Begadi und der Platz an der Sonne
Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 ...

@flea: ich habe ja auch dankT geschrieben, war mehr an die masse gerichtet ;) 

Ich muss sagen Hut ab das sich Begadi sich so für die belange der Kunden einsetzt..

in dem fall war er ja nichtmal kunde bzw. es hatte nichts mit begadi zu tun 

Erst mal super von Begadi und Walter.. 

Oh man ne Rechtschutz ist ja schon fast Pflicht als Airsoftler.

Alle Achtung, diese Aktion von Wal-Gadi verdient direkt nen Kniefall.

Das Gericht greift hier sowohl materiell-rechtlich als auch funktionell über seine Kompetenzen hinaus und das kann ohne Zweifel als richterliche Willkür bezeichnet werden. Wenn's für die Allgemeinheit nich so unbedeutend wäre, müßte man direkt das Bundesverfassungsgericht bemühen denn das is'n Verstoss gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Dem Richter müßte man die Klöten genauso lang ziehen wie er das beim "Opfer" versucht. Ich frag mich manchmal wie die zu ihrer realitätsfremden Weltanschauung gekomm' sind... und sowas spricht unser Recht! Das schreit schon fast nach Anarchie. Aber nur fast ;)

Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie sich der Fall noch entwickelt, wenn sich Wal-Gadi einschaltet.

walter, wir lieben dich!

ich hatte auch schon desöfteren Kontakt mit Walter, immer korrekt, freundlich, nett und vor allem hilfsbereit.

....und Begadi sowieso super, wenn ich Sonntags ne Mail schreibe und bekomme am gleichen Tag noch ne Antwort ist das mehr als Service.

Zum Sachverhalt kann ich nur sagen so ein Richter gehört verboten, eigentlich begeht der Richter mit seiner Aussage schon eine Straftat, ich nenne das Erpressung. Wobei ich als airsoftbesitzender Familienvater das Geld auch lieber meine Kinder zu Gute kommen lassen würde als es der deutschen Justiz in den Rachen zu werfen.

Es gab da mal ein Lied einer Punkband (Name vergessen):

"Ich glaube eher an die Unschuld eine Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz."

Ist vllt. nicht zu verallgemeinern, aber manchmal passt dass.

 

Ich drücke mal sehr die Daumen, dass das alles zu Gunsten des Familienvaters ausgeht.

Ich mag nicht der Spielverderber sein, aber so wie es aussieht hat der Richter ihn zu einem s.g. formlosen Einzug genötigt. Ist das der Fall, stehen die Chance schlecht. Hatte das auch mal, wurde bei einer Kontrolle (war gerade mal 18 geworden) eingeschüchtert, unterschrieb, und als ich feststellte dass ich i Recht war, wars zu spät.

Die Aktion an sich ist ein Hohn und führt den Sinn des Fs ad absurdum!

Sowas gibt es nur in Deutschland, Armutszeugnis mehr nicht. Aber Hut ab an Walter und Begadi.


(nachträglich editiert am 04.12.2011 um 22:49 Uhr)

Der Richter kann ihm ja auch schlecht damit drohen die Waffen auf seine Kosten näher untersuchen zu lassen oder überhaupt irgendwas auf seine Kosten machen zu lassen, solange er noch nicht schuldig gesprochen wurde. Was den Spieler da geritten hat am Ende nachzugeben verstehe ich nicht so recht. Das Gericht will ihm doch irgendwas nachweisen. Dann müssen sie die Kosten auch vorstrecken wie bei jeder anderen Ermittlung auch.

Ich an seiner Stelle hätte gekämpft bis zum Schluss, denn ab einem gewissen Punkt geht es nicht mehr darum dass die Kosten des Rechtsstreites die Kosten der Neuanschaffung des Gewehres nicht mehr rechtfertigen, sondern nur noch darum diesem Richter Feuer unter seinem fetten Hintern zu machen! Und wenn man im recht ist, was dieser Spieler ja definitiv ist, muss man sich auch nicht einschüchtern lassen, geschweige denn zu irgendwas überreden lassen. Beispielsweise zur Zerstörung des eigenen Eigentums über die Befugnisse des Richters hinaus.

Völliger Käse!

Ahoi!

mal eben zu den beiden leuten, die meinen eine rechtschutzversicherung zu brauchen:

da wird strafanzeige gestellt, das übernimmt kein rechtschutzversicherer. wenn der prozess allerdings gewonnen wird, kann man den für die retourkutsche gut gebrauchen ;)


(nachträglich editiert am 04.12.2011 um 22:53 Uhr)

Alle Rechtschutzversicherer bieten ein Zusatzpaket für Strafanzeigen an. Und wer im Airsoftsport tätig ist, was ja bekanntlich immer noch eine Randgruppe gegenüber unserer Politik ist, sollte seine Rechtschutzversicherung auch mit dieser Zusatzleistung ausstatten. Denn siehe da, man könnte es eines Tages gebrauchen.

die "zusatzpakete" im strafrecht beziehen sich allerdings nur auf berufliche oder ehrenamtliche(verein. etc) strafanzeigen der persönliche bereich ist hiervon ausgenommen.

Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 ...



Anzeige