Eigentlich hatte ich ja gehofft, dass der VDB selber oder seiner Ausschüssigen so einen Beitrag anlegt.
Wo Sie eben aktuelle Infos usw. breit treten können. Vielleicht wird das jetzt ja mehr genutzt, wichtig ist dabei eben der klare Airsoft Bezug.
Wieso erstelle ich jetzt diesen Beitrag? Weil ich durch Bernd vom Softairstore etwas gesehen habe, was ich durchaus als nützlich einstufe.
Wird der erfahrene Airsoftspieler eher nicht brauchen, nur ist es trotzdem etwas sinnvolles.
Der VDB hat einen Flyer gebastelt zum Transport von Airsoft Waffen.
LINK
Wie gesagt, ist nicht die bahnbrechende Errungenschaft, nur eben was nützliches.
Da viele Polizisten natürlich selber nicht wissen, wie eine Airsoft transportiert werden muss/darf kann das unter Umständen wirklich hilfreich sein.
Wieviel von den Förderbeiträgen jetzt darauf verwendet worden ist... ich wills gar nicht wissen.
0,00€ ist von den Beiträgen verwendet worden weil wir das ALLE EHRENAMTLICH machen!
Interessant zu wissen.
Gerne mehr davon und gerne auch hier in den Thread.
Wenn ich deinen FB Post nicht gesehen hätte, wäre mir das Stumpf durchgerutscht.
Gilt das gleiche für die angekündigte Airsoft/Paintball App vom VDB?
Gute Sache.
Den Begriff Salvenfeuer-Funktion finde ich irritierend.
Der Hinweis, dass bei <0,5J die Energie auf der Waffe aufgebracht sein sollte, kann zu Problemen führen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Es muss nicht drauf stehen, es steht nicht immer drauf. Sollte sagt zwar ge auf das, aber nicht alle Beamten sind der deutschen Sprache ausreichend mächtig, um diesen Unterschied zu verstehen.
Die meisten 0,5er haben bei mir einen Aufkleber. Kann mir gut vorstellen das der bei anderen schon supi schnell abgegangen ist.
Bei Manchen ist ja schon das F ganz schön grenzwertig oder "abgenutzt".
Nützlicher wäre ein Leitfaden, was die Pozilei überhaupt darf. Warndreieck, Weste und Verbandskasten unterm Fahrersitz und so ;-)
Das sind n paar sinnvolle Zettel für den Grenzübertritt oder das Aufgreifen in fremden Gefilden!
Für NL, BE und CZ ist die englische Version sicherlich ausreichend, aber niemals für FR. Vielleicht können da die Ehrenamtler nochmal ran – übrigens Respekt für deren Einsatz.
Ich selbst bin des Französischen nicht mächtig und müsste da eine Übersetzungshilfe benutzen. Meine Bemühungen zur Begutachtung und ausdrücklichen freien Verwendung im Anhang. Pdf kann ich gerne per mail übermitteln.
Für Frankreich kannst du eh die Häfte wegstreichen und überhaupt bräuchtest du dann für jedes EU Land mit sonderregelungen was anderes. Was sollen die mit unserem Affengesetz?
Oder meinst du Franzosen die hier durchfahren? Die zeigen dann ihren Französischen Wisch dem Beamten der ihn lesen kann?
Die Flics werden schon nicht schlecht gucken, wenn sie deinen Kofferraum aufmachen. Da kann der Zettel, der erklärt, dass es Spielzeug ist, schon Einfluss darauf haben, wie bequem die Weiterfahrt wird.
Kurz ein paar Antworten,
1. Die App-Entwicklung war schon lange ein Steckenpferd des VDB. Wie hier die Finanzierung aussieht entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings gibt es meines Wissens die VDB App schon länger als das Förderprogramm. Wer es genau wissen möchte darf sich aber gerne direkt an den VDB wenden :)
2. WICHTIG
Bitte schaut euch den Link noch mal genau an. Es gibt hier 2 Merkblätter. Eins ist für euch um es in den Waffenkoffer zu packen. Da steht auch nichts drauf bezüglich der Kennzeichnung der 0.5er und das andere ist für euch damit ihr mal rechtssichere Informationen habt die den rechtlichen Tatsachen entsprechen.
Salvenfeuer ist die offizielle Bezeichnung für Vollauto, Burst und Binär und damit auch kürzer im Text des Merkblatts und natürlich rechtssicher. Ein unbedarfter Polizist könnte vermuten das Vollauto auch halbautomatisches Einzelfeuer ist. Beim Begriff Salvenfeuer gibt es keine Missverständnisse und es ist der Begriff aus dem WaffG.
3. Die Übersetzungen beziehen sich NICHT auf die Rechtslage im Ausland!
Die Zeichenfolge Salve existiert nicht im WaffG - sagt zumindest die Volktext-Suche. Wohl aber die Definition von automatischen Schusswaffen mit der Unterteilung in Halbautomaten und Vollautomaten.
Und: Wenn Polizeibeamte sicher im WaffG und seinen Begriffen wären, bräuchten wir solche Zettel nicht - brauchen wir aber.
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde den Ansatz super und hoffe, mein Meckern auf hohem Niveau kommt als konstruktive Kritik an. :)
Du hast Recht. Ich meinte aber das ich den im Zusammenhang mit dem WaffG gelesen habe.
Vielleicht in irgend einer Verordnung. Gelesen habe ich den auch schon.
Selbst wenn es in einer Verordnung stehen sollte ist es sachlich falsch. Eine Salvenfeuerwaffe feuert gleichzeitig aus mehreren Läufen bzw. Rohren, z.B. Airsoftgranatwerfer, 3-läufige Schrotflinte usw. Außer im Airsoft ist das meiste Zeug dieser Art rein historisch oder Artillerie.