Airsoft aus Amerika mitbringen
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Zum Thema Import aus den USA im Gepäck kann ich dir bei meiner Rückkehr mehr berichten.

Ich plane allerdings nur den Import eines Bodys. Ich habe mich bereits mit dem deutschen Zoll in Verbindung gesetzt und die Einzelheiten abgeklärt.

Die ASG sollte auf jeden fall demontiert sein, soweit irgend möglich. Sie sollte keine "wesentlichen Waffenteile" enthalten, im Fall einer ASG ist das:
Gearbox, Innenlauf, Hopup
Sofern das alles gegeben ist hast du beim deutschen Zoll schon mal keine Probleme.

In den USA werde ich auf jeden fall bereits beim Check-In darauf hinweisen das sich in meinem Gepäck ein Airsoft Body befindet der Zerlegt ist.

Falls ich bis zum 20.09 nicht schreibe werde ich wohl irgendwo in einem dunklen Raum in oranger Uniform sitzen. 


(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 14:28 Uhr)

Ich hab letztens ein video von desert fox gesehen wo er erklärt wie er seine waffe immer nach europa bringt oder transportiert. Einfach mal gucken :)

mfg de polle

An den lieben melder...was solln das es ist als hilfe gemeint, was ist daran schädlich.  Mich würde es freuen wenn du dich per pn mal meldest und es erklärst

(1770 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 11:37 Uhr)

@ Sirke™ fordert eine "Begnadigung für Corpus"!

Ui ui ui, da hat aber jemand offensichtlich mächtig Nachholbedarf in rechtlicher und WaffG Hinsicht.

Da ich als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte besitze, entsprechende Prüfungen abgelegt habe und in Zusammenarbeit mit meinem Cousin (Große WHL) mit unter auch seinen Waffenhandel (Airsoft, Paintball, freie Waffen sowie scharfe Waffen) betreue, muss hier offenbar dringend einiges richtiggestellt werden:

Die Anbringung des F erfolgt aus Produktionsgründen meist schon in Asien, ganz rechtlich sauber ist es dennoch nicht.

Der legale Vertrieb in D darf nur durch einen in D zugelassenen Händler erfolgen.

Dazu kommt das man nichts mit F in D verkaufen darf, was nicht vorher bei der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) eingereicht, geprüft, freigegeben und in die PTB Anzeigenliste eingetragen ist.

Die Genehmigung zum Anbringen des F, darf in D nur das PTB erteilen und diese erteilen es nur an in D ansässige und zugelassene Händler, welche von jeder einzelnen ASG, welche sie mit F vertreiben wollen, Testmuster an die PTB senden müssen.

Die z.B. von ASG mit F und dem ASG Händlermarking versehenen Airsofts, sind rechtlich gesehen in D illegal, da ASG keinen Sitz in D hat und definitv keine Genehmigung und Eintragung des PTB hat.

U.a. daran erkennbar, das keine einzige Airsoft von ASG in der PTB Anteigenliste zu finden ist, kann und darf ja auch nicht, da sie keinen Sitz und keine Zulassung in D haben.

Das F im Fünfeck ist SEHR WOHL ein rechtlich in D geschütztes Zeichen, das NUR von der PTB erteilt wird und NUR von in D zugelassenen Händlern angebracht und vertrieben werden darf.

Wer es als nicht Deutscher Händler illegal anbringt, wer keine Eintragung und Freigabe der PTB sowie Eintrag in der PTB Anzeigenliste hat und wer illegale mit F markierte Airsofts vertreib, der macht sich damit und mit der illegalen Anbringung des F im Fünfeck eindeutig STRAFBAR.

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 11:55 Uhr)

Waffenrechtliches nicht ohne § verbreiten.

 

und da sirke ne PDF vom BMJ hat, hat er schonmal den Anfang gemacht. und sogar noch die § daraus zitiert.

 

Robby, nur weil ihr es nicht anders wisst/gesagt bekammt oä. muss es nicht richtig sein, bzw. alles andere Falsch sein.

(824 Posts)

(nachträglich editiert am 23.10.2013 um 09:49 Uhr)

also ich bin immer noch der Meinung Bau es auseinander und schick es dir in 2 Parketen!

Bau auch die Gearbox auseinander und teile die auf!

Wichtig ist meiner meinung nach das es 2 Pakete sind!

Denn man darf ja auch kein Challenger Kit von Systema Importieren weil alles in einem Parket ist und man es nur zusammen bauen muss..

Ich Persönlich würde eins zumeiner oma und eins zumir schicken!

Am besten noch nen Toy aufkleber drauf!

Dann gehen die meisten Parkete sogar ohne Probleme durch den Zoll!

Von der variante Im Gepäck halte ich nix!

Ruckzuck biste nen terrorist!

und nen fall für die Bild zeitung..

Überschrift: Trottel versucht eine Waffe ins Flugzeug zuschmuggeln!

Terroristen jetzt auch aus Deutschland?

;-)

edit by flea: unnötige Zeilenumbrüche entfernt. Bitte beim nächsten mal auf Formatierung achten.

Mal erhlich warum mus mal eine As in den USA kaufen und mitbringen ? und jetzt sag bitte nicht die gibt es hier nicht ... den Ärger würde ich mir ersparen, den unter umständen machst du dich der Illegalen einfuhr von Schusswaffen Strafbar, und damit ist nicht zu Spaßen das Strafmass kann gewaltig werden

was sollen hier eigentlich diese ganzen "warum?" fragen? ist doch sein Bier warum ers will.

und wenn er sich an alles hält was in D legal ist, kann er zwar ne anzeige bekommen, die aber verfliegt bei genauerer Prüfung.

wenn ers halt machen will und den stress will soll er.

at: Robby

 

Alles richtig und durch mich unbestritten. Jedoch schrieb ich nicht vom "vertrieb einer ge F ten Waffe"

Es ging hier um die einfuhr einer Privaten nicht für den Verkauf bestimmten Freien Waffe.

