Seite: 1 2

http://egun.de/market/item.php?id=2943034

 

Artikel-ID: 2943034

 

Hier wird was vergleichbares verkauft und hierfürwird  die WEB verlangt. Ich nehme mal an das die alten Dinger nicht die BAM Zulassung haben.

Nur zugelassene Rauch-/Knallkörper dürfen verkauft und benutzt werden.

Da die Bundeswehr nicht über solche geprüften und dadurch zivil zugelassenen Rauch-/knallkörper verfügt, sind diese für den zivilen Markt illegal. Es kann durchaus sein das neuerdings für Ausbildungszwecke neue Mittel zur Verfügung stehen aber ich persönlich wäre da vorsichtig, ob man dir nicht abgelaufenes oder unbrauchbares, bzw schädliches Material(Chlorgasnebel) verkaufen will.

Es gibt aber auch legale Rauch-/Knallkörper aber diese haben auch beschränkte Nutzungsbedingungen... Beispiel: Silvesterknaller

Thema Licht und Laser, dem Gesetzgeber sind und waren Augenverletzung egal als das im Waffengesetz eingetragen wurde, es ging legiglich um den psyologische Effekt des Laserpunktes, im gleichen Zuge wurde auch die feste Lampe verboten...

Mfg Olli

Also die Rauchgranaten haben eine BAM Nummer und sind somit legal (wie und warum die die haben fragt mich net kp).

 

Sollte ich was vergessen haben lasst es mich bitte wissen.

Dann darfst du sie ganz legal besitzen...

Bitte nur zu dem Thema und keine Licht/Laser Dsikusion davon haben wir ja schon einige Threads zu.

 

Zu den Granaten diese sind illegal da die Granaten wie schon gesagt keine BAM- Zulassung haben.

Meines Wissens Nach müssen BW- Restbestände entschärft werden bevor Sie dem zivilen Markt zugeführt werden dürfen.

 

@ Bela

Ähh wie bereits geschrieben haben die aber ne BAM Nummer.

Ganz einfach wenn die eine Bam nummer haben und du 18 bist darfst du sie benutzen aber nur wenn an silvester

so und an die andern leute kommt mal auf denn punkt meine fresse

Sirke schrieb:

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=10140




googel: nebelkerze kaufen



http://www.feuerwerksverkauf.de/feuerwerk_rauchartikel.html



Kein Rauch ohne Feuer – Über Rauchpulver, Rauchpatronen, Nebelkerzen, Rauchgranaten und alles, was qualmt



Rauch und Feuer gehören fest zusammen und ohne Rauch wäre der Feuerwerksspaß in vielen Fällen nicht vollständig. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich ein nicht geringer Teil der Pyrotechnik um Rauch und dessen Erzeugung kümmert. In diesem Artikel möchten wir ein wenig auf die verschiedenen Rauchartikel wie Rauchpulver, Rauchpatronen, Rauchgranaten, Nebelkerzen und Handrauchfackeln eingehen, auf ihre Funktionsweisen und Einsatzmöglichkeiten. Eine schlechte Nachricht haben wir gleich zu Beginn: Zum 1.1.2008 wurde allen losen pyrotechnischen Sätzen der Klassen T1 die Zulassung in Deutschland entzogen.

Da hierzu auch das klassische Rauchpulver gehört, das Sie unter den Bezeichnung Bengalpulver, Bengalfeuer oder auch Theaterfeuer kennen dürften, ist hier keine Lieferung mehr möglich. Wir sind durchaus traurig über diese Gesetzesänderung, da mit dem farbigen Rauchpulver, bzw. Bengalpulver sehr schöne Effekte erzielt werden konnten, die gerade beim Outdooreinsatz oft für staunende Gesichter sorgen konnten. Leider müssen wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Rauchpulver bzw. Bengalpulver, das vor diesem Termin erworben wurde, nicht mehr verwendet. So sieht es der Gesetzgeber zumindest vor. Na denn, adios geliebtes Rauchpulver, wir werden Dich vermissen. Für uns bedeutet das natürlich auch, dass wir Bestellungen von Rauch- und Bengalpulver in unserem Onlineshop nicht mehr entgegennehmen können, so gerne wir das auch täten. Auch wir selbst dürfen dieses Rauchpulver nicht mehr verwenden, da es schlicht und einfach keiner aktuellen Feuerwerksklasse mehr zugeordnet ist und damit definitiv verboten wurde. Im Jahr 2009 soll es dann die neuen Klassen S1 und S2 geben, die das Problem des Bengalpulvers lösen sollen und denen dieses Rauchpulver zugeordnet sein wird. Eigentlich war eine solche Regelung für Rauchpulver schon für Ende 2007 geplant, scheiterte allerdings daran, dass das zuständige Bundesministerium des Inneren und das Bundesamt für Materialforschung sich in Sachen Bengalpulver nicht einigen konnten. Wie diese Regelungen für den Privatanwender aussehen werden, ist derzeit leider noch nicht zu sagen: Wir halten Sie aber zum Thema Rauchpulver an dieser Stelle auf dem Laufenden.


