A.S.K. Tuttlingen

Vor stellung eines neues team !!!

Danke an alle die sich die zeit nehmen dises viedeo anzuschauen.



AN ALLE:

Ingo May hat Recht, ihr habt unrecht.

Es geht weder um das Video noch um ob er es besser machen kann, ich kann in ein Kino gehen und auch ohne einen Film gedreht zu haben sagen, dass er mir nicht gefällt.

Zweitens. Euer Gelände ist illegal. Punkt.

@Stefan "fünftens was Spaziegänger angeht jedesmal wenn jemand vorbeigelaufen ist gab es einen rundruf bei uns und alle waffen wurden gesichert und man wartete ab bis die zivilpersonen aus dem schußfeld waren"

ALTER?! Hast dun knall? Das kann schwere Folgen haben bis zu Bußgelder. Mit der heutigen Politk und Terrorpanik (Amoklaufpanik)!

Du brauchst gar nicht erst zu argumentieren. Sowas ist absolut tabu und das macht man nicht. Unterstützen schon gar nicht!
@ Ingo May schlecht über Videos reden kann jeder aber wie wäre es mal selbst ein video ins netz zu stellen mal schauen was dann rauskommt
zum ersten das video ist für den anfang erstmal gut gemacht worden
zum zweiten es werden noch bessere videos folgen
zum dritten die ganzen leute die da alle mitgemacht haben waren mit spaß dabei und es hat ihnen gefallen zumindest habe ich noch keine beschwerden gehört.
viertens soviel ich weiß ist es alles legal und genehmigt
fünftens was Spaziegänger angeht jedesmal wenn jemand vorbeigelaufen ist gab es einen rundruf bei uns und alle waffen wurden gesichert und man wartete ab bis die zivilpersonen aus dem schußfeld waren
Die Ausrüstung und eigentlich auch der ganze Rest erinnert mich einwenig an die Zeit, als ich noch mit ner Knifte vom Rummel illegal im Wald zocken war-schön und gut, Gelände legal oder grenzwertig-aber mit einer Fackel auf dem Boden rumkrebsen geht gar nicht!
Echt cool aber beim nächsten mal müssen wir dan mal videos machen das wird bestimmt noch besser =D

MGF. Fabio
Nunja....

ohne jetzt i.wem zu nahe treten zu wollen.

Das Gelände ist nicht befriedet...zumindest nicht wie es sein sollte. Ihr müsst ja sicher stellen, das kein Geschoss das Spielfeld verlässt. Und das geht mit nem einfachen Zaun nicht. Aber egal...

Außerdem ist auf dem einen Bild ein öffentlicher Wanderweg, der auch als solcher auf dem Bild ausgezeichnet ist, zu erkennen. Und den darf man auch nicht "sperren" Sprich entweder ist euer Gelände legal - und dadurch illegal das ihr den Weg sperrt - oder einfach nich befriedet. Könnt ihr euch ja aussuchen. Naja mir egal.

Finde ich auf jeden Fall nicht gut.

Zum Video allgemein :
Ich würde an der Ausrüstung noch einiges machen. Zwar schön zu sehen das ihr Spaß habt...aber BITTE.....sowas kann man doch nicht präsentieren -.-*

ja - die Gesetze sind fürn Arsch - ja es ist verdammt schwer ein Gelände zu finden was denen entspricht. Aber wenns drauf ankommt - seit ihr geFt ;)

Naja...zum Ende mal was positives - ein Witz :
Was macht man mit einem Hund ohne Beine ?! ---> um die Häuser ziehen !! ;)

in diesem Sinne
Flecki
danke michael.

im netz findet man folgendes....
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Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995

§ 37
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.


