Legalität der Befestigung einer normalen Taschenlampe an Handschuhen anstelle an Waffen im Airsoft

 
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(nachträglich editiert am 27.01.2024 um 19:07 Uhr)

Hallo Airsoft Verzeichnis:

Da in Deutschland Waffenlampe und -laser fast generell verboten sind, wollte ich fragen, ob es legal wäre, eine normale Taschenlampe(Nicht Waffenlampe) an Handschuhen statt an Waffen zu befestigen. Gibt es dazu rechtliche Einschränkungen oder spezielle Vorschriften, die ich beachten sollte?

Danke im Voraus für eure Hilfe und MfG!

P.S. möchte noch klarstellen, dass ich die Taschenlampe nur für bspw. Drills mit Airsoft-Waffen verwenden möchte. Ich plane nicht, sie gegen andere Spieler auf dem Feld einzusetzen oder für irgendwelche unangemessenen Aktivitäten zu nutzen.

Gegenfrage: ist deine Hand eine Waffe? Stirnlampen sind doch auch erlaubt.

Solange nicht an der Waffe angebracht ist es latte.
(Und auch nicht zur Anbringung an einer Waffe vorgesehehen)

Rechtlich gesehen unbedenklich... und solange man damit nicht den 6.000-Lumen-China-Strobo-Stefan macht sollten auch die Mitspieler damit kein Problem haben



Ich möchte einen Unterschied betonen: Eine Stirnlampe leuchtet dorthin, wo ich hinsehe, während eine an der Hand befestigte Lampe in die Richtung des Ziels leuchtet, wenn ich eine Airsoft-Waffe halte – also intentional anders. Dies könnte ähnlich wie bei einer Waffenlampe interpretiert werden. Nach meinem Verständnis des Waffengesetzes ist eine Handlampe nicht direkt illegal wie eine Waffenlampe, aber es könnte im Ermessen der Polizei liegen, dies als unzulässig zu betrachten. Daher bin ich mir unsicher, ob diese Lösung vollständig regelkonform wäre.

Nein, selbst wenn die lampe direkt an der waffe locker anliegt ist es legal. die waffe darf nur nicht fest mit der lampe verbunden werden, sei es mit montagen oder auch klebeband.

"...Stirnlampe leuchtet dorthin, wo ich hinsehe,..."

-> siehst du mit AS im Anschlag Richtung Ziel, beleuchtest du es genauso, wie wenn die Lampe an der Hand/am Handgelenk ist und diese an der AS hast.

 

"...während eine an der Hand befestigte Lampe in die Richtung des Ziels leuchtet..."

->Nimmst du die Hand von der AS, beleuchtest du was auch immer deine Hand vorgibt, eben nicht prinzipell das Ziel.

 

Waffenlampe = An einer Waffe befestigten Lampe. (Steht ja immerhin im Namen). Wenn deine Hand jetzt keine Waffe im Sinne des Waffg. ist, ist doch alles tutty.

@[WV] Loki

Tatsächlich ist es aber z.b. nicht erlaubt sich ne Vorrichtung zu basteln in die die Waffe und die Lampe passt und man es nur ranhält (frag doch den Chris Thread) da diese Vorrichtung+Lampe dann dazu bestimmt sind das Ziel zu beleuchten.

 

Das ist auch bei dem Ding mit dem Handschuhen der Fall, "also das Ziel zu beleuchten" allerdings hat das wie schon gesagt wurde nichts mit einer Waffe zu tun und absolut legal erlaubt (wenngleich ich es für völligen Humbug halte, aber jeder wie er mag)

Lampe an der Hand ist nur illegal, wenn du Karate kannst, weil dann ist sie direkt an deiner Waffe befestigt.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

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