Verweigerung Rückgaberecht - Zulässig ?
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Sorry dann habe ich ich das missverstanden aufgrund der Einleitung: Das Fernabsatzgesetz kennt....

[Post von User 44252 (13.10.2014 14:30) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Kurzes Update :

Habe ein Schreiben aufgesetzt, dieses per Fax und eMail an die Geschäftsführung gesendet, darin nochmal auf das Widerrufsrecht und die eigenen AGB verwiesen.

Desweiteren 14 Tage Frist gesetzt und ansonsten gedroht den Fall an einen Anwalt zu geben.

3h später kommt jetzt von der gleichen Mitarbeiterin, die am Telefon richtig unfreundlich wurde folgender Text :

 

"Sehr geehrter Herr W.

da Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen schicken Sie die Ware bitte auf eigene Kosten an uns zurück.

Vielen Dank."

 

 

Warum nicht gleich so ? :(
So verkrault man nur Kunden.


(nachträglich editiert am 13.10.2014 um 17:49 Uhr)

1.Es heißt "vergrauelt"..

 

2.Weil manche Shops halt erst reagieren wenn man mitm Anwalt droht

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