschrieben. Da aber scheinbar Teile abgebrochen sind ist dies nicht mehr der Fall.

 

Nun könnte man diesen Bruchschaden auf den Transport schieben.

Das würde bedeuten das die Ware unzureichend Verpackt war. Die Versandversicherung könnte hierfür zuständig sein. Sie wird jedoch auf die unzureichende Verpackung hinweisen usw. Fakt ist der Käufer hat das Recht auf Nachbesserung.

 

Nächster Punkt.

Die Ware wurde als neuwertig bezeichnet. Kratzer usw. sind zwar unschön, aber sie liegen hier in der Natur der Sache begründet. Leb damit, stress lohnt kaum.

Jedoch leben musst du nicht, mit einer geänderten unprofessionellen Verkabelung, Boxenkabel sind definitiv nicht Professionell. Die Sache befindet sich somit in einem Starkgebrauchten bzw. Reparierten und nicht mehr als neuwertig zu bezeichnenden Zustand.

Egal wie die Sache hier liegt würde ich HÖFLICH darum bitten mein Geld zurück zu überweisen und ihm im Gegenzug seine Ware zurück senden. Zusätzlich würde ich die mir angefallenen Kosten für den Versand haben wollen.

Sollte dieser Kompromiss nicht zu dem Gewünschten Erfolg führen würde ich einen Anwalt befragen. Die Kosten hierfür sind gering (10-20Euro).

Gruss

 

Reparaturen und Änderungen würde ich erst nach Rücksprache vornehmen.

Ps:

Es handelt sich um eine Erfahrungssache nicht um eine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt/ Jurist oÄ und das stellt keine Rechtsberatung dar.

 

Pps:

Wenn ich was verkaufe, biete ich sogar ausdrücklich Rückgaberecht an.

 

 

 

sirke, dein rückgaberecht ist löblich, aber beweise mal das die waffe in dem sch"lechten" zustand ankam und nicht ausversehen die bodyhalterung zerbrochen wurde. usw.

du hast leider 0 schutz als käufer von privat.

@streik.. OK die Bodyhalterungen sind so ne Sache zum Beweisen!!! Aber das Boxenkabel verlegt glaube ich nicht die DHL oder ??

Erstens:

 

Es gibt kein Widerrufsrecht von 2 Wochen bei Privatkäufen!

Das gilt bei Käufen im Internet bei GEWERBE.

 

Zweitens:

Google mal "Nichtigkeit" und "Anfechtbarkeit" von Verträgen.

 

Eine Waffe als Neuwertig zu verkaufen, wissend, dass dem nicht so ist, ist -wie der liebe Sirke sagte- ein Grund, vom Kauf zurückzutreten - vollkommen legitim.

 

Allerdings nur über den Rechtsweg. Ist teuer.

Keine Rechtsschutzversicherung? Pech gehabt!

Beim nächsten mal dann mit Paypal zahlen oder nur Bar nach Begutachtung!

Hast Du vom Verkäufer denn schon eine Stellungnahme zu den von Dir beschriebenen Mängeln bekommen?

Wir warten nun ab, was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt, Beweise haben wir gemacht ( Foto´s ).

Habe mich schon Vorzeitig erkundigt, Laut BGB Und RA - Auskunft auch von Privat zu Privat 14 tage Rückgaberecht nach Erhalt der Ware.

Aber Abwarten.

 

frank, bitte den §, würde es gerne sehen.

hast aber das prob, das du nachweisen musst das es beim auspacken schon kaput war und nicht, erst beim auspacken beschädigt wurde/du veränderungen getätigt hast.

Dann muss der RA noch viel lernen! ^^


(nachträglich editiert am 12.02.2022 um 17:47 Uhr)

@ Flatti

Ja, du hast Recht, aber nur bei Gewerblichen Verkäufern!!!
So jetzt hab ichs oft genug gesagt, ich halt mich jetzt raus ;-)

(13560 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2012 um 16:42 Uhr)

Bei einem Sachmangel, kann Gemäß § 437 i.V.m. 439 BGB kann eine Nacherfüllung verlangt werden.

 

 „Keine Garantie, Rücknahme, Umtausch" ist laut EU Recht entsteht ein Verzicht auf Reklamation durch den Käufer. 

 

ABER:

Die Nacherfüllung greift (sicher) trotzdem, weil die Mängel arglistig verschwiegen wurden. Irgend eine Reglung aus dem BGB  frag eine Suchmaschine. 

 

gruss

 

Nachtrag:

Allerdings nur über den Rechtsweg. Ist teuer.

 

Kommt auch auf den Anwalt an. Aber wenn man recht bekommt trägt der andere Ja die Kosten. Ein Anwalt muss auch beruteilen und dir sagen ob du erfolg haben kannst oder nicht. Wenns nur ne Beratungsstunde wird (weil ohne Aussicht auf Erfolg) kostet die zischen 10 und 40E. 

Is ja richtig, da ein Fehler an der Waffe ist, der verschwiegen wurde, hat er das Recht Sie zurück zu geben! Sag ich ja die ganze Zeit!

 

Was ich aber am lustigsten finde, dass dein Anwalt 10€-40€ die Stunde nimmt.
Meiner verlangt ab 250€ ^^

Nenn mir mal bitte den Anwalt, der das Gehalt nimmt, ich bin sein erster Stammkunde ^^

(2979 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 20.07.2012 um 19:31 Uhr)

Ich bin Jurist. Soll ich mich dazu noch irgendwie äußern ??

Sirke hat das ohnehin recht gut beschrieben. 

Sonstige Fragen beantworte ich gerne.

 

Ansonsten:

 

Also es gibt da etwas das nennt sich Gebührenordnung.

Quelle:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/anwalt_tabelle.htm

 

Bein einem so winzigen Streitwert, dürfte sollte er eigentlich nicht 250 Euro verlangen. Ich würde mir dringend einen anderen Anwalt suchen, wenn er es doch tut.

 

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Was mich sehr stört sie diese Aussagen und Wissensmeldungen ala: "Ich habe mal von jemandem gehört, der hat wen gekannt und dessen Schwager hat mal irgendwo gelesen dass..." 

 

gruss 

 

Ps

wenn sie sich keinen Anwalt leisten können... Das gibts auch in DE. Nennt sich Gerichtskostenbeihilfe. Kann man beantragen. Kost dann garnix. ;) 

 

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