Moin,
ich möchte CQB und Outdoor spielen, für CQB in meiner Nähe darf ich max 1,2 J Energie nutzen, aber für Outdoor meistens deutlich mehr, was ich gerne ausnutzen würde.
Ist es legal, wenn ich eine Airsoft mit bspw 1,4 J kaufen würde und diese für den CQB Tag selber auf 1,1 J mit einer gekauften Feder mit dem Federschnellwechselsystem drossel und die Airsoft damit "Bearbeite"? Da die KI skeptisch ist, gehe ich lieber auf Nummer sicher und frage einmal im öffentlichen Forum.
Danke
Du bekommst hier keine Rechtsberatung - aber es ist gängige Praxis und bisher sind wir alle noch nicht dafür verurteilt worden.
Davon abgesehen: ich spiele drin wie draußen mit 0,9J und das funktioniert super.
Gehe auf 1,2 (mit 0,25g) für Indoor und spiele das Teil mit der gleichen Feder und 0,3g draußen.
Kein Basteln. Kein Stress. Kein verdammt ich hatte doch noch die stärkere Feder drin und kann jetzt nicht spielen. etc
Es werden waffen mit frei zugänglichem feder schnellwechsel system verkauft
Solange alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist das Tauschen einer Feder gemäß Gesetz nicht explizit verboten oder erlaubnispflichtig.
Du brauchst eine Erlaubnis, wenn Du:
Sofern nichts davon zutrifft, erkenne ich im einfachen Tauschen der Feder keine Probleme. Es ist auch gängige Praxis (was aber argumentativ natürlich kein rechtlicher Freifahrtschein ist).
BKA Feststellungsbescheid Z-152 nimmt auf "wird so verkauft", "ist gängige Praxis" und dergleichen keine Rücksicht. Wir haben das Glück, dass unser Hobby nicht unter starker Beobachtung steht.
Und was sagt uns der Feststellungsbescheid?
Dass die Gearbox ein wesentliches Teil ist.
Gratulation, das war es auch schon.
Hier wird nicht festgestellt, was man damit machen darf und was nicht. Und das die Gearbox als Ganzes wesentlich ist, ist nichts neues.
Davon ab: die rechtliche Lage war zur Zeit des Bescheids tatsächlich etwas anders als heute. 2017 wurde besonders das Thema rund um wesentliche Teile zwar grundsätzlich konkretisiert, jedoch für Airsoftwaffen eher im Gegenteil sogar zum Teil aufgeweicht.
Insofern danke für die Ergänzung.
Relevant ist die Tatsache daß es vom Hersteller vorgesehen ist und die Federn dafür vorgesehene Kaufteile sind.
Ne Feder selber wickeln für die gearbox wäre Grauzone.
Aber ja das ist sehr schwammig und grauzonig alles,stand jetzt sind Leute dafür aber noch nicht gebumst worden.mWn
Ich fasse das ganze mal zusammen.
Rein rechtlich spricht da nichts gegen. Es gab sogar mal die Aussage, dass bei einer freien Waffe Drop-In Lösungen einfach verwendet werden dürfen, solange keine Bearbeitung stattfindet. Die Quelle finde ich leider auf die schnelle jetzt aktuell nicht wieder, aber bei Interesse such ich nachher noch mal.
Das Problem ist meist, dass wir uns in Grauzonen und rechtlich nicht definierten Bereichen bewegen.
Du bearbeitest durch den reinen Tausch einer Feder die Waffe nicht.
Anlage 1 aus dem Waffengesetz regelt:
"8.2
wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
8.2.1
sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),
8.2.2
wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft,
8.2.3
Arbeiten an der Schusswaffe durchgeführt werden, die eine Beschusspflicht gemäß § 3 Absatz 2 des Beschussgesetzes auslösen, wenn nicht die Nummern 8.1, 8.2.1 oder 8.2.2 zutreffen (Instandsetzung); eine Schusswaffe wird nicht bearbeitet, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,"
Wenn man jetzt Punkt 8.2.3 anschaut, wird dort §3 Absatz 2 aus dem Beschussgesetz genannt.
"(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen worden sind."
Wir haben keine Feuerwaffen, sondern Schusswaffen, daher würde der Absatz nicht auf uns zutreffen. Airsoft-Waffen haben keinen Beschuss, sondern eine Typenzulassung beim PTB.
Das Analog zu den höchstbeanspruchten Teilen wären bei uns die wesentlichen Waffenteile, also Innenlauf, Gearbox oder HPA-Engine und je nach dem wen du fragst auch das Gehäuse.
Und jetzt wirds tricky, da es außer der Abnahmepflicht kaum Regelungen gibt.
Meines Wissens nach wird neben dem öffentlichen Eintrag, welchen man auf dem Webauftritt der PTB nachschlagen kann, auch ein interner Eintrag erstellt. Dieser beinhaltet die Merkmale der wesentlichen Waffenteile (z.B. Lauflänge, Antriebsart usw.) als auch das Messprotokoll, wo ein mittlerer Wert errechnet wird.
Es gibt allerdings keine Infos dazu, ob man diesen Wert nicht überschreiten darf, solange man bei maximal 7.5 Joule bleibt.
Persönlich würde ich auf der sicheren Seite verkehren und sagen nein, darf man nicht, sonst würde der Test und die Abnahme ja keinen Sinn ergeben. (Die häufiger angegebene Toleranz von +-10% mal außen vor gelassen)
Du du aber die Energie nach unten verändern willst, seh ich da absolut kein Problem. Solch ein Leistungsverlust könnte ja auch durch Alterung der Teile auftreten.
Praktisch wird sich kein Polizist da mit PTB-internen Einträgen hinstellen und die Waffen prüfen. Die schauen in der Regel nur, ob alle nötigen Markings vorhanden sind und ob die Waffe bei vorhandenen Markings nur Semi schießt.
