[Einzelfall] FMG-9 conversion Kit überhaupt erlaubt?
(23 Posts)

(nachträglich editiert am 09.04.2024 um 14:28 Uhr)

Ich wollte fragen ob ein FMG-9 conversion kit z.B. von Aegies für eine Glock gen 3 überhaupt erlaubt wäre oder ob ich das einfach gleich vergessen kann?

P.S. Vorschlag von einer Person war immer die rest Teile der Glock mitzuhaben wo das F-Symbol drauf ist mit Kaufpapieren der Glock und des Conversion Kits.

(5856 Posts)

(nachträglich editiert am 09.04.2024 um 15:42 Uhr)

Eigentlich stellt sich die Frage nicht, da es eine versteckte Waffe wird die weitaus Strenger behandelt wird . . .

Für Umbauschlitten reicht es die F Teile dabei zu haben. Manche Shops übertragens auch, geht aber mit zerstörung des Originalteils einher, weil sonst Waffe dupliziert. Praktikabel ist allerdings anders. Änderst du mit dem Schlitten allerdings auch die lauflänge gibts massivst Ärger (wenns nicht so abgenommen wurde).

Ich sehe auch noch einen Vollauto switch? Das wäre natürlich der Tot.

 

Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.

Dazu gehören unter anderen:

VGl hier: https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000452006&seite=0

Sonst ne AEP Glock reinbasteln, dann isses Save.

Okay, also auch wenn man kein full auto einbaut, was für mich nicht mal eine frage ist, dann könnte man es trotzdem nicht haben weil es eine versteckte Waffe ist oder?

 

P.S. Vorschlag von einer Person war immer die rest Teile der ...

 

Nach der Logik kaufe ich mir irgendwo ein Rahmen mit F, zustand egal. Dazu dann eine im Ausland beschaffte ohne F. Schon das zeigt, einfach ein Teil dabei haben, wird wohl nicht reichen.

Beim Kit kommt es darauf an. Zeig mal Bilder.

Die Frage ist als welcher Gegenstand sich dieses Kit "tarnt" und das wird nur das BKA abschließend klären können. 

Ein Bescheid kostet aktuell um die 250€

@Ja Go ich versteck ne Waffe in ner Waffe und damit is die nicht mehr als Waffe zu erkennen. Oder wie?

 

Hängt vermutlich davon ab, ob das Kit als Waffe erkennbar oder als „anderer Gegenstand“ gewertet wird. Bei einem Akkuschrauberkit wäre es eindeutig. 

Ja ist halb Koffer halb einklappbare Schulterstütze. Muss wie immer erst vors Gericht gezerrt werden.

(13555 Posts)

(nachträglich editiert am 11.04.2024 um 08:00 Uhr)

Hab's nochmal gesucht und gefunden. Komplett andere Sachlage. Ich ziehe mein Post inhaltlich damit zurück. Leder kann ich am Handy nix durchstreichen.

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Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass dieses Koffer Ding mal Thema war. Damals gabs das in 2 Versionen. Eine mit fixer Lampe. Ich glaube da brauchen wir nicht weiter reden.Das Zweite, war glaube ein iss nich, weil es im geklappten Zustand eine versteckte Waffe darstellt... oder so.  Sportlich ist es nicht zulässig, jagdlich wird es eng. Also gibt es Probleme beim Import und der Begründung "wozu". Außer es wird als "for Toygun" belabelt vom Hersteller verpackt...Nun das aber, ich weiß, das es ein Holsterset gibt, in dem die Waffe komplett abgedeckt ist. Ähnlich der C96. Das Set wird/ wurde tatsächlich verkauft. Auch die XYX-Anschlagsschäfte und das "Glock-Karabinerset" sind verkäuflich in DLand.

Verboten sind Waffen die vorgeben andere Gegenstände zu sein, sonst nichts.

 

Sonst wäre concealed carry auch illegal und das ist es nicht. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 11.04.2024 um 06:29 Uhr)

Tendenziell sehe ich hier auch kein Verbot.

Waffen sind verboten, wenn sie sich als anders Gegenstände tarnen. Konkret bezieht man sich aber hier auf Gegenstände des "alltäglichen Gebrauchs".

Heißt, sowas wie ein Stockdegen, Kugelschreiberpistole, "Spielzeug"-Waffe (und damit gemeint "richtig" aussehendes Spielzeug wie Teddy-Bären, usw.).

Hier wird in meinen Augen eine Pistole bzw. SMG lediglich zusammengeklappt. Dieser "Koffer" entspricht rein subjektiv keinem alltäglichen Gegenstand und ist auch nicht in dieser Form schussfähig.

Es gibt ähnliche Gegenstände, die da kritischer zu bewerten wären (z. B. gibt es das ähnliche Konzept, bei dem die Waffe entfernt einem Smartphone ähnelt).

Meiner Meinung nach reicht aber wie gesagt das Konzept einer mit Tragegriff tragbaren zusammengeklappte Waffe nicht für ein Verbot im Sinne einer getarnten Waffe aus.

Eine FMG-9 ist verboten, weil es eine getarnte Schusswaffe laut BKA ist.

Die FMG-9 gabe es vor etlichen Jahren schon von KWA als GBB. Müsste so um 2012 gewesen sein. Die Firma Umarex hatte diese Waffe damals im Programm für den Export und hat natürlich auch eine Semi-Only Version zum BKA geschickt. Es kam ein negativer Bescheid zurück, dass die Waffe eine getarnte Schusswaffe ist.

Woher ich das weiß? Umarex war zu dem Zeitpunkt mein Arbeitgeber und genau dieses Thema habe ich bearbeitet ;-)

Zuerst ein großes dankeschön für all eure antworten.

Damit weiß ich jetzt bescheid dass ich mir leider keine FMG-9 airsoft anschaffen kann.

Naja Geld gespart, aber trotzdem etwas enttäuschend.




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