Aber es ist nun auch mal nicht alles verboten, was Rauch erzeugt. Ein Themenbereich, den wir hier anschneiden möchten, sind die sogenannten Rauchpatronen und Rauchkörper die Sie ebenfalls in unserem Onlineshop für Feuerwerksbedarf erhalten. Rauchpatronen, wie der Name schon sagt, sind ein Raucherzeuger in kompakter Patronenform und sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz ihrer kompakten Größe einen besonders hohen Ausstoß an Rauch haben. Rauch kann dabei sehr unterschiedliche Farben haben und wie die Farben in den Rauch der Rauchpatronen kommen, das ist wiederum ganz einfache Pyrotechnik und damit Chemie. Rauchpatronen - und auch alle Arten von Rauchpulver - erzeugen so genannte exothermische Reaktionen, was leicht hochtrabend klingt und nichts anderes beschreibt, als einen Vorgang, bei dem Wärme freigesetzt und Energie abgegeben wird. Alle Arten von Verbrennungen und Explosionen gehören zu den exothermen Reaktionen. Die Funktionsweise der Raucherzeugung soll hier am Beispiel von weißem Rauchpulver beschrieben werden. Letztlich funktionieren auch andersfarbige Raucherzeuger nach diesem Prinzip – hier ist die Art der Chloridbeimischung entscheidend für die Farbigkeit.

40% des weißen Rauchpulvers bestehen aus Ammoniumchlorid, dem Ammoniumsalz der Salzsäure, das in fester Form eine weißliche Farbe besitzt und in der Natur als Mineral vorkommt. Hier ist es unter dem Namen Salmiak allgemein bekannt. Wen es interessiert: Der Name Salmiak beruht eigentlich auf einer historischen Verwechslung. Salmiak wurde im Altertum in der Nähe des Ammon-Tempels im heutigen Ägypten entdeckt und für normales Steinsalz gehalten. Der Name Salmiak leitet sich von der Bezeichnung „Sal ammoniacum“ ab, was „Salz des Ammon“ bedeutet. Ammon hin, Altertum her: In unserem weißen Rauchpulver ist das Ammoniumchlorid in erster Linie für die direkte Raucherzeugung und die typische dichte weiße Farbe zuständig. Um eine stabile exotherme Reaktion auszulösen, bestehen 30% des Rauchpulvers aus einem Oxidationsmittel, in diesem Fall zumeist Kaliumchlorat. Weitere 30% des Rauchpulvers werden von organischen Stoffen gebildet (Harze, Zucker, etc.), die der Verbrennungsreaktion die richtige Menge an Brennstoff liefern. Durch die Erwärmung des organischen Materials sublimiert das weiße Ammoniumchlorid von seinem festen Zustand zu Gas und das Ergebnis ist der bestens bekannte Effekt des weißen Rauches unseres Rauchpulvers.


Farbiges Rauchpulver erhalten Sie auf dem freien Markt fast ausschließlich in gepresster Form und in unserem Onlineshop als Rauchpatronen. Der Name Rauchpatrone ist hier zugegeben etwas irreführend, da es sich nicht um Patronen handelt, die mit einer Vorrichtung abgefeuert werden, sondern um eine Kunststoffkartusche, in die Rauchpulver eingefüllt wird und unter entsprechendem Druck verfestigt wird. Vorteil hierbei ist, dass sich Rauchpatronen sehr viel kontrollierter abbrennen lassen, als dies mit losem Rauchpulver möglich wäre. Die Rauchpatrone wird dazu plan, mit der Öffnung nach oben auf eine ebene Fläche gestellt und angezündet. Hierzu ist die Verwendung von Zündhölzern zu empfehlen, da es unter Umständen einige Zeit dauern kann, bis die Oxidation einsetzt und ein Feuerzeug sich dabei sehr schnell erhitzt. Besonders empfehlenswert beim Zünden von Rauchpatronen sind so genannte Sicherheitssturmstreichhölzer, die Sie ebenfalls in unserem Shop erhalten und die besonders lange brennen, wobei sie unempfindlich gegen Windeinflüsse sind. Bei der Benutzung von Seenot Magnesiumfackeln - auch Starklichtfackeln genannt - entsteht ebenfalls eine sehr beachtliche Menge an Rauch durch die Zumischung von Magnesium.

Klassische Anwendungsbeispiele für Rauchpatronen sind der Einsatz bei Feuerwehr und THW, wenn es das Aufspüren von Löchern in Rohrsystemen geht, die Verwendung bei Strömungstests, beim Segelkunstflug, bei Modellflugzeugen oder auch bei Film- und Fotoaufnahmen. Rauchbomben oder Nebelkörper und Nebelkerzen aus dem militärischen Bereich unterliegen der T2 Zulassung. In unserem Onlineshop erhalten Sie grundsätzlich qualitativ hochwertige Rauchartikel namhafter Hersteller, die wir selbst in der Praxis erprobt haben. Sollten Sie weitere Information zum Thema Raucherzeugung benötigen, wenden Sie sich doch einfach an uns. Wir beantworten Ihre Fachfragen schnell, verständlich und praxisnah.

Sry hat ich überlesen. Dann solltest du die Dinger besitzen dürfen.

An deiner Stelle würde ich aber einfach mal bei der Polizei nachfragen da es sich bei den um "Militärbestände" handelt die wiederum nicht einfach so verkauft werden dürfen.

ja nextes problem was ich aber seh ist das ding was sirke angesprochen hat also was er geschrieben hat :D

einziege möglichkeit wenn die wirklich bam nummer haben und so das man die beim softair spielen auf dem dafür ausgelegten gelände nur benutzt mit was schriftlichen von der polizei oder sowas in der art

beste variante ist wirklich probiers mal bei denn blau männern und frag die mal ob es da möglichkeiten gibt die zu benutzen

Ich spiele zu 99% im Ausland das Problem mit dem benutzen habe ich daher also nicht, wollte nur wissen ob ich es hier in Deutschland legal haben kann, aber mit BAM Nummer ist es ja null Problem (achja sind Kaltbrenner daher die Nummer scheint sich um Testanschaffungen zu handeln die vom zivilen Markt kommen).

ok ich glaub da wer das Problem gelöst wenn du sie im ausland benutzt und keine flamme entsteht ^^

 

will auch :D

Seite: 1 2



Anzeige