Verweigerung Rückgaberecht - Zulässig ?
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Hallo

 

ich brauche dringend eure Hilfe betreffend eines etwas seltsamen Verhaltens eines Shops.

 

Situation :
- AEP bestellt und geliefert bekommen, ausgepackt, paar Schuss gefeuert, eingepackt und Widerruf beantragt

 

Der Shop lehnt dies jetzt ab und sagt, dass ein Artikel der (egal wie) benutzt wurde NICHT zurückgegeben werden kann. Und verweist auf folgenden Text auf Ihrer Website :
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

 

Ich lese da zwar genau das Gegenteil raus, der Telefonsupport wird aber direkt unfreundlich und sagt er habe Anweisung nicht mehr mit mir über dieses Thema zu verhandeln.

 

Könnt ihr mir kurz sagen, ob der Shop wirklich im Recht ist ?
Bis jetzt hatte ich nie Probleme mit einer Rückgabe...

 

grüße

Adrian

Ich lese da auch das Gegenteil raus. Solange an der Ware nichts beschädigt ist, und du sie innerhalb der 14 Tage zurück geschickt hast, muss man dir das Geld erstatten. 

Schreib einen Brief an den Shop, weise bestimmt noch einmal daraufhin und drohe damit die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben(Rechtsschutz deckt das mit ab!) 

Den Brief per Einschreiben schicken so dass du benachrichtigt wirst und sicher gehen kannst dass er zugestellt wurde. 

Stellen die sich weiter quer: Ab damit zum Anwalt.

Sollte weiterhelfen.: http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/e-commerce/gesetzesaenderung-im-widerrufsrecht-juni-2014.html

 

Wenn die weiter bocken: Anwalt.

Wenns sich nicht lohnt: selber verkaufen und schönen Verriss über den Laden publizieren.

Es liegt definitiv keine Beschädigung vor - ich habe nur dummerweise in der Widerrufsmail angegeben, dass ich Widerrufe weil das Schussbild nicht okay ist.


Daher möchte der Shop den Widerruf nicht akzeptieren, da die Waffe ja benutzt wäre.

 

Zitat am Telefon : "Sie haben eine Waffe gekauft und keinen Pullover, wenn sie die Waffe abgefeuert haben, haben Sie kein Rückgaberecht mehr"

 

Gott nervt mich das.


(nachträglich editiert am 13.10.2014 um 13:22 Uhr)

Da ist jetzt die frage rein theoretisch müstest du den wert verlust ersetzten da du sie geschossen hast. Das geht über die prüfung der ware auf ihre Eigenschaften (wie du es in einem laden kannst) hinaus. Dir nachzuweisen das du die geschossen hast ist eine andere sache. Prinzipiell gilt bei gewerblichen käufen im Internet ein rückgaberecht von 14 tagen ohne angabe von gründen. Darauf würde ich an deiner stelle verweisen. Hast du die schon länger als 14tage wirds schwiriger da ist es dann kolanz vom Verkäufer ob er die zurück nimmt solange kein mangel besteht. Wie heißt der shop? 

In der eMail habe ich angegeben, dass ich geschossen habe. Damit hat der Shop den Nachweis :(

Das ist dann natürlich eigene doofheit sry ist aber so wenn was nicht past einfach zurück schicken. 

Der Text den du eingefügt hast sagt,das sie es zurücknehmen MÜSSEN.Denn wie sollst du denn die Eigenschaften testen wenn du sie nicht benutzt?

 

Innerhalb dieser ersten 14 Tage müssen sies zurücknehmen.DU bist mit den Eigenschaften(hier die Schussleistung) nicht zufrieden.Fertig

Im gesetzestext isr das so vormuliert das du die ware in dem umpfang testen kannst wie es in einem laden üblich wäre. Und mal ehrlich wer hat hier im laden schon beim kauf mit der asg rum geballert. Daher gwht das über das normale prüfen auf die Eigenschaften hinaus

"Innerhalb dieser ersten 14 Tage müssen sies zurücknehmen.DU bist mit den Eigenschaften(hier die Schussleistung) nicht zufrieden.Fertig"

Ihr wisst schon, dass das Fernabsatzgesetzt am 15.06.14 geändert wurde oder?

14tägiges Rückgaberecht ist im Prinzip weggefallen. Amazon und Co. haben das weiter, weil sie so arbeiten möchten aber müssen tut das kein Shop mehr.

es geht um folgende Widerrufsbedingungen :

 

https://www.shoot-club.de/content/widerrufsrecht/

 

Ich finde hier KEINE Ausschlusskriterien... oder ?

Das Fernabsatzgesetz kennt keinen Verfall des Widerrufsrechts o.ä. Die müssen den Artikel zurücknehmen, solange du fristgegercht schriftlich widerrufen hast. Etwaige Wertminderung durch Benutzung müssen sie dir nachweisen und dann in Rechnung stellen. 

Failix noch mal zum mitschreiben: Es gibt kein einfaches Recht mehr auf Widerruf. Man muss jetzt einen richtigen Grund haben etwas zurück zugeben, zb. Kleidung fällt kleiner/größer aus als normal, Ware entspricht nicht der Beschreibung oder Beschreibung war unzureichend.

Da der Shop dies aber nicht in ihren AGB´s geändert hat, hat man darauf noch Anspruch wie zuvor.

Für Adrian bleibt wahrscheinlich nur der juristische Weg und zukünftig besser bei den bekannten/vertauenswürdigen Shops bestellen.

Ja, war dummerweise einiger der wenigen Shops, die die M92 als AEP im Angebot und lieferbar hatten.

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 13.10.2014 um 14:09 Uhr)

Marcel, ich hab ja nichts gegenteiliges behauptet. Wenn der Kunde ein Recht auf Widerruf hat (aus den von dir genannten Gründen), dann kann der Shop das nicht einfach abschmettern. Deshalb mein Hinweis: wenn der Widerruf fristgemäß eingeht und der Form entspricht (mittlerweile wird von Gesetz ja eine gewisse, schriftliche, Form vorgeschrieben), kann der Shop die Rücknahme des Artikels nicht verweigern. Sie können natürlich einen Wertausgleich verlangen. Aber rücknehmen müssen sie es trotzdem. 

P.S.: Sebstverständlich schiesse ich ne ASG wenn ich sie im Laden kaufe vorher. Dafür hat der Shop ja eine Schiessbahn, Akkus und BBs bereitliegen. Eine geringe Anzahl an Schüssen kann also durchaus als angemessene Funktionsprüfung gedeutet werden. 

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