§ 38
Sperren von Wald
(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen. Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren. § 54 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.
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mit anderen worten es ist unerheblich ob es privater wald ist zu erhohlungszwecke darf er betreten werden ..das heißt auch abseits der wege..
der besitzer kann das betreten zwar untersagen (den wald sperren), aber wie aus dem gesetzes ausschnitt zu entnehmen ist eher zum zwecke waldschutzes bzw des schutzes bestimmter arten die in diesem wald vorkommen.... in jedem fall bedarf eine solche sperrung der genehmigung der forstbehörden.
ob diese eine sperrung des waldes zum zwecke sportlicher aktivitäten zulassen ist fraglich...

nochmal zum selbst nachlesen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=4764A5F95CB7CC76300CFE09E8CF297E.jpb4?quelle=jlink&query=WaldG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WaldGBWrahmen

Ich bin der Meinung wer hier etwas veröffentlicht muß mit der Kritik leben.
Privatgelände gepachtet ist ja gut. Und woher wissen Spaziergänger oder Urlausgäste das es sich um Privatgrundstück handelt?
Habt ihr wenigstens Schilder augestellt "Privatgrundstück betreten verboten"
Und was ist mit Kindern die noch nicht lesen können und einfach rein laufen?
Vieles ist bei weitem nicht so einfach wie es der Magnus hier darstellt.
Die meisten von uns die ein eigenes legales Gelände haben mußten sich förmlich den Arsch auf reissen um die Vorgaben der Behörden zu erfüllen. Sollte das im Schwarzwald nicht so sein???
logisch sagt der normale menschen verstand was anderes.... wenn da privatgeländ is dann hab ich da nix drauf verlohren.. und wenn da einer was drauf macht geht mich das nix an.. aber der gesetzgeber siehts halt mit dem sichtschutz, und der befriedung halt anders..
von der seite her kannst du die tätigkeit des grillens bei mir im vorgarten ausführen.. aber halt nich nackig... weil dazu ist ein sichtschutz von nöten ..
zumal verhält sich das bei forstgrundstücken, meines wissensstandes n bissl anders..
aber ich merk schon du bist an vernünftiger diskusion nicht interessiert, wirst lieber patzig und kommst mit abwegigen, weit her gehohlten argumenten (grillen) die einfach mal nicht sachdienlich sind.
viel spass jeden anzuschreiben der ein viedeo reinstelt wo kein zaun zu sehen ist Ingo....
oder habe ich etwas übersehen im tread für viedeo???
neuer vorschlag , ab jetzt wird jeder spieler mit warnlicht rumlauffen um unbeteiligten personnen klar zu machen die sin ein privat grundstuck rumlauffen das wo wir gerade spielen, das wird was....
Ok so gesehen komme ich in deinen garten und werde Grillen, weil privat ,Offentlich ist Ingo... danke.
nur die schriftliche erlaubniss des besitzers ist leider nicht ausreichend magnus...

so weit ich weiß ist (auch wenn dieser wald privatbesitz ist) das betreiben von schiesssport auf unbefriedetem gelände (umzäunt mit übersteigungssicherem zaun, mauer u.s.w.) nicht legal.

wie das in eurem speziellen fall ausschaut ist mir nicht 100% klar da ihr wie ich jetzt gelesen habe ausschlieslich mit unter 0.5J spielt..
ergo: nicht mit waffen, im sinne von schusswaffen hantiert. sondern mit, rechtlich gesehen, spielzeug.

hier greift jedoch ein anderer teil des waffen gesetzes .. undzwar der teil welcher sich mit anscheinswaffen befast... also mit "waffen" die wie ihre realen vorbilder aussehen.
hier schreibt der gesetzgeber vor das diese nicht in der öffendlichkeit zu führen sind...
sprich sie dürfen nur auf privatem grund "ausgepackt" werden. des weiteren ist ein sichtschutz von nöten weil sonst ist man wieder in öffentlichem raum... man darf sich ja au nich in seinem vorgarten nackig machen .. da muß au ein sichtschutz vorhanden sein ;)... und das verhält sich mit anscheinswaffen gleich.

was also abzuklären währe ist ob ein privater wald öffentlicher raum ist...
währe ein interessanter punkt den man mal mit einem anwalt besprechen sollte..

solange ihr nur mit o.5ern spielt KÖNNTE es sein das das was ihr macht, zwar grenzwertig, aber doch legal ist....man merke KÖNNTE.. das währe also noch zu prüfen..
sollte aber einer von euch, oder jemand aus nem gastteam, irgend wann mal mit mehr als besageten o,5joule in eiurem wald stehen... dann macht ihr euch auf jeden fall strafbar.. und glaub mir das ist nicht immer zu 100% nachvollziehbar welche mündungenergie jemand hat... oder habt ihr ein chrono mit dem ihr vor jedem spiel messt?
ich glaube nicht...

wie dem au sei... gutheißen kann ich das nicht was ihr da macht.. für mich persönlich ist ein nicht befriedeter wald öffendlicher raum. PUNKT.
conquest of paradise passt gut :)
Danke an das team aus Malspüen im tal!
ewar eine sehr gute zusammen arbeit mit euch, und ich hoffe, das wir einen neuen termin ansetzen können .
ich will immer noch in das auto museum was ihr habt :-)
wie schon euch mitgeteilt haben wir ein termin mit den team"S.B.K." aus schura am 30/01...
wer weis ob wir 3 teams ein gemeinsames treffen machen, wäre sehr interesant....
Im namen unseren Team danke an euch , und auf ein baldiges treffen...
Ein HIT an euch!!! von uns
Sehr gute Diashow
echt gelungen

So jetzt erstmal wegen dem Streitigkeiten von wegen Illegal und so.
Man hat uns, dem Airsoftteam Malspüren im Tal gezeigt, dass das Gelände Legal für Skrims genutzt werden darf, sie haben dieses Gelände ja auch gebachtet und als wir da waren gab es keine Probleme mit Joggern usw.
Jetzt noch was zum Team ASK
Mit euch skrimen hat sehr viel Spaß gemacht würde mich freuen wenn wir sowas mal wieder machen könnten und des nächstemal dann hoffentlich auf unserm neuen Gelände.

mfg Airsoftteam Malspüren im Tal :)
so was ist so schwer zu bereiffen bei Privatgelände? wenn ein spaziergänger in diesen wald ist ohne erlaubnis hat er hausfriedens bruch gemacht. so mit 0,5 joule glaube ich das wir mit 100m abstand zum waldrand gut gefahren sind
Sehr schönes Gelände, und wie ihr schreibt ja auch alles legal. Aber etwas wundert mich sehr, man sieht keine Umzäunung oder Absperrbänder. Wie sichert ihr euer Gelände vor dem unbefugten Betreten von Außenstehenden??
Braucht bloß mal irgendein Spaziergänger in eure Schußlinie laufen dann ist der Ärger groß.
Ansonsten sehr schön.
danke REX
Ich nehme an das Ingo es verstanden hat!!!
so um sonstige irturmer, zu vermeiden....
1 es ist ein legales gelände
2 wir verwenden nur Bio kugeln
3 augen schutz muss da sein
4 wir alle (auch die ü18 haben nur 0,5 joule markierer)
sonst danke an alle die sich die zeit genommenhaben (15mn) um sich unsere Diashow anzuschauen....
@Magnus Meschkat das ist eine gute antwort

@Ingo May da zu kann man nicht mer sagen zu dein kommentar erlich


gustes video

Mfg Rex
es ist ein legalles gelände!!!! oder steht da irgendwo Illegal????
wir haben schriftlich scharz auf weis die erlaubnis mit unterschrift!!!!!
schalte gehirn ein Ingo May schreibe erst uns an um solche sachen zu klären.... jetzt stehst du da mit einen dummen komentar,der noch grund-los ist!!! ( wir haben ab März ein 2 gelände 30km/2 ) auch legal!!!
wie oft müssen wir uns sowas noch antun?

kein legales gelände so wies schaut...
den scheiss au noch öffentlich machen
denkt mal drüber nach das ihr euch da strafbar macht

epic fail
es sind auch bloss, eine zusammen stellung von unseren 3 ersten treffen....
aber danke für die tips.... viedeos werden auch noch gemacht in zukunft...
Weitere kommentare sind erwünscht ....
Naja an der Ausrüstung müsst ihr noch ein bisl was machen aber sieht schonmal net schlecht aus.

Muss aber noch sagen ich hasse Diashows die kann ich mir auch im Fotoalbum anschauen.
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