Da er kein Handel damit betreiben will, könnte er nach diesem vorgeschlagenen Verfahren handeln.

Da du ja eine WBK besitzt, hast du gewiss schon einmal etwas von einer "Verbringungserlaubniss für Schusswaffen" gehört. Diese ist hier der Hacken an der Sache ;) und bricht dem Vorschlag im Prinzip das Genick. Leider muss ich so ein Ding, etwa einmal im Jahr, ausfüllen wenns wieder nach England geht.

 

 

at: Melder wg "falsche Information / Halbwissen" (das betrifft alle bisherigen Posts in dieser Unterhaltung) 

Was soll der Quark? Nichts von dem geschiebenen ist Halbwissen. Meins ist per § belegt und Robby sein Text ist ebenfalls Richtig, nur vom falschen Ende betrachtet aber trotzdem richtig.

In meinem Fall:

Ich Fliege in die USA und besuche dort einen Freund. Wir werden vor Ort auch ein Airsoft Event besuchen und den Markierer Body gibt es wirklich nicht in DE zu kaufen, klar könnte ich Ihn von diversen Shops einfach importieren lassen und gut is, aber ich brauche bzw. möchte ja nur den Body importieren.

Natürlich habe ich mich bereits rechtlich abgesichert indem ich mit dem deutschen Zoll sowie dem US Zoll via US Botschaft abgeklärt habe. Ich warte momentan zwar noch auf die Antwort der US Botschaft aber im Falle einer Absage werde ich das ganze natürlich nicht "schmuggeln".

Komplett funktionstüchtig, also mit allen Internen teilen und Zusammengebaut würde ich es auch niemals versuchen, das schreit einfach nach Homeland Security Einsatz.


(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 21:18 Uhr)

Also vom nicht Rechtlichen Teil abgesehn kann ich dir sagen das es egal ist wie du vor gehst. Ich persönlich hab mir aus Kosten und Zeitgründen am Check In angewöhnt die Waffen bei der Buchung gleich anzumelden (bei Lufthansa sogar um sonst). Du kannst es aber auch direkt am Check In machen. Du solltest die Waffe aber aufjeden fall in einem getrennten Koffer haben und nicht in dein Handgepäck oder in den Koffer mit den Kleidern. Der Waffenkoffer wird danach speziell markiert, und gut ist. Ich rate dir aber nach der Landung immer zuerst beim Gepäckband zu warten bis alle weg sind, hatte das schon ein paar mal das meine Waffe dort ankahm und nicht beim Zoll. Ansonsten musst du sie einfach beim Zoll holen und gut ist. Ein Prüfprotokoll des Shops wäre hilfreich um gleich zu sehn das es eine 0,5er ist. Bei Waffen die von DE sind hilft die Shoprechnung falls die guten Beamten einen schlechten Tag haben.

 

Ob du allerdings eine 0,5er importieren darfst weis ich nicht, aber da es ja scheinbar innerhalb der EU geht wird das auch gehn. Ausland ist schließlich Ausland.

(1670 Posts)

(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 19:55 Uhr)

@Finger 

Bei der Aus-/Einfuhr würde ich auch noch darauf achten, das er original verpackt ist und die Rechnung dabei ist, das erleichtert den Beamten auf beiden Seite  zu erkennen, das es sich nur um Spielzeugzubehör handelt und nicht um eine Waffe. Aber du kannst den Body dann nur für eine 0,5er verwenden, ausser du lässt ihn "F"en.


(nachträglich editiert am 24.09.2013 um 19:49 Uhr)

Woher hast du diese Info?

In seinem einzigen Beitrag hier steht wörtlich "eine vorort Gedrosselte Waffe, mit orangem Flashhider"- da steht nichts von nem Body...

(bezieht sich logischerweise auf den Themenersteller, alle anderen die hier "achja ich auch" schreiben, sind unerheblich)

 

MfG Cpt

Sorry, hab mich vertan, bezog sich auf meinen vor-vorposter, habs geändert.

So jungs und mädels,

ich bin wieder in schland angekommen nach meinem 10 Tage aufenthalt in den Staaten. Ich bin auf dem Rückflug mit United Airlines geflogen und als erstess in München und dann in Hannover gelandet.

Mitgebracht habe ich:
1x G&G AK AIMS mit Gearbox
1x ICS M4 CQB RAS mit Gearbox

Die Markierer waren soweit eben möglich zerlegt und die Gearboxen entsprechend vom Body getrennt. In den USA wurde ein Zettel mit diversen Informationen von der TSA in meine Tasche gelegt in der sich alle Teile befanden, aussen wurde ebenfalls ein Aufkleber an der Tasche angebracht der über die Kontrolle mit Datum und Ort der Untersuchung auskunft gibt.

Ich wurde weder von der TSA bedrängt, noch vom Zoll in irgend einer Form in Empfang genommen.

(Ja ich bin mir bewusst das ich die Vollauto Gearboxen nicht in meine F-losen bodys installieren darf sofern ich nicht die Leistung extrem verringere oder die Semi only umgebauten Gearboxen samt Material an das Beschussamt gesendet habe) 

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