Airsoft aus Amerika mitbringen
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Hi Leuts,

Ich wollte mal wissen ob es ginge, eine vorort Gedrosselte Waffe, mit orangem Flashhider, im gepäck mitzubringen?

Ich würde sie mir selber schicken in 2 paketen also auseinander gebaut!

 

sonst macht sich das beim durchleuchten bestimmt gut am Flughafen!!

 

Ach was, pack sie ins Handgepäck. Am besten zusammen mit 30 Flaschen Shampoo....


Ne mal im ernst, muss nicht auch bei ner gedrosselten nen Importeurstempel drauf? Selber einführen ist doch eigentlich keine gute Idee oder täusche ich mich da?


(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 01:06 Uhr)

soweit ich weiß benötigen softairs unter 0,5 joule keinerlei markierungen - auch dieser

Trotzdem würde ich mir das mehrfach überlegen, das könnte auch leicht ins Auge gehen - ein Ausländer, der an nem großen amerikanischen Flughafen mit nem Sturmgewehr im Gepäck einsteigen will - hallo US PATRIOT Act. :D

 

MfG Cpt

Der Import nach DE ist okay, aber du musst sicher sein, dass es mit deinen 0,5J passt. Hast du keine akzeptierten Papiere dafür, was du nicht haben wirst, geht's bestimmt erstmal zum Beschussamt. (Geladenen Akku beilegen.)

Markieren brauchen 0,5er keine. Die Gesetze sehen da nichts vor. Alle Markierungen sind freiwilliger Natur.

 

Einmal pragmatisch gedacht:
Wenn du nicht ca. 3 Stunden im Verhörraum gefilzt und vernommen werden willst, rate ich dir davon dringend ab. Die Amerikaner durchleuchten natürlich dein Gepäck und siehe da, ein Gewehr. Wenn du Glück hast, führen sie dich ruhig weg ins Hinterzimmer, wenn du Pech hast, guckst du in einen Lauf. (Lass mich mal übertreiben.) Je nachdem, wie die Leute in der Situation reagieren und ob du sie vorwarnst.

Es wäre sicherlich stressfreier, die das Ganze per Post zu schicken oder die Idee über Bord zu werfen.

(38 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 02:58 Uhr)

Soweit ich weiß, darfst du keine Abzugseinheit verbaut haben, d.h. so weit es geht zerlegen und man sollte sich lieber direkt beim Zoll erkundigen. Ich persönlich, rate dir aber davon ab. 

War es nicht so dass auf den waffen oder der Verpackung ein CE Zeichen drauf sein muss?

In einfachen Worten ausgedrückt : Lass es!


(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 06:15 Uhr)

Selbst Einzelteile machen in DE schon Probleme! Sofern du dort keine Sammlung hast, kauf sie lieber hier, oder im EU Umland.

Eine Alternative wäre, sie dort vor Ort zu kaufen und durch den Shop per Post an dich schicken zu lassen.

Dann darfst du dich allenfalls mit dem dt. Zoll rumschlagen

(1216 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 08:52 Uhr)

Alles halb so wild...

Du musst einfach bei Deiner Fluggesellschaft nachfragen was Du bei einem Waffentransport zu beachten hast. Ist absolut nichts außergewöhnliches da jedes Jahr Tausende Sportschützen mit Ihren Waffen rund um den Globus fliegen.

Der Koffer wird dann schon beim Einschecken speziell gekennzeichnet so dass nicht beim Durchleuchten sofort Großalarm ausgelöst wird.

Das große Problem ist, die Behörden, Zoll und Polizei in Deutschland, sind es gewohnt das jede ASG ein Händler und Energiemarking hat, auch wenn es bei den 0,5ern rein rechtlich gesehen keine Vorschrift ist.

Wie schon zigfach berichtet wurde, werden ASGs gänzlich ohne Markings darum nicht selten ersteinmal von Zoll/Polizei einkassiert, zum LKA geschickt, dort geprüft und mit viel Glück, wenn alles OK ist, paar Monate später (unsere Beamten haben es da noch weniger eilig als sonst) wieder herausgerückt.

Wenns ganz blöd läuft, bekommt man dann auch noch die "Bearbeitungspauschalen" aufgebrummt, da die ASG ja "unkenntlich" war und darf sich dann mit denen herumstreiten, das die in Deutschland bei 0,5J ja gar keine Markierungspflichten hat.

Fazit: die Potentiellen Risiken und Probleme wären es nicht wert, es sei denn es ist ein ganz besonderes Modell das es bei uns garnicht zu bekommen gibt.

Mal was gaaaanz verrücktes. Solltest du es so versuchen berichte mal was raus gekommen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html

19. Juli 2006 gültige Beschussverordnung und hier im § 11
(devil) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen.
-----oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden----


Ich lasse einen Freund ein Chrono kalibrieren und er bringt im Ausland das F auf die Waffe und erstellt ein eigenes Beschussprotokoll. 

 

 

Irgendwas habe ich vergessen oder übersehe es. Ohh... und ich weiß das ich hier im ASVZ jede menge Qualifizierte Experten finden werde. 

(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 11:33 Uhr)

@Sirke™ fordert eine "Begnadigung für Corpus"!

Der Haken an deinem Vorschlag, die Anbringung des F darf samt Vertrieb, darf nur ein in Deutschland zugelassener und niedergelassener Händler, mit einer Deutschen Waffenhandelszulassung anbringen, der das jeweilige Modell bei der PTB eingereciht, genehmigt und in der PTB Anzeigenliste eingetragen bekommen hat.

(13613 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 11:09 Uhr)

Ach echt? Warum Importiert dann GSG Waffen mit F aus China?

Warum bringt dann ASG F auf?

Wo bitte schön steht das das nur in DE gemacht werden darf? Das F ist in keiner weise geschützt. Das darf jeder aufbringen. Die Gültigkeit ist hier der Knackpunkt. Diese wird ja durch das aufgezeigte verfahren "hergestellt".

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