Bei Verdacht werden die Kniften eh eingezogen, wenn du aber so weit bist hast du ganz andere Probleme und solltest einen Anwalt zur Rate ziehen. Der kann dir dann genau sagen, was erlaubt ist und was nicht.
Klassischer Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, nur eine Person die sich als Händler intensiver mit dem Waffenrecht auseinandersetzt. Die Auslegungen erkläre ich also und verlinke soweit möglich Quellen für meine Aussagen und Auslegungen. Eine Rechtsperson kann und wird gewisse Sachen aber anders sehen.
@Michael
,ich glaub ich hab nen Screenshot von dem was du meinst. Ich such das mal kurz. Bild folgt hoffentlich.
Edit: Bild gefunden
LG Fox

Aussage eines Büma, hier im AsVz dazu:
Es wurde noch keine komplette Airsoft zur Bestimmung des wesentlichen Teils eingeschickt.
Der Feststellungsbescheid bezieht sich nur auf die auf dem Bild abgebildeten Teile. Mehr wurde nicht eingeschickt.
Wenn ich mir das Bild von dem BKA ansehe, fehlen die Gears. Also sind die nicht wesentlich und können bearbeitet werden?
Nach meinem Verständnis sind Teile, die einfach getauscht werden können, allesamt erlaubt.
Das gilt auch für kürzere oder längere Innenläufe, da es sich dabei um Austausch- und nicht Wechselläufe handelt.
Der Aussenlauf ist sowieso ohne Funktion und daher beliebig veränder- und bearbeitbar.
Zum Thema „Muster“: ich habe bisher keinen Passus gefunden, der festlegt, dass eine Waffe mit F in irgendeiner Weise mit dem ursprünglichen Muster übereinstimmen muss - sie muss lediglich so vom Inverkehrbringer verkauft werden.
Was du dann damit machst, ist deine Sache. Lediglich die Grenze unter 7,5J (semi) und 0,5J (Full Auto & Burst) sind als Kriterien definiert. Und die Antriebsart.
Aber das ist nur meine persönliche Interpretation der Gesetze und Verordnungen.
Meine Einschätzung dazu:
Feder tauschen, egal ob bei einem Schnellwechselsystem oder nicht, ist legal. Natürlich solange man bei AEG < 0,5J und bei SAEG < 7,5J bleibt.
Genauso wie andere Teile tauschen, egal ob wesentlich oder nicht. Also zb Gears, Motor, oder auch die Geabox selbst. Das hat nie was mit bearbeiten zu tun. Alle Teile können legal gekauft werden, sind für genau den Verwendungszweck bestimmt und ändern nichts an den waffenrechtlich relevanten Eigenschaften.
Eine Ausnahme sehe ich aber im Gegensatz zu @Tom TheMechanic die länge vom Innenlauf: da trifft zwar auch alles von mir oben genannte zu, aber die Länge vom Innenlauf wird bei der PTB-Zulassung mit aufgenommen. Neben der Antriebsart (HPA, Springer, AEG) und Kaliber (6mm) wird (technisch) nichts anderes dabei so explizit erfasst. Nicht welche Gears da drin sind, nicht welcher Motor, nichts... nur die Lauflänge, Kaliber und Antriebsart. Wenn also mal der Ernstfall eintritt und die Legalität deiner Softair angezweifelt wird, und dann auch noch eines der drei Dinge die in der PTB-Zulassung stehen nicht passen würde, hast du denke ich schlechte Karten.
Und worauf fußt deine Einschätzung?
Was interessiert mich als Kunde das PTB Muster?
Die Anforderungen im WaffG sind glasklar und die PTB wird da nicht erwähnt.
Es ist und bleibt eine Grauzone. Keiner wird dir mit 100%-tiger Sicherheit irgendwas bestätigen können. Selbst Anwälte und Richter können die eine oder andere Meinung dazu haben. Auch meine Einschätzung ist natürlich nur meine persönliche Meinung.
Die PTB Zulassung interessiert mich als Kunde genau so viel wie das CE Kennzeichen bei jedem Elektroartikel. In der Regel hat man damit nie was zu tun, bis etwas passiert. Erst dann wird es Spannend ob das Zeichen (F / CE) genau für den Artikel ausgestellt wurde, den man in den Händen hält.
Und da bin ich halt folgender Meinung: Im WaffG wird auf das "F" eingegangen. Ein "F" bestätigt dass eine Softair Modell XXX, mit Antriebsart YYY und Lauflänge ZZZ vom PTB überprüft und als gesetztes konform eingestuft wurde. Also sollte doch zumindest XXX, YYY und ZZZ mit meine eigenen Softair übereinstimmen.
Letztendlich ist es doch so das jedes tatsächliche Zusammentreffen von unserem Hobby mit dem Gesetzt bei einer Überprüfung von Beamten/Behörden ein Einzelfall bleibt. Je nachdem an wen man gerät, kann die Situation so oder so verlaufen.
Und da bin ich halt folgender Meinung: Im WaffG wird auf das "F" eingegangen. Ein "F" bestätigt dass eine Softair Modell XXX, mit Antriebsart YYY und Lauflänge ZZZ vom PTB überprüft und als gesetztes konform eingestuft wurde. Also sollte doch zumindest XXX, YYY und ZZZ mit meine eigenen Softair übereinstimmen.
Naja das F sagt eben das nicht aus
Sondern freie Waffe unter 7.5j
Dat wars auch schon
Wurde damals überhaupt die Lauflänge beim PTB nieder geschrieben? Ohne die Nummer ,die es heute gibt,ist es eh nicht eindeutig zuordnungsfähig..