Achtung, Achtung !!! Modifiziert.
Sofern nicht andere Festlegungen angekündigt werden, ist dieses Regelwerk allgemein für alle von der IGM ausgerichteten Veranstaltungen gültig.
Für die Dauer des Spieles besteht auf dem gesamten Gelände Schutzbrillenpflicht.
Zugelassen sind ausschließlich Kugeln im Kal. 6mmBB
Waffenstärke
Diese Energiewerte sind als absolut zulässiges Maximum anzusehen. Eine Toleranz nach oben wird nicht eingeräumt.
Einige Maschinenpistolen können sowohl als Lang- oder Kurzwaffe eingeteilt werden, hier zählen Maschinenpistolen jedoch grundsätzlich zu Langwaffen.
Es gelten zusätzlich die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes.
Die Ermittlung der Energiewerte erfolgt bei einer Einstellung des „HopUp“, bei der dieses den geringstmöglichen Einfluss auf die Kugel hat.
Sicherheitsabstände
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse mit durch Kugeltreffer verbeulten Drahtgittermasken, wird eine Anpassung der Abstandsregeln vorgenommen.
Jeder hat sich bewusst zu machen, dass diese Abstände im Spiel nicht immer genauestens eingehalten werden können, sodass nur offensichtliche Unterschreitung mit gesteigertem Verletzungsrisiko ein Fall für die Orga sind.
Gut gemeinter Rat: Bei der Benutzung von Waffen die keinen Sicherheitsabstand erfordern, sollte auf eine Verwendung von Kugeln schwerer als 0,2g verzichtet werden.
Messerregel
Das ist der „highscore“ unter den Treffern. Dabei wird der Gegner angetippt und gesagt „GEMESSERT“. Es dürfen keine Hilfsmittel/Gegenstände verwendet werden wie z.B. Messer, Gummimesser oder Ähnliches. Der gemesserte Gegner verlässt ohne eine Ansage still das Spielfeld und bewegt sich direkt zum Spawn. Eine Sani-Regel greift hier nicht mehr.
Trefferregel
Für die Verwendung im Airsoft bestimmte Granatenimmitationen, die in irgendeiner Form Kugeln verteilen, erzeugen einen Treffer ausschließlich durch mindestens eine solche Kugel.
Die solche Granaten verwendende Person, hat dafür Sorge zu tragen, dass Mitspieler lediglich durch die entsprechenden Kugeln getroffen werden.
Der Einsatz solcher Wurfkörper hat unter besonderer Vorsicht zu erfolgen. Wurfrichtung und Auftreffpunkt müssen frei von Personen sein.
Für die Verwendung im Airsoft bestimmte, lediglich geräuscherzeugende Granatenimmitationen, erzeugen ein teils sehr lauten Knall, der besonders in engen Räumen leicht zu Hörschäden führen kann. Daher sind solche Gegenstände nicht zulässig.
Sonstiges
Ein getroffener Spieler muss eine passive Haltung einnehmen und darf weder durch einen anderen Spieler bewegt werden noch sich selbst bewegen. Sollte sich der getroffene Spieler in einem Durchgang oder vor einem Fenster befinden, darf er sich ausnahmsweise max. 1 m bewegen, um den Durchgang frei zu machen.
Zur Anzeige des Treffers und der Möglichkeit noch verarztet zu werden, legt der Spieler das weiße Tuch auf den Kopf oder schwenkt es. Rufe nach dem Sani sind gestattet. Wer keine eigene Sanibinde am Mann hat, ist nach dem ersten Treffer sofort raus. Die Wartezeit auf den Sani kann jeder selbst bestimmen.
Alle die können, bitte funktionstüchtiges Funkgerät mitbringen, welches auch mit anderen handelsüblichen Geräten kommuniziert.
Wichtig !!!!
DSGVO !
Hallo, die IGM macht zu ihren Veranstaltungen Bilder inkl. Teilnehmer und lädt diese im ASVZ IGM Teamalbum hoch. Wer dies nicht möchte sollte bitte Abstand von der Teilnahme nehmen bzw. sich gut verhüllen (Gittergesichtsschutz oder so), sein Gesicht bedecken oder wegdrehen bzw. den Fotografen informieren (Von dem ein oder anderen wissen wir es, werden aber gern daran erinnert). Die Unterschrift auf der Teilnehmerliste ist eine Einwilligungserklärung bzgl. Bilder und hochladen im ASVZ.
Und jetzt der entsprechend lange Text:
Einwilligung in Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters
Datenschutz und Übertragung von Rechten
Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Sollten Sie sich gegen die Erteilung entscheiden, können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Nutzungsrechte
Der Veranstalter darf die Aufnahmen im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zeitlich und räumlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich wiedergeben bzw. darstellen, sowie unter Achtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen bearbeiten. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder (körperlicher oder unkörperlicher) Form. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Nutzung zur dauerhaften Archivierung.
Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten einfache Nutzungsrechte an den Aufnahmen einzuräumen.
Einen Anspruch auf Namensnennung wird die abgebildete Person nicht geltend machen. Die abgebildete Person erhält für die erteilte Einwilligung keine Vergütung. Art, Umfang und Zwecke der Verwendung werden durch die folgende Einwilligungserklärung in Form der unterschriftlichen Teilnahme (siehe Teilnehmerliste) der abgebildeten Person konkretisiert und ggf. begrenzt.
Name: siehe Teilnehmerliste
Ich willige hiermit ein, dass der Veranstalter Fotos und/oder Videoaufnahmen mit oder ohne Ton (Aufnahmen) von meiner Person angefertigt und anschließend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters in den folgenden Medien veröffentlichen werden: Webseiten (ASVZ) Mediendatenbank (ASVZ)
Die Veröffentlichung erfolgt zu dem Zweck die Tätigkeiten des Veranstalters intern und extern zu dokumentieren und zu kommunizieren, die Webpräsenzen ansprechend und zeitgemäß zu gestalten, sowie auf vergangene, laufende und zukünftige Projekte und Veranstaltungen in den aufgeführten Medien hinzuweisen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber des Veranstalters ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen.
Einwilligungserklärung für die jeweilige Veranstaltung ist gültig durch Unterschrift in der Teilnehmerliste des Eventtages.