Rechtslage

[Einzelfall]Rechtslage: Forced Reset Trigger (FRT) in S-AEG in Deutschland zulässig?


 
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(4 Posts)

(nachträglich editiert am 28.12.2025 um 12:03 Uhr)

Rechtliche Einordnung eines Forced Reset Triggers (FRT) in einer S-AEG (>0,5 J, F-Kennzeichnung)

Hallo zusammen,

ich habe eine rein rechtliche Fragestellung zur Einordnung nach dem deutschen Waffenrecht und bitte ausdrücklich um Antworten nur mit belastbaren Quellenangaben (Gesetzestexte, Kommentare, Urteile, behördliche Aussagen o. Ä.).

Mir ist bewusst, dass die meisten User hier keine Rechtsexperten sind. Entsprechend bitte ich darum, keine Vermutungen oder Meinungen ohne Quellen zu posten, da diese gemäß der geltenden Forenregeln nicht zulässig sind.

Sachverhalt (Einzelfall)

Es geht um eine halbautomatische Airsoft-AEG mit mehr als 0,5 J Mündungsenergie und F-Kennzeichnung.

Gedanklich wird ein sogenannter Forced Reset Trigger (FRT) betrachtet. Gemeint ist ein Abzugssystem, bei dem:

  • nach jedem Schuss

  • der Abzug mechanisch aktiv in die Ausgangsposition zurückgedrückt wird,

  • sodass für jeden einzelnen Schuss erneut ein vollständiger Abzugsweg erforderlich ist,

  • kein Dauerfeuer möglich ist und

  • kein klassischer Vollautomatik-Mechanismus vorliegt.

Es geht nicht um Bauanleitungen, technische Umsetzung oder Umgehungsmöglichkeiten, sondern ausschließlich um die rechtliche Bewertung eines solchen Systems.

Konkrete Rechtsfragen

  1. Gilt ein solcher Mechanismus nach deutschem Waffenrecht noch als halbautomatisch, also „ein Schuss pro Abzugsbetätigung“, im Sinne von

    • § 1 Abs. 2 WaffG

    • i. V. m. Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2.2 WaffG?

  2. Könnte ein Forced Reset Trigger rechtlich als unzulässige Funktionsänderung gewertet werden, etwa als

    • Annäherung an eine vollautomatische Schussfolge oder

    • Verstoß gegen die Voraussetzungen der F-Kennzeichnung?

  3. Gibt es bekannte, belastbare Quellen, z. B.:

    • behördliche Stellungnahmen (BKA, Beschussamt),

    • Urteile oder Beschlüsse,

    • Aussagen aus anerkannten WaffG-Kommentaren,

    • dokumentierte Händler- oder Herstellerbewertungen zur Rechtslage?

 






Alter thread:

Hallo zusammen,

 

ich habe eine rein rechtliche Frage zur Einordnung nach deutschem Waffenrecht und hoffe auf Einschätzungen von Leuten mit entsprechender Erfahrung.

 

Konkret geht es um eine S-AEG mit über 0,5 Joule (F-Kennzeichnung) und die Frage, ob es rechtlich zulässig wäre, einen sogenannten Forced Reset Trigger (FRT) zu verbauen.

 

Gemeint ist damit ein Abzugssystem, bei dem der Abzug nach jedem Schuss mechanisch wieder in die Ausgangsposition zurückgedrückt wird, sodass für jeden weiteren Schuss erneut ein Abzugsweg erforderlich ist (kein klassisches Full-Auto, kein Dauerfeuer).

 

Mir geht es nicht um Bauanleitungen oder technische Umsetzung, sondern ausschließlich um die rechtliche Bewertung:

 

  • Gilt ein solcher Abzug nach deutschem WaffG noch als halbautomatisch (1 Schuss pro Abzugsbetätigung)?
  • Oder würde das bereits als unzulässige Funktionsänderung bzw. als Annäherung an eine vollautomatische Funktion gewertet?
  • Gibt es dazu bekannte Aussagen von Behörden, Beschussämtern oder Händlermeinungen?

 

 

Falls jemand entsprechende Quellen (WaffG, Anlage 1, Urteile, Händlerstatements) kennt, wäre ich dankbar.

 

Vielen Dank vorab und bitte nur rechtliche Einschätzungen 😊

(415 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2025 um 11:57 Uhr)

Hi!

Schau mal das dir durch, danach kannst du dir selber ein Antwort geben.

https://www.youtube.com/watch?v=lpCK51awo38

 

Sprave als Rechtsquelle - na ich weiß nicht. XD

Davon abgesehen: wenn du hinter einem Link Enter drückst, erkennt ihn das Forum als Link und er wird klickbar. ;)

Da muss ich Sprave aber ausnahmsweise mal lassen, Funktion von FRT echt gut erklärt.

 

Meine Meinung dazu (ohne Rechtsbelege):

Wenn man sich mal vergleichbare Sachen anschaut (z.B. Binary Trigger oder den guten alten Glock-Switch) wird einem auffallen, dass die beiden Beispiele illegal zu verwenden, aber legal zu besitzen sind.
Der Unterschied dabei: Sie verändern die Schussfolge der Waffe, es liegt kein Semi-Auto mehr vor.

Wenn jetzt ein mechanischer FRT eingebaut wird, ist die Waffe ja theoretisch noch Semi. Der kürzere Abzugsweg sollte an sich keine Rolle spielen, solange der Trigger wieder einen Weg zurücklegen muss.

Was ich aber mal anbieten würde: Ich wäre bereit, eine günstige 0.5er AR-15 zu opfern, um Rechtssicherheit zu erlangen, wenn mir wer einen FRT für Airsoft zeigen kann. Ich würde dann mit meiner Firma einen BKA-Feststellungsbescheid beantragen. Vorher hängt das nämlich alles stark von den lokalen Behörden und deren Rechtsauslegung, bzw. im Zweifel vom Richter ab und ist eine Grauzone.
Das Thema interessiert mich nämlich durchaus auch. Nicht unbedingt, weil ich um jeden Preis einen FRT haben muss, sondern weil ich die Technik dahinter nett finde - und sind wir mal ehrlich, jeder der einen FRT realistisch benutzen würde, würde sich auch fürs Ausland eine Fullauto-ETU oder Selector Plate besorgen. So müsste man aber die Waffe nicht immer umbauen, wenn man ins Ausland fährt.

Ich habe bislang keinen solchen Mechanismus speziell für Airsoft im realen Einsatz gefunden, weder fertig zu kaufen noch als verbreitetes DIY-Projekt. Genau deshalb habe ich mir zuerst die Rechtsfrage gestellt, ob so etwas überhaupt legal sein könnte. Denn nur wenn das rechtlich sauber wäre.

Falls diese Annahme zutreffen sollte und die Abzugseinheit an sich legal wäre, würde ich das Thema technisch interessant finden und zunächst rein experimentell angehen  z.B. als 3D-Druck-Addon auf Konzeptbasis.

Wenn du tatsächlich eine 0,5J opfern würdest und das Ganze perspektivisch über einen BKA-Feststellungsbescheid laufen soll, wäre das natürlich die sauberste Lösung.
Nenn mir dafür einfach die Gearbox-Plattform, die in der 0,5er steckt (z.B. V2 / V2.5 / Hersteller-Spezial), dann würde ich mir ansehen, ob und wie man konzeptionell etwas Kompatibles denken könnte und würde mich an eine Lösung dransetzen.

(3353 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2025 um 03:31 Uhr)

Potentiell sehe ich hier einen Vollautomaten.

Die Waffe wird nach dem ersten Schuss selbsttätig erneut geladen. (Automat)

Und es werden durch einmalige Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse abgegeben. (Vollautomat)

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.2 WaffG

 

Es spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob man hier bewusst/unbewusst gegen einen Widerstand arbeiten kann oder ob das FRT einen zweiten Abzugsweg generiert.

Besonders letzteres ist nicht die Definition für eine "Betätigung" des Abzugs.

 

Technisch bleibt es eine einzelne Betätigung, bei der während des Schuss- und Ladevorgangs sich lediglich der Widerstand erhöht. Man löst dabei auch nicht aktiv den Abzug. Im Gegenteil, man kann einfach nur die ganze Zeit mit genügend gleichbleibender Kraft auf den Abzug wirken. Damit ändert sich nicht der Akt der Betätigung. Womit die Waffe vollautomatisch schießt.

 

Allenfalls ermöglicht man mit dem System, aus einem Vollautomaten einen Pseudo-Semiautomaten zu zaubern, bei dem man dann tatsächlich aktiv weniger Druck ausüben kann, um Semi zu bewirken. Es ist also in meinen Augen genau anders herum zu sehen.

 

 

Zur Frage der Legalität:

...ich blende hier die rechtlichen Unschärfen bzgl. führender wesentlicher Waffenteile sowie Lang- und Kurzwaffen bei Airsoftwaffen mal aus...

Wenn es klar und eindeutig für 0,5er bestimmt ist, dann ist es nicht verboten. Ist es hingegen für eine über 0,5 J Waffe bestimmt, dann ist die rechtliche Bewertung schwieriger und potentiell verboten.

Ist die Abzugsmechanik fest mit dem Gehäuse (Lang-/Kurzwaffen) bzw. dem Griffstück (Pistole/Revolver) verbunden, oder einzelstehend beim Schussvorgang auch ohne Griff funktionsfähig (z. B. Rahmen mit Abzugseinheit), dann ist es ein wesentliches Waffenteil und damit verboten.

Ist es lediglich ein wechselbares Einzelteil, das für den Schussvorgang nicht zwingend erforderlich ist, dann ist der Besitz meiner Meinung nach erlaubt (ähnlich wie FA Selector Plates, FA MOSFET, FA Trigger Boards, ...), bis zu dem Zeitpunkt, bis man es in einer ü0,5er einbaut.

Leitfaden Wesentlicher Waffenteile BKA

Nehmen wir an, der Trigger wird mechanisch vollständig in seine Ausgangsposition zurückgeschoben und durch den anhaltenden Widerstand meines Fingers erneut ausgelöst. Dadurch ist der komplette Abzugszyklus einmal vollständig durchlaufen und wird unmittelbar erneut ausgeführt so, als würde ich den Finger selbst lösen und wieder abziehen.

Zählt dies rechtlich als eine einzige Betätigung des Abzugs und damit als Vollautomatik?

Schaut mal in den "frag doch mal den Chris" thread, ich bin mir fast sicher das Thema da schon mal gelesen zu haben -> negativ/illegal

@Leon

So genau wird man Dir das nicht beantworten können.

Was rechtlich als "Betätigung" gilt, ist eine Unschärfe im Gesetz, da nicht genau beschrieben wird, was eine "Betätigung" selbst darstellt. Es fehlt schlicht die Legaldefinition von dem Begriff "Betätigung".

Ob nun die "bewusste" Handlung zum Abkrümmen des Abzugs oder lediglich die "Ausgangsstellung" des Triggers maßgeblich ist, ob ein Schusszyklus als abgeschlossen gilt, ist nicht klar geregelt.

Damit geht es in die selbe Richtung wie Binary Trigger, Bump Stocks oder Gatling Guns... Viele (verschiedene ) Beurteilung davon - aber es gibt keine Urteile oder Feststellungsbescheide dazu.

Deswegen bewegen sich alle in einer rechtlichen Grauzone zu diesen Themen.

(6658 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2025 um 12:14 Uhr)

Frag doch einfach mal beim BKA mit einem Feststellungsbescheid (explizit an dieses eine Teil gebunden) an.

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide_node.html

Sonst Waffenbehörde (die keine Ahnung haben /s) nerfen.

BMI wäre dann noch die Quelle der Unwissenheit, welche die Frage umdrehen und noch mehr Fragen aufwerfen.

 

Ganz vereinfacht: Abzug komplett durchziehen und halten: Mehr als 1 Schuss = Teufels Küche. Der Sinn dahinter ist ja das Vollauto oder ähnlich verbot.

Und falls es doch erlaubt sein sollte und jemand die Lücke sucht, wird sie wie immer geschlossen werden. Danke @jörgsprave für die Zusätze die durch ihn ausgelöst angeflickt wurden.

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Wenn du bei FRT den Abzug komplett durchziehst und hälst, blockiert der Mechanismus bei allen Systemen, da der Rücklauf behindert wird. Es muss dem Abzug die Möglichkeit gegeben werden, sich zu resetten.

Dann hat Sprave das falsch erklärt. Bei ihm wird dann vollauto ausgelöst, auch wenn der Abzug ihn zurückdrängt.

https://youtu.be/lpCK51awo38?si=5Ld44Zr-cmF27fXQ&t=269

 

Sprave hat es richtig erklärt, es gibt aber viele verschiedene FRT Systeme die meist noch etwas spezifischere Namen haben.

Ich habe jetzt mal eine Mail an die zuständige Abteilung beim BKA geschickt; ich rechne allerdings erst im folgenden Jahr mit einer Antwort.

Ich habe in die initiale Anfrage spezifisch aufgenommen:

  • FRT, welche die Schussfolge nicht verändern (das heißt die Art wie sie Sprave demonstriert hat ist raus)
  • Bump Stocks, welche ja einen ähnlichen Effekt erzeugen

In der initialen Anfrage habe ich lediglich nach der Machbarkeit des Feststellungsbescheides gefragt (bzw. ob das BKA da überhaupt zuständig ist, da es sich ja um eine Mechanik an sich handelt und nicht eine spezifische Waffe), sowie den Ablauf des Feststellungsverfahrens.

Die Anfrage habe ich gestellt für:

  • (S-)AEG mit FRT
  • S-GBB mit FRT
  • S-GBB mit Bump Stock
  • S-GBB mit FRT & Bump Stock

Wenn jemand noch alte, aber funktionsfähige AR-15 GBBs besitzt, welche im Zweifel nicht mehr benötigt werden, würde ich mich über eine Nachricht freuen. Alle Waffen alleine zu stellen ist dann nämlich doch schon ein Klotz, da ich nicht weiß ob das BKA die Muster ähnlich wie das PTB einbehält.

Ich stehe mit Leon in Kontakt bezüglich der Entwicklung der Teile.

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