Rechtslage

[Generelles] Darf ich eine Gearbox Shell und Switch Unit aus dem EU-Ausland bestellen?


 
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(41 Posts)

(nachträglich editiert am 25.05.2026 um 09:03 Uhr)

Hey liebes ASVZ,

ich habe den Post mal auf Generelles geändert, da die Bestellung von Ersatzteilen aus dem Ausland viele betrifft.

für meine G&G M14 EBR-S brauche ich aufgrund von Schäden diese beiden Ersatzteile:

https://unit13shop.eu/en/internals/wiring-mosfets/wiring-other/g-g-wire-set-for-gr14-18awg-teflon/a-19135-20000157

https://www.titano-store.com/en/c/airsoft-c28617/rifles-internal-spare-parts-c28847/gearboxes-and-accessories-c28940/empty-gearbox-for-ebr-g-g-g-16-038-p951182

Dabei handelt es sich um eine Switch Unit und eine Gearbox Shell. Beides sind original G&G Ersatzteile.

Ich kann die Teile leider nur in Shops aus dem EU Ausland finden. Hier geht es konkret um die Niederlande und San Marino.

Meine Frage ist nun, ob ich als Privatperson diese Teile bestellen darf, oder ob es sich um wesentliche Teile einer Schusswaffe handelt?

Viele Grüße,

Lukas

 

Prinzipiell gibt's deutsche Shops die G&G Ersatzteile besorgen können, aber es ist es auch kein Problem die im Ausland zu bestellen

Warum so quälen?

Softairstore macht doch G&G Ersatzteilesupport!?

Ja. Softairstore

 

Würde trotzdem vergleichen.

Im Grunde kann man für softair alles im Ausland bestellen außer komplette Waffen über 0,5j ohne f

 

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Wesentliche Waffenteile sind den Schusswaffen, für welche sie bestimmt sind, gleichgestellt. (Abschnitt 1.3 der Anlage 1 WaffG)

Das heißt im Airsoft spezifisch:

  • Ist das Teil für eine Waffe ab 18 bestimmt, sind die wesentlichen Teile auch frei ab 18 erwerbbar
  • Ist das Teil für eine Waffe ab 14 bestimmt, sind sie aus dem WaffG ausgenommen
  • Passen die Teile in beide Varianten (und hast du beide, z.B. eine M4 mit F und eine 0.5J M4) gilt die strengere Regelung

Importieren darfst du die dir also so wie du lustig bist.

Die Bearbeitung von wesentlichen Waffenteilen ist zwar nur mit einer (ggf. nichtgewerblichen) Herstellerlaubnis nach §21 bzw. §26 WaffG erlaubt, bei 1:1 Tausch der Bauteile ist es aber keine Bearbeitung.
Anders sähe es aus, wenn die Waffenteile z.B. ins NWR eingetragen werden müssten, was aber bei den freien Waffen nicht der Fall ist.

Zur Info an die Vorredner: Ich hatte mit dem Softairstore bereits Kontakt. Da ich die alte Version der EBR habe, scheinen die Teile schwer zu bekommen zu sein. Die Teile sind beim Softairstore auch nicht auf Lager.

Ist kein Einzelfall.

Ist kein Problem.

[Thread geschlossen]

Lösung scheint gefunden. Falls nicht PN an mich.




 
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