Rechtslage

[Einzelfall]Federtausch Tac41 und PTB Zulassung

Schönen guten Tag,

Ich habe eine Silverback TAC41 LS von Sniper AS als "Tuned Up" Version gekauft. Diese hat laut Angabe des Shops eine Energie von 2,5J (Ohne Angabe von Kugelgewicht).

Bei einem Kugelgewicht von 0,28g kommt die Airsoft auf 2,85j. Auf meinem Stammfeld, die Area M in Koblenz, werden Sniper bei 0,3g gefront mit einer Maximalen Energie von 2,8j. Die Toleranzen sind dort sehr eng. Ich werde dort mit meiner neuen Sniper nicht mitspielen dürfen.

 

Nun habe ich mich an Sniper AS gewandt und dort gefragt ob Sie mir eine andere Feder empfehlen können um die Leistung soweit zu drosseln, dass ich auf der sicheren Seite bin.

Die Antwort auf meine Anfrage (Gedächtnisprotokoll):

"Die Waffe wurde bei der PTB mit 0,25j gechront. Die Waffe ist so zugelassen, wie sie von uns ausgeliefert wurde, eine bauliche Veränderung würde die Zulassung kosten. Eine schwächere Feder würde die Waffe drosseln, allerdings dürfen wir das nicht umsetzen."

Die Waffe hat ein F im Fünfeck und eine PTB Nummer eingelasert. Unter der PTB Nummer (PTB07153) finde ich tatsächlich die Info, dass die Waffe mit 120N und 150N Feder zugelassen wurde.

"PTB07153
TAC 41 Lite S
(Federstärken 120N,
150N)
Sniper Airsoft Supply GmbH No Retreat 6 mm F-Zeichen 04.06.2024"

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Paragraf9/___9_BeschG_-_Anzeigeliste_ab_6100.pdf

 

Heißt das in diesem Fall, dass ich an der Waffe tatsächlich nur die getesteten 120N und 150N Federn nutzen darf? Die 120N Feder war nicht im Lieferumfang enthalten.

Es ist für mich dringend notwendig, dass die Waffe an Leistung "Verliert", allerdings möchte ich mich auch im rechtlichen Rahmen bewegen und nicht fahrlässig gegen geltendes Waffenrecht verstoßen.

Ich dachte bis dato, dass ein F im Fünfeck einem dahingehend die Türen aufmacht an der Waffe zu modden, solange die Ersatzteile für den Endverbraucher bestimmt sind. (Immerhin war ein Kaufargument für mich, dass die TAC41 hauptsächlich AEG Teile verwendet.)

Oder ist diese Zulassung hier ein Sonderfall, der explizit Teile die legal verbaut sein dürfen einschließt.

 

 

Danke für eure mithilfe,

Sebastian

(559 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 09:41 Uhr)

Also theoretisch stimmt das mit der PTB Zulassung

 

Praktisch: du wärst der erste mir bekannte Fall, wo jemand Ärger für das abschwächen einer Feder bekommt, und wo kein Kläger da kein richter. Mach mit der Info was du willst

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(210 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 09:42 Uhr)

Müsste nicht eine Leistungsanpassung nach unten in jedem Fall unkritisch sein?

Ansonsten wären ja FSWS komplett sinnbefreit und Federn müssten dann wie Innenläufe auch erst ab 18 verfügbar sein. 

Wie wäre es bei GBBs wenn man anderes Gas einsetzt? Also z.b. bei kalten Temperaturen trotzdem Green Gas? Auch dann läge ja die Leistung unterhalb der PTB Werte (wie sinnvoll das ist, ist natürlich was anderes).

Ich habe neulich einen Auszug gelesen, dass bei der Überprüfung der Mittelwert aus x Schüssen genommen und dieser nicht über bestimmen Grenzen liegen darf. Wenn man jetzt darunter liegt (warum auch immer) erfüllt man diese Anforderungen. Ich bezweifle dass geprüft werden würde, warum man nicht auf die gem. PTB maximal gelisteten Werte kommt. 

(559 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 09:50 Uhr)

@Christian

Das ganze ist bei GBB und HPA nen anderes Thema weil du ja nichts an der Waffe selbst änderst und erst Recht kein waffenrelevantes Teil in der Waffe bearbeitest sondern einfach nur die Stärke vom Gas. 

 

Bei Saegs/Sniper/Shotgun etc sind die Federn ja ein waffenrelevantes Teil in der waffe das du in dem Fall änderst bzw bearbeitest

(6901 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 09:55 Uhr)

Bitte nicht bearbeiten und tauschen in einen Topf werfen.

Eine Feder zu kürzen wäre Bearbeitung eines relevanten Bauteils und das darfst du nur mit einem Darf-Schein.

Das Tauschen von Teilen ist ein ander Paar Schuhe. 

Dazu kommt, dass Federn für Airsoftwaffen in keinster Weise genormt sind. Kaufe drei M100 und du hast drei verschiedene Federstärken - oft genug sogar, wenn du bei einem Shop dreimal die gleiche M100 in den Warenkorb legst.

Es ist ja nett, dass Sniper AS der PTB eine 120N Feder und eine 150N Feder mitgeschickt haben. Leider völlig an der Realität vorbei.

Wie steht es denn um weitere Umbaumaßnahmen.. Silverback bietet ja auch so tolle Dinge wie den Variable Mass Piston an.. darf ich diese auch nicht verbauen? Was ist mit einem neuen HopUp Gummi? Darf ich dann auch nur das verwenden, welches im Lieferumfang enthalten war? Das würde die Begeisterung über den Kauf doch deutlich senken..

 

lg

Basti

Um Corax mal zu ergänzen:

Sniper legt die Rechtslage sehr eng aus im Vergleich zu anderen Shops um auf Nummer sicher zu gehen. Prinzipiell kann man der Argumentation auch folgen, dass Sniper die Waffe mit den Federn zugelassen hat und auch nur so vertreiben darf.

Auf der anderen Seite bist du eine Privatperson und die PTB Zulassung kann dir scheißegal sein, weil du das Teil nicht gewerblich vertreiben willst.

Wieder was gelernt, danke euch. 

Dass die Kürzung einer Feder problematisch sein könnte war mir nicht klar. Ich habe mich bisher immer daran orientiert, welche Bauteile ich ohne sonstige "Herausforderungen" kaufen kann und welche nicht. 

Für mich waren daher immer Gearboxen, Läufe unser dergleichen Off limits, Federn aber nicht. Aber gut, wsl liegt da auch der Teufel im Detail bzw. im Zweifel in der Auslegung eines Richters.

Man kann das natürlich weiter spinnen, darf ich z.b. ein Hopup Gummi kürzen? Bei meiner letzten HU habe ich ein etwas exotischeres Gummi verbaut. Da es zu lang war habe ich ein paar mm abgeschnitten (aus dem Teil der einfach um den Lauf herum geht). Wäre sowas auch schon potenziell problematisch?

(6901 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 18:08 Uhr)

HopUp Gummi ist kein wesentliches Bauteil.

Die Feder in meiner BSR war übrigens gekürzt, als sie bei mir ankam. Wer will nachweisen, wie weit oder ob ich da nochmal Hand angelegt habe?

Das ganze Waffenrecht ist nicht für unsere Geräte gemacht, wir müssen es nur irgendwie darauf anwenden.

Das F sagt, dass die Waffe unter 7,5J leistet und nicht vollautomatisch schießen kann. That's it. Solange sich das bei deiner Waffe nicht ändert, ist alle fein.

(3365 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2025 um 11:38 Uhr)

Das F sagt null-komma-nix über Vollautomatik aus. Nur "maximal 7,5 J".  Und das F ist auch nicht ausschließlich an die PTB-Liste gebunden.

Ansonsten ist die besagte PTB-Liste in erster Linie für Gewerbetreibende relevant, um die Einfuhr und Inverkehrbringung von (mehreren "identischen") Waffen zu vereinfachen - und ist daher weniger relevant für Privatpersonen.

Das bloße Tauschen einer Feder ist keine Bearbeitung nach Definition des Gesetzes.

Anders sieht es aus, wenn Teile zur Einpassung nachbearbeitet werden müssen, der Lauf verkürzt wird oder Geschosse mit anderen Kaliber verschossen werden können. Ich gehe stark davon aus, dass das bei Deinem Tausch der Feder nicht der Fall sein dürfte ;) 

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(20 Posts)

(nachträglich editiert am 06.05.2025 um 14:40 Uhr)

Edit: unpassende Antwort

Auch wenn der Beitrag jetzt schon über ein Jahr alt ist, möchte ich trotzdem mal unseren Senf dazugeben.

Grundsätzlich sollte man sich erst einmal anschauen, was eigentlich im Gesetz steht und was die Aufgabe der PTB ist.

Bei Druckluft-, Federdruck- und vergleichbaren Waffen geht es unter anderem darum, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden – insbesondere die Grenze von 7,5 Joule. Dafür gibt es entsprechende Prüf- und Anzeigeverfahren.

Bis vor einigen Jahren war es nach unserer Erfahrung völlig normal, dass man bei einem Modell die stärkste Variante zur Prüfung geschickt hat. Irgendwann fing dann dieser ganze Zirkus mit unterschiedlichen Lauflängen an. Plötzlich sollten unterschiedliche Lauflängen einzeln abgenommen werden und anfangs sollte dafür sogar jeweils eine komplette schussfähige Waffe mit der entsprechenden Lauflänge eingereicht werden.

Wir haben dieses Spiel ganz am Anfang bei der CM16 einmal mitgemacht. Mittlerweile machen wir es nicht mehr.

Unsere rechtliche Auffassung ist: Wenn es sich technisch um baugleiche Waffen desselben Modells handelt und sich lediglich die Lauflänge unterscheidet, dann wird die Variante eingereicht, die die höchste Energie liefert.

Eine andere Lauflänge macht aus unserer Sicht aus einem Modell nicht automatisch eine andere Waffe. Das kennt man genauso von scharfen Waffen: Ein Modell kann mit unterschiedlichen Lauflängen angeboten werden und bleibt trotzdem dasselbe Modell.

Deshalb halte ich diesen ganzen Lauflängen- und insbesondere Federstärkenzirkus für völlig an der Realität vorbei.

Noch deutlicher wird das meiner Meinung nach dadurch, dass ursprünglich teilweise komplette schussfähige Waffen in den unterschiedlichen Konfigurationen verlangt wurden, während mittlerweile teilweise Läufe zusammen mit entsprechenden Messprotokollen ausreichen. Da darf man sich dann schon fragen, welchen technischen Erkenntnisgewinn die einzelnen gebührenpflichtigen Vorgänge eigentlich noch bringen sollen.

Und ich sage auch ganz offen, wie wir das handhaben:

Wir reichen bei der PTB die stärkste Konfiguration eines Modells ein und liefern dieses Modell anschließend auch mit unterschiedlichen Lauflängen aus. Das machen wir nicht versehentlich, sondern ganz bewusst aufgrund unserer Rechtsauffassung.

Wenn jemand der Meinung ist, dass das rechtswidrig ist, dann muss das im Zweifel eben gerichtlich geklärt werden. Dann würden wir unsere Rechtsauffassung vor Gericht darlegen und hätten endlich einmal eine belastbare Entscheidung zu diesem Thema.

Das Risiko tragen dabei wir als Händler und Inhaber der entsprechenden Kennzeichnungsberechtigung. Wir wälzen diese Entscheidung nicht auf den Endkunden ab.

Beim Thema Federstärken halte ich die derzeitige Praxis für noch fragwürdiger. Federn sind nicht einmal so reproduzierbar, dass beispielsweise jede M100-Feder exakt dieselbe Leistung erzeugt. Genau darauf wurde hier im Thread ja auch schon hingewiesen. Eine bestimmte aufgedruckte oder angegebene Federstärke ist deshalb aus meiner Sicht eine ziemlich theoretische Größe.

Entscheidend ist für mich am Ende, was die konkrete Waffe tatsächlich macht.

Und deshalb gehen wir bei unseren Modellen bewusst den Weg, die stärkste vorgesehene Konfiguration prüfen zu lassen. Solange die anderen Konfigurationen technisch darunter bleiben, sehen wir keinen vernünftigen Grund, warum jede Feder und jede Lauflänge einen eigenen gebührenpflichtigen Vorgang benötigen sollte.

Bei den Lauflängen kann man sich meinetwegen noch über die rechtliche Auslegung streiten. Bei den Federstärken halte ich das Ganze aber endgültig für völlig an der Realität vorbei.

Das ist unsere Rechtsauffassung und nach der handeln wir auch. Wenn eine Behörde das anders sieht, muss sie das im Zweifel begründen und gegebenenfalls gerichtlich klären lassen. Für uns zählt zunächst einmal das, was im Gesetz steht – nicht irgendeine zusätzliche Anforderung, nur weil sie sich irgendwann in der Verwaltungspraxis eingebürgert hat.

Toller Beitrag! Vielen Dank für diesen Einblick!

(13337 Posts)

(nachträglich editiert am 25.09.2026 um 09:05 Uhr)

Purer Meinungsbeitrag ohne erkennbaren Erkenntnisgewinn für den Thread. Hat hier nichts zu suchen- sorry.




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