Begadi und der Platz an der Sonne
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Ich möchte euch gerne eine kleine "Anekdote" aus einem anderen Forum mitteilen und damit meinen allertiefsten Respekt ausdrücken.

 

Es gibt in diesem besagten Forum einen User, dessen Haus durchsucht wurde. Gefunden wurden diverse militärische Artikel und ein M15A2 von CA (gemessene 0,8J mit F, unverbastelt und halbautomatisch). Dafür gab es dann einen Strafbefehl in Höhe von 3000€ für den angeblichen Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Dass da was nicht stimmen kann, sollte jedem hier klar sein.

Der User geht in Widerspruch  schaltet nun also einen Anwalt für Waffenrecht ein, es kommt zur Gerichtsverhandlung.

Dazu folgendes Zitat des entsprechenden Users:

"[...]Heute morgen war ja die Verhandlung. Besucher waren keine da, ich war der erste Fall des Tages. Mein M15A2 samt M203 war auch dabei, ebenso ein junger unerfahrener Staatsanwalt (evtl. sogar nur Referendar).

Erst wurde die Anklage verlesen, dann habe ich mich dazu geäußert. Woher die Waffe war, etc. Soweit waren alle Beteiligte zufrieden. Dann wurde die Waffe begutachtet, von der die Staatsanwaltschaft ja behauptet, kein F gesehen zu haben. Nun, auf der rechten Seite prangte das G&G Import-Marking samt F (wobei das F weiß war, das Fünfeck nur leicht eingeprägt - aber sichtbar!). Der Staatsanwalt sagte, er sähe das Fünfeck und für ihn wäre das so ok...aber nicht so der Richter!

Er war prinzipiell bereit, das Verfahren einzustellen und die Sache so zu belassen. Jedoch nur, wenn ich im Gegenzug bereit war, das M15 eingezogen zu lassen. Begründungen waren abgrundtief lächerlich und fadenscheinig, u.a.:

"...wenn nun ein Einbrecher kommt und ihnen das Gewehr klaut und damit eine Bank überfällt..."

"...wenn Gäste bei Ihnen im Haus damit Kontakt bekommen..."


"...als Familienvater braucht man sowas sicherlich nicht..."

Er machte unmißverständlich deutlich, dass er gerne das Verfahren in die Länge (über mehrere Tage und Sitzungen) ziehen würde, wenn ich mit dem Einzug der Waffe nicht einverstanden wäre. Es war deutlich zu verstehen, dass er um die anfallen Kosten für mich wusste. Mein Anwalt meinte, im Endeffekt würde ich Recht bekommen, da die Sachlage eindeutig wäre. Jedoch würden die anfallenden Kosten für Sachverständige etc. auf mir lasten und schnell 2000-3000 Euro betragen. Kurzum hatte ich keine Wahl, als diesen Kuhhandel einzugehen. Für 3000 Euro kann ich mir ja gleich ein halbes Dutzend neue M15/M203 kaufen...was mein Anwalt dem Richter auch ins Gesicht sagte (OT: Dann kauft sich mein Mandant morgen eben eine neue Waffe...). Der Richter darauf: Vielleicht setzt beim Herr B. ja auch ein Sinneswandel ein? [...]" 

Das zeigt mir persönlich das Ansinnen des Richters. Der User verfügt nicht über die Mittel, dieses Verfahren fortzuführen.

Plötzlich kommt in diesem Forum ein User daher, der folgendes schreibt:

"Hallo,
maile mir bitte den ganzen Sachverhalt, also auch wie es dazu kam, etc. an walter@begadi.com. Wir werden über unseren Anwalt, dein Einverständnis vorausgesetzt, prüfen lassen, ob eine Wiederaufnahme oder andere Aktionen möglich oder sinnvoll / mit Erfolgsaussichten verbunden sind.
Die anfallenden Kosten für die Prüfung übernehmen wir vollständig!" 
 

Hierfür möchte ich mich bei der Firma Begadi bedanken! Ich kann gar nicht in Worte fassen, wie toll ich diese Aktion finde!

Walter, du hast meinen allertiefsten Respekt!

Das Walter ein Airsoftpionier ist, war uns doch sowieso bekannt :)

Mal wieder Daumen hoch meiner Seits.

Das ist Walter, das ist Begadi.

(793 Posts)

(nachträglich editiert am 27.12.2012 um 16:49 Uhr)

Daumen hoch für Begadi und Walter

 

Das zeigt aber auch ganz klar wieder das wir oft, obwohl wir im Recht liegen, die geaschten sind.

Ohh ja Begadi ist einfach kein Normaler Airsoftshop. Die setzen sich auch für die Probleme der Kunden ein. Dafür trage ich auch mit stolz täglich mein Begadi Cap Cool

Von meiner Seite daher auch ein großes dickes "Weiter so!"

So jemand sollte auf jeden Fall unterstützt werden!

 

Irgend jemand muss dennen ja mal zeigen, das dss so nicht geht!

Und da sieht man auch wieder das manche Richter das Gesetz doch nicht kennen, oder in machen Fällen einfach nicht kennen wollen!

 

Daumen hoch für Walter und Begadi!

Meine nächsten Bestellungen werden eindeutig bei Begadi gemacht!

 

mfg

(371 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2011 um 12:03 Uhr)

Begadi ist mehr als nur ein Shop :-)) 

Und natürlich mein vollsten Respekt gegenüber "Walter" 

Was der Richter macht, ist ja mal die allergrößte Frechheit überhaupt.

Auch von mir ein sehr großes Lob und tiefsten Respekt, Walter!

Begadi ist Top!

Aber so sachen kenn ich selber.

ich Hatte Eine P8 Gbb und ein M4 SRC S-AEG und hatte Besuch der Netten Schlümpfe^^ weil so ein Heini meinte ich Würde für einen Amoklauf Üben Oo

Dan kamm der Brief der Polizei von Wegen Aussage machen meine Reaktion war Papierkorb.

Nach 2 Wochen bekamm ich auch ein Termin fur die Verhandlung "Schwerer Verstoss gegen das Waffen Gesetz" und  was soll ich sagen ich habe den Richter Abgelehnt da er vor begin der Verhandlung schon sagte er sei gegen Den Sport also auch gegen die Betreiber also auch mich Voreingenommen ist.

Neuer Richter neuer Termien Ergebniss Einstellung des Verfahrens.

Nur ca 150 muste ich Blechen weil ich den anderen Richter Ausgelacht hatte und das wars.

So was ist Leider zu offt in De zu finden Richter die Persöhnliche Hetze gegen Menschen Betreiben die ihnen nicht passen.

Rechtsstaat FTW^^

(2476 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2011 um 12:28 Uhr)

in Anbetracht dessen und was die Grünen aushecken werde ich mir wohl wieder eine Rechtschutzversicherung zulegen, die auch bei Klagen gegen Behörden und den Staat zahlt... mich kotzt es so an, dass unser Vef...ter Drecksstaat uns dermaßen kriminalisiert. Was haben wird getan, welche Gefährdung geht von uns aus, wieviele Menschen wurden durch Airsoftwaffen getötet, warum werden uns bei der Ausübung seitens der Behörden ohne Ende Knüppel zwischen die Beine geworfen??? Wovor haben diese Bettnässer in Berlin eigentlich Angst... das wir eine Revolution anzetteln? Legt euch ebenfalls eine entsprechende Rechtschutzversicherung zu und lasst uns denen zwischen die Beine treten, bis sie Halsschmerzen kriegen^^

Lobpreiset Deutschland und die hoplophobe Rechtssprechung!

Wie schön, das wir die Zeiten der einseitigen Schauprozesse hinter uns gelassen haben ;)

In oben geschilderten Fall darf der Ausgang nicht "Einstellung" lauten. Hier kann es nur Freispruch heißen. 

Für so eine Sache kann man wirklich nur noch den Hut ziehen